Ehemalige Lengenfelder Gemeindediener und Nachtwächter

Dass ein Nachtwächter seinen Dienst in Lengenfeld versah, können wir schon seit 1580 in den noch vorhandenen Kirchenrechnungen feststellen. In der ältesten Gemeinderechnung vom Jahre 1700 finden wir unter der Rubrik „Ausgabe“: „Dem Nachtwächter an Wächtergeld dies Jahr ausgezahlt 3 Thlr. Dem Nachtwächter vor ein Paar Schuhe 18 Schnb.“ 1736 werden die ersten beiden Nachtwächter mit Namen erwähnt: „Hans Hahn und Martin Wagner jedem 4 Rthlr. vor die Nachtwacht thut 8 Rthlr.“

1739 wird ausgegeben: „Vor ein Mundstück vor das Nachtwächterhorn 9 Pfg. Vor eine Picken 20 Schnb.“ Außerdem lesen wir in jeder Jahresrechnung: „Dem Nachtwächter vor eine Kanne Oel, so verbraucht thut 8 Schnb.“ Somit haben wir die Ausrüstungsgegenstände wie Nachtwächterhorn, Picke und Lampe. In dieser Ausrüstung haben unsere Vorfahren den Nachtwächter jeden Abend gesehen, wenn er beim Stundenschlag in sein Horn blies und die Stunden ausrief. Als erster Gemeindediener wird Heinrich Stange nach der Okkupation des Eichsfeldes durch Preußen im Jahre 1802 genannt.

Dieser Gemeindediener war gleichzeitig Nachtwächter, wie überhaupt in späteren Jahren diese beiden Posten fast immer miteinander verknüpft wurden.

Um die Dienstobliegenheiten eines Gemeindedieners und Nachtwächters zu schildern, möchte ich hier eine Verhandlung über deren Wahl vom 28. 12. 1842 wiedergeben:

„Zur Wahl eines Gemeindedieners und Nachtwächters für eine Periode von 3 bis 4 Jahren und zur Festsetzung des demselben jährlich zu gewährenden Lohnes habe ich einen Termin für Mittwoch, den 28. des Monats mittags 12 Uhr im hiesigen Gemeindehause angesetzt.

Lengenfeld, den 20. Dez. 1842
Der Schulze Weidemann.“

175 wahlberechtigte Männer waren hierzu eingeladen. 134 Wahlberechtigte gaben ihre Stimme durch Unterschrift ab.

„Verhandelt Lengenfeld, den 28. Dezember 1842. Mittels Verhandlung am heutigen Tage ist der bisherige Gemeindediener und Nachtwächter Johannes Wißenbach zum abermaligen Gemeindediener und Nachtwächter gewählt worden. Derselbe wurde hiermit bekannt gemacht und nachdem er sich hierin einverstanden erklärte, folgender Contract mit ihm abgeschlossen:

1. Die Dienstzeit ist auf 3 Jahre und zwar vom 1. Januar 1843 bis 31. Dezember 1845 bestimmt und ein jährlicher Lohn von 21 rthlr. festgestellt worden.

2. Als Dorf- und Steuerdiener liegt demselben ob, alle verdächtigen Herumtreiber und fremde Bettler der Ortspolizeibehörde vorzuführen, sodann das Heißen der Spann- und Handdienstleute sowie Botengänge zu befördern und die Vorladungen, welche bei gerichtlichen Untersuchungen notwendig sind, zu bewirken, von den außergerichtlichen Vorladungen, welche in dorfgerichtlichen Angelegenheiten geschehen, erhält derselbe außer dem Lohn l gr. Vorladungsgebühren.

3. Ferner hat sich derselbe die vier ersten Tage jeden Monats bei dem Ortserheber zu melden, um auf dessen Geheiß täglich ein oder mehrere Glockenzeichen zu geben und hierdurch die Steuerpflichtigen zu erinnern, dass die monatlichen Steuern fällig sind, und endlich an die rückständigen Restanten die Mahnungen zu besorgen, wo er jedoch von jedem Restanten 3 Pf. Anmahnungsgebühren erhält.

