Einleitung Burg Stein und Stadt zum Stein

Die Erbauung der Burg Stein

Über die Gründer und das Jahr der Erbauung der Burg Stein lassen sich nur Vermutungen anstellen. Allerdings sind sich die Historiker einig, dass die Burg um 1150 errichtet wurde.

Im 11. Jahrhundert wird die Erblichkeit der Mannlehen zur Regel und auch die Grafschaften gelten als solche.

Ihre Besitzer suchten in den jeweiligen Amtsbezirken die Grundherrschaft zu erlangen, das heißt einfache Grundherren erwarben die Grafenrechte mit oder ohne Titel. Dies waren die Anfänge der Grundherrschaften (Abgrenzung der Territorien).

Um den erworbenen Besitz abzusichern, wurden überall Burgen und Schlösser errichtet, wobei die Besitzer sich nach ihren Stammsitzen bzw. Dienstlehen nannten.

Nachdem die Burg Stein im 12. und 13. Jahrhundert mehrmals die Besitzer infolge von Schenkung, Kauf und Erbfolge gewechselt hatte, erwarb im Jahre 1326 das Kurfürstentum Mainz einen Teil der Burg Stein und erweiterte somit seinen Besitz. Dreizehn Jahre später verpfändet Erzbischof Heinrich seine Hälfte der Burg Stein an Johann und Heinrich von Hanstein.

Die andere Hälfte der Burg war in den Jahren zwischen 1332 und 1341 an den Markgrafen Friedrich von Meißen gekommen. Mainz besaß das „Nydderste Hus“ (niedrigste Haus) und Meißen die Oberburg.

Die Besitzanteile an der Burg wurden in den nachfolgenden Jahren geviertelt und sogar geachtelt.

Im Jahre 1620 erlitt die Burg durch die schwedischen Truppen, Tillys und Wallensteins Heer arge Beschädigungen, wonach sie sich nicht wieder zum früheren Glanze erhob. Zwar blieb die Burg Sitz der Verwaltung und des Vogtes, doch verödeten sie und die angegliederte Stadt immer mehr.

Gerichtsbarkeit:
Die Hohe und peinliche Gerichtsbarkeit nahm der Amtsvogt als Vertreter des Kurfürsten wahr. Es wurden jeweils zwanzig Schöffen hinzugezogen.

Um 1600 wurde das peinliche Gericht nach Bedarf abgehalten. Bei der Hohen und peinlichen Gerichtsbarkeit saß man bei folgenden Fällen zusammen:

  • Gotteslästerung
  • Falschschwören
  • Zauberei
  • Ehrenschmach
  • Münzfälschen
  • Brief- und Siegelfälschen
  • Falschgewicht und -maß
  • Verrücken der Malsteine
  • Unkeusch, so wieder die Natur geschehen
  • Eheweiber und Jungfrauen entführen
  • Notzucht
  • Ehebruch
  • üble Nachrede
  • Verräter, Räuber, Diebe, Mörder, Hehler
  • Abtreibung
  • Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit.

Das Unter- oder Rügegericht ließ der Lehnsherr durch einen Richter und mehrere Schöffen abhalten, meistens auf dem Dorfanger. Man war für folgende Fälle zuständig:

  • Schulden
  • bürgerliche Schäden
  • Erbfälle ( Eigentumsnachweis)
  • Verletzung der Dienstbarkeitspflicht
  • Bestimmung von Vormündern
  • Gewalttätigkeit
  • Grenzstreitigkeiten.

Die Stadt zum Stein

Genauso wie alle umliegenden Burgen hatte auch die Burg Stein ihre Marktstadt.

Am Fuße des Burgberges befand sich wie beim Hanstein und dem Rusteberge ein ummauerter Ort, die Stadt zum Steine genannt, der Wohnsitz der Handwerker, Wirte und Dienstleute der Burg. Wenige Mauerreste einer Kirche (die St.-Georgs-Kapelle) lassen jetzt den Platz erkennen, über welches Gebiet sich diese Stadt zum Stein erstreckte.

Die Stadt zum Stein kann nur aus wenigen Häusern bestanden haben, weil das durch den begrenzten Raum bedingt war.

Die Bewachung und Instandhaltung der Stadtmauer war den adligen Lehnsträgern anvertraut. Nur die Dörfer, die dicht an der Burg lagen, erhielten die Marktgerechtigkeit.

1420 wird die Stadt zum letzten Mal erwähnt.

Schloss Bischofstein

Das jetzige Schloss Bischofstein wurde 1747/48 unter Kurfürst Johann Friedrich von Ostein (1743-63) in halber Berghöhe als Amts- und Wirtschaftsgebäude von Meister Heinemann aus Dingelstädt errichtet.

Das Herrenhaus (ein stattlicher Barockbau mit Flügelanlage) bildet mit den im Rechteck angeordneten Wirtschaftsgebäuden ein stattliches Bauwerk. Die Chronik aus dem Jahre 1803 berichtet hierzu:

  • 7 heizbare Stuben
  • 4 Kammern
  • Amts- und Repositenstube
  • Gefängnis
  • Backhaus
  • Kuhstall
  • Pferdestall
  • Banse.

Über dem an der Hofseite angelegten Portale ist ein Wappen angebracht, das in seinen Feldern zweimal das mainzische Rad und zweimal einen aufsteigenden Hund zeigt.

Mit der Zuteilung zu Preußen hörte das Schloss auf, Sitz eines Amtes zu sein. Bereits in der Zeit des Königreiches Westfalen kam es in Privatbesitz.

1907 erwarb Dr. Marseille Schloss Bischofstein, um hier eine Internatsschule einzurichten.

Quelle: "Kleine Chronik von Lengenfeld unterm Stein"
(Festschrift der Gemeinde Lengenfeld anlässlich der 1100-Jahr-Feier, 1997)