Die Bewirtschaftung unserer einheimischen Wälder

Unsere Wälder sind dazu bestimmt, die folgenden Nutz-, Schutz-und Erholungsfunktionen zu übernehmen, insbesondere

  • 1. der Holzproduktion zu dienen,
  • 2. die günstigen Wirkungen auf Klima, Boden, Wasserhaushalt und Luftreinhaltung zu steigern,
  • 3. der heimischen Tier- und Pflanzenwelt einen Lebensraum zu bieten oder
  • 4. der Erholung der Bevölkerung gerecht zu werden (Thür. Waldgesetz § 2, Abs. 1)

Besonders die Waldfunktionen 1 und 4 sollen hier näher betrachtet werden. In unseren einheimischen, standortgerechten und naturnahen Wäldern dominiert die Laubbaumart Buche. Die Bewirtschaftung der Buche erfolgt nach allgemein anerkannten Richtlinien. Dem Wald schadet es nicht, wenn Bäume gefällt werden. Es darf aber nicht mehr Holz eingeschlagen werden, als wieder nachwächst. Unsere naturnahen Wirtschaftswälder müssen gepflegt, d.h. durchforstet werden, damit sie hochwertiges Holz erzeugen.

Überall dort, wo die Bäume so dicht stehen, dass sie sich gegenseitig Licht, Wasser und Nährstoffe wegnehmen, muss ein Teil davon entnommen werden. Entnommen werden auch kranke und krumme Bäume. In nicht durchforsteten Wäldern können wertvolle Mischbaumarten überwachsen werden und verschwinden – der Wald verarmt; außerdem fallen sie leichter Stürmen zum Opfer. Diese Durchforstungen beginnen bereits im frühesten Bestandesalter, bei einer Mittelhöhe von unter 2 Metern und enden zu dem Zeitpunkt, wo der Bestand seine Zielstärke erreicht hat (Brusthöhendurchmesser 50 – 60 cm) er also geerntet wird.

Die Durchforstungsintervalle betragen im Allgemeinen 10 Jahre. Das heißt, in jeder Abteilung (forstliche Flächeneinteilung) findet einmal im Jahrzehnt ein Holzeinschlag statt. Es wird versucht, in einem Jahr bestimmte abgrenzbare Waldteile abzuarbeiten, um dort für die nächsten 10 Jahre „Ruhe“ einkehren zu lassen. Steht der Buchenwald zur Ernte an (Zielstärke ist erreicht), ab ca. 120 Jahren Bestandsalter, wird der Bestand allmählich aufgelichtet.

In den Lichtschächten entwickelt sich die „Verjüngung“ – eine neue Waldgeneration entsteht. Diese Verjüngungsphase dauert im Durchschnitt 20 Jahre, dann beginnt die Bewirtschaftung von vorn. Alle diese Maßnahmen, bei denen Holz geerntet wird – sei es aus der Durchforstung oder aus der Endnutzung – können nur in der vegetationsfreien Zeit, d. h. von Laubfall (Ende Oktober/Mitte November) bis Ende März durchgeführt werden. Ein Einschlag in der Vegetationszeit würde Schäden am verbleibenden Baumbestand nach sich ziehen und die Holzqualität der eingeschlagenen Stämme beeinträchtigen (Pilzbefall). Eine Ausnahme ist die Durchforstung in schwachen Pflegebeständen. Bedenkt man, dass unsere Eichsfelder Forstreviere zu durchschnittlich 90 % mit Buche und anderen Laubbaumarten bestückt sind, ergibt sich, dass fast der gesamte Jahreseinschlag in den Wintermonaten eingeschlagen, gerückt und auch verkauft werden muss. Da die Holzindustrie die höherwertigen Holzsortimente wie Furniere, Sägehölzer und Parkettholz im Allgemeinen nur bis Ende März abnimmt, ergibt sich die Notwendigkeit, diese Hölzer auch bis zu diesem Zeitpunkt an die Abfuhrplätze zu transportieren, d. h. zu rücken. Die pro Forstrevier in dieser Zeit bereitzustellende Menge Holz beträgt ca. 4000 bis 5000 Kubikmeter. Dass diese große Masse kontinuierlich aus den Schlägen an die Abfuhrplätze gerückt werden muss, ist auf Grund der begrenzten Zeit verständlich.