4. Hat sich derselbe täglich dreimal bei dem Schulzen zu melden, um die vorkommenden herrschaftlichen und Gemeindearbeiten zu besorgen, auch ist derselbe verpflichtet, die innere Dorfpolizei in jedem der so vorgeschriebenen Punkte genau zu behandhaben und die Übertreter dem Dorfgericht anzuzeigen, in dieser Hinsicht hat derselbe besonders darauf zu sehen, dass bei Festlichkeiten der Hochzeiten und Kindtaufen nicht geschossen wird, vorkommenden Falls der Ortsbehörde davon Anzeige zu machen, ingleiches hat er nicht zu unterlassen, wenn Feuer im Dorfe ausbrechen sollte.

5. Als Nachtwächter liegt demselben ob, die bekannten Posten, und zwar:

a) bei der Wohnung des Heinrich Doring im Unterdorfe (1959 Schwesternstation)
b) bei der Wohnung des Schulzen Weidemann (1959 Franz John)
c) auf der Brücke bei Adam Johns Wohnhause (1959 Ant. Wehenkel)
d) auf dem Plan
e) bei der Wohnung des Einnehmers Hildebrand (1959 Gustav Hildebrand)
f) bei der Wohnung des Josef Schwarzmann im Oberdorf e (1959 Adolf Tugend)
g) bei der Wohnung des Johannes Strauß in der Keudelsgasse (1959 Anna Strauß)
h) bei der Wohnung des Kaspar Höppner (1959 Werkmeisterwohnung VEB Gildemann)
i) bei dem Gemeindehause (1959 Bauernhaus – Schenke)
j) bei der Schule (1959 Küsterhaus),

in der Zeit von Martini bis Ostern in den Stunden von Abends 10 Uhr bis morgens 3 Uhr und von Ostern bis Martini die Zeit von abends 10 Uhr bis morgens 2 Uhr gehörig abzurufen, und wird ihm zur strengsten Pflicht gemacht, sowohl die außerhalb als die im Orte selbstausbrechenden Feuersbrünste oder Diebeseinbrüche ohne Verzug anzuzeigen. Auch allen unanständigen nächtlichen Lärm und Störung am folgenden Morgen zur Anzeige zu bringen und dahin zu sehen, dass die hiesigen Wirte beim Abrufen 10 Uhr keine Gäste mehr sitzen haben. Schließlich wurde demselben noch bemerklich gemacht, dass, wenn er sich in seinen Dienstverrichtungen etwas zu Schulden kommen lasse, polizeiliche Strafe und bei wiederholten Fällen außer derselben Entsetzung seines Amtes zu gegenwärtigen habe.

V. g. u. u.
Johannes Wißenbach
Der Schulze Weidemann
Die Schöppen Grimm, Hahn“

Folgende Nachtwächter sind in den Gemeinderechnungen von 1736 an genannt:

  • Hans Hahn: 1736
  • Martin Wagner: 1736
  • Lorenz Fischer: 1739
  • Adam Müller: 1755
  • Hans Heinrich Fischer: 1756/57
  • Michael Gebhardt: 1770
  • Johann Roerig: 1771
  • Lorenz Döller: 1775
  • Lorenz Sander: 1779
  • Nicolaus Ochsenfarth
  • 1780: Martin Stange
  • 1782: Hermann Fischer
  • 1793: Heinrich Stange
  • 1798-1809 ab 1802: auch Gemeindediener

Gemeindediener und Nachtwächter:

  • Conrad Hahn: 1810-1812
  • Heinrich Stange (Nachtwächter): 1813-1820
  • Nachtwächter Johann Strauß (Gemeindediener): 1813-1820
  • Werner Beck: 1821-1837
  • Johannes Fischer: 1838-1841
  • Johannes Wißenbach: 1842-1850
  • Thomas Riese: 1850-1858
  • Heinrich Fuchs: 1858-1886
  • Andreas Müller: 1867-1900
  • Hermann Oberthür: 1901-1933
  • Karl Braune (Gemeindediener): 1934-1951
  • Josef Müller (Gemeindediener): 1951-

Walther Fuchs
(Quelle: Lengenfelder Echo, November-Ausgabe 1959)