Landstraßen und Wege vor 100 Jahren (1937)

Eigentliche Kunststraßen oder Chausseen gab es vor 100 Jahren auf dem Eichsfelde noch wenig. Meilensteine und Chausseehäuser bezeugen heute, dass diese Straßen ein ehrwürdiges Alter haben; eine der treibenden Kräfte zum Ausbau der Straßen sind die Fahr- und Extraposten, später auch die kleinen Cariolposten.

Die Gefahren des Reisens sind geringer geworden. Die größten Löcher werden mit Lesesteinen gefüllt, und der „Chausseekräher“ ebnet die tiefen Wagenspuren. Man hält es jetzt nicht mehr für nötig, sich für eine längere Reise mit den Sterbesakramenten versehen zu lassen.

1837 werden die Nebenausgaben bei den Extraposten in folgender Art vom Generalpostamt festgesetzt:

a) das Postillion-Trinkgeld: bei der Bespannung mit 2 Pferden zu 5 Sgr. pro Meile, bei der Bespannung mit 3 und 4 Pferden zu 7 ½ Sgr. pro Meile, bei der Bespannung mit mehr Pferden, für jeden Postillion 7 ½ Sgr. pro Meile.

b) die Wagenmeistergebühr (Bestellgeld): für jeden Courier- oder Extrapostwagen auf jeder Station 4 Sgr.

c) das Wagengeld: für einen offenen Wagen, ohne Unterschied, ob derselbe in Federn hängt oder auf der Achse ruht, zu 4 Sgr. pro Meile, für einen ganz oder halb verdeckten hinten und vorn in Federn hängenden oder auf Druckfedern ruhenden Wagen zu 7 ½ Sgr. pro Meile, wofür die Posthalter zugleich die zur Befestigung des Reisegepäcks etwa erforderlichen Stricke hergeben sollen.

d) das Schmiergeld welches nur zu entrichten ist, wenn wirklich geschmiert und der Wagen nicht von der Post gestellt wird. wenn mit Fett geschmiert wird, zu 3 Sgr., wenn mit Theer geschmiert wird, zu 2 Sgr.

Der letzte Betrag von 2 Sgr. soll jedoch auch dann gezahlt werden, wenn der Reisende das Material selbst hergibt.

Das eigentliche Extrapostgeld betrug 12 ½ Sgr. pro Meile und Pferd, für ein Courierpferd 17 ½ Sgr.

Solcher Art zu reisen, kam natürlich den armen Eichsfeldern nicht zu. Für sie hatten solche Wagen buchstäblich nur „vorübergehende“ Bedeutung und an der Instandhaltung der Chausseen waren sie nicht sehr interessiert. Zudem bot das Vorspannen vor Warenzüge einigen Verdienst für die heimischen Fuhrwerksbesitzer.

Aber auch im großen Postwagen kostete die Meile (7,5 Kilometer) 5 Sgr. Heute macht’s das Postauto schon billiger. Wer wundert sich daher, dass unsere Vorfahren zu Fuß an ihre Arbeitsstätten wanderten, Eichsfelder Handwerker bis an Rhein und Donau marschierten und Eichsfelder Kantonisten auf Schusters Rappen in ihre Garnisonen einrückten. Noch im Herbst des Jahres 1858 wanderte Joh. Schulze aus Flinsberg in 14tägigem Marsche nach seiner Garnison, der Bundesfestung Luxemburg.

Vom Chausseegeld waren die ordentlichen Posten, sowie die übrigen amtlichen Instanzen befreit, sonst galt für alle mit Ausnahme der anliegenden Ackerbesitzer für Wirtschaftsfuhren folgender:


Chausseegeld-Tarif vom 21. Mai 1822 für eine Meile von 2000 preußischen Ruthen.
 

  1. Frachtwagen oder Frachtkarren, sowie zweirädrige Bauernkarren a) beladen für jedes Pferd oder Zugtier 2 Sgr. — Pf. b) ledig 8 Pf. Wenn die Räder obiger Frachtwagen und Karren 6 Zoll und darüber breit sind, so wird für jedes Pferd oder Zugtier bezahlt: a) beladen 1 Sgr. — Pf. b) ledig 4 Pf.
  2. Extraposten, (die aber nicht zu halten brauchen) Kutschen, zweirädrige Cabriolets und jedes andere Fuhrwerk zum Fortschaffen von Personen beladen oder ledig für jedes Pferd 1 Sgr. 4 Pf.
  3. Alle übrigen Fuhrwerke, welche unter obigen nicht inbegriffen sind, auch Schlitten mit Pferden oder anderem Zugtier bespannt a) beladen 1 Sgr. — Pf. b) ledig 4 Pf.
  4. Von einem unangespannten Pferd oder Maultier 4 Pf.
  5. Von einem Ochsen, einer Kuh, einem Esel 2 Pf.
  6. Fohlen, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen die einzeln unter 5 Stück geführt werden, sind frei von jedem 5ten Stück, aber 2 Pf.


Alle Fuhrwerke, welche mit Kopfnägeln oder Stiften beschlagen sind, welche ½ Zoll und darüber vorstehen, zahlen den doppelten Tarifsatz.

Ein Fuhrwerk, welches nicht den vierten Teil seiner Ladung hat, wird wie ein unbeladenes behandelt.

In einem Anhange wurde jedweder Frevel und alle versuchte Mogelei unter Strafe gestellt. Den Fuhrleuten war insbesondere verboten, mit Ketten zu hemmen und lange Bäume zu schleifen. Wer sich beim Ackern nicht wenigstens 2 Fuß vom Grabenrande hielt, büßte mit einem Thaler.

Der Fuhrmann konnte das gesamte Chausseegeld an der ersten Zahlstelle errichten, vorausgesetzt, daß sein Ziel innerhalb der Landesgrenzen lag. Er erhielt dann über den gezahlten Betrag Wertquittungsstücke, die als Stücke von 2, 3 oder mehr Groschen couponartig von großen Bogen abgeschnitten wurden, die dann mit Datum und Unterschrift versehen, bei den nächsten Stellen als Ausweis dienten. Das Fälschen eines Chausseezettels wurde mit 5 bis 10 Thalern unter erschwerenden Umständen nach den Strafen der allgemeinen Gesetze bestraft.

Ein hier vorliegender Chausseezettel hat etwa folgendes Aussehen:

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Kreisstraße von Uder bis zur Landesgrenze mit Kurhessen.
Quittung
über drei Silbergroschen Chausseegeld.
Diezenrode, am _ten 185_


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Von romantischen Reiseabenteuern und Unfällen, um die damalige Schriftsteller zu beneiden sind, ist schon viel geschrieben und erzählt worden. Hier soll einer anderen Art von Verunglückten gedacht werden.

Das Kirchenbuch in Heuthen besagt: Am 27.02.1845 ist der Raschmacher Joh. Friedrich Glorius auf dem Wege von Dingelstädt nach Flinsberg erfroren.

Am 18.01.1861 verirrte sich der Drechsler Joh. Georg Rhein aus Flinsberg auf dem Wege von Heiligenstadt und wurde erfroren auf dem Pick aufgefunden. Die Zeugenaussagen besagten, daß er immer wieder im Kreise gegangen war.

Zwei Dinge erklären diese sicherlich nicht vereinzelt dastehenden Unglücksfälle: 1. Die Wege waren ohne Steine und nur durch ausgefahrene Gleise und Löcher kenntlich, so daß man lieber neben dem Wege als darauf ging. 2. Ein Markieren des Weges durch Obstbaumreihen gab es durchweg noch nicht.

Beiden Übelständen suchten die preußischen Behörden abzuhelfen. Zum Ausbessern der Verbindungs- und Dorfwege dienten Lesesteine und Kies. Im Regierungsbezirk Erfurt wurden 1836 53.692 Fuder zu diesem Zwecke verwendet. Im Kreise Heiligenstadt zeichneten sich aus: die Gemeinden Dingelstädt, Kreuzebra, Bernterode, Geisleden, Lutter, Lengenfeld, Ershausen, Flinsberg, Rengelrode und noch etwa 20 andere. Dingelstädt hat allein 1950 Fuder Lesesteine und 500 Fuder von den auf den Äckern noch befindlichen Steinhaufen zur Instandsetzung des neuen Marktplatzes, Kreuzebra aber 1146 Fuder, Bernterode 1.000 Fuder, Geisleden 797 Fuder, Lutter 700 Fuder Lesesteine, Lengenfeld 300 Fuder dergleichen und 200 Fuder Kies, desgleichen Ershausen 416 Fuder Lesesteine zur Verbesserung der Communicationswege verwendet.

Im selben Jahre wurden in unserem Regierungsbezirk gepflanzt: 65.748 Wildlinge, 45.729 veredelte Stämmchen und 82 Maulbeerbäume. 39.698 wurden durch Pfropfen und Oculieren veredelt. Außer Heiligenstadt werden lobend erwähnt die Gemeinden: Bernterode, Dingelstädt, Ershausen, Freienhagen, Geisleden, Großbartloff, Kreuzebra, Martinfeld, Rohrberg, Rengelrode, Thalwenden und Uder.

In der Dorflage war es nicht anders. Dazu schreibt Schulrat Polack: „Die Dörfer hatten weder Pflaster noch Steinstraßen. Wurden einzelne Stellen schier grundlos, so schüttete man Steine hinein oder legte grobe Reissigwellen drüber. Auf den Schulwegen sanken die Kinder bis an die Knöchel in den Schmutz und bespritzten sich bis an die Ohren. Gern suchten sie einen erhöhten Wegrand an Häusern, Mauern und Zäunen, traten auch wohl den Zaun nieder und schlüpften durch Lücken in den Garten um trockener zu gehen“.


Autor: unbekannt
(Quelle: „Eichsfelder Heimatbote“, Ausgabe vom 06.03.1937)

Anmerkung: Die Abkürzung Sgr. bedeutet Silbergroschen, Pf. = Pfennige