Nun hat in der Forstwirtschaft, wie auch in der Landwirtschaft oder in der Bauwirtschaft, in den letzten Jahren die moderne Technik Einzug gehalten. Große leistungsfähige Rückemaschinen, angepasst an die neuen Sortimentsstrukturen, rücken in den heute so wichtigen kostengünstigsten Verfahren das Holz in unseren Wäldern. Dass diese Maschinen in unseren derzeitigen milden Wintern ohne längere stärkere Frostperioden, aber mit hohen Niederschlägen ihre „Spuren“ auf den Waldwegen hinterlassen, ist zwangsläufig.

Wird das Holz im Wald erst einmal auf eigens dafür angelegten Wegen (Schneisen) transportiert, kommt doch dann der Punkt, wo ausgeschilderte oder häufig begangene Wanderwege sowie feste Abfuhrwege tangiert werden. Eine Verschmutzung dieser Wege und das Entstehen der sogenannten „Gleise“ ist leider oft nicht zu vermeiden. Nach Beendigung der Einschlagssaison werden diese Wege, die im öffentlichen Interesse stehen, wieder in Ordnung gebracht, d. h. planiert. Hierzu ist allerdings trockene Witterung und der Einsatz der geeigneten Technik notwendig.

Dass diese verschmutzen und beschädigten Wanderwege den Naturfreunden für einen begrenzten Zeitraum nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist sicherlich nicht schön, aber aufgrund der oben aufgeführten Aspekte sicherlich verständlich.

Anliegen dieser Zeilen war es, etwas zu verdeutlichen: Dass sich die Waldfunktionen „Holzproduktion“ und „Erholung der Bevölkerung“ nicht ausschließen, sondern lediglich an einigen Stellen Interessenskonflikte bilden, die aber bei gegenseitigem Verständnis auch bald wieder ausgeräumt sein können.

Abschließend noch einige Anmerkungen zu dem Artikel im „Lengenfelder Echo“, Nr. 27 (März 2002) „Einige Tropfen Weh(r )mut im Becher der Freude“. Dass die Wendeschleife am Schwimmbad mit viel Mühe angelegt wurde und auch nicht als Holzlagerplatz gedacht ist, ist richtig. Doch nachdem für den letzten Winter der Holzeinschlag im Dünberg geplant war, ergab sich das Problem der Holzlagerung. Nach den Hinweisen meiner Vorgänger, die diese Verfahrensweise schon praktiziert hatten, wurden die Möglichkeit der Holzlagerung auf der Wendeschleife am Schwimmbad und der Transport des Holzes durch die Frieda-Furt in Erwägung gezogen.

Eine andere Möglichkeit zur Holzlagerung bzw. Abtransport des Holzes vom Dünberghang ist zurzeit leider nicht möglich (Eisenbahnbrücke zu niedrig) (auf dem Kirchberg, Anm. d. Redaktion), Straßen zu eng. Nach Abstimmung mit dem Forstamt, dem Bürgermeister, der Agrargenossenschaft und einem priv. Grundstücksbesitzer wurde unter der Auflage der Herstellung des Urzustandes die Erlaubnis zu obigem Vorhaben gegeben.

Nach der Abfuhr des letzten Holzes Mitte Januar wurde am 22.01.2002 mit einem Autogräder der Platz vom Schlamm befreit und wieder eingeebnet, so dass die Befahrbarkeit wieder hergestellt wurde. Weitere eventuell noch durchzuführende Reparaturarbeiten werden nach Absprache mit dem Bürgermeister noch durchgeführt. Die Begehbarkeit der Wanderwege wird nach der oben genannten Verfahrensweise bei entsprechender Witterung wieder hergestellt. Für die aufgetretenen Unannehmlichkeiten bei den Bewohnern der Keudelsgasse bitte ich im Nachhinein um Verständnis!

Jürgen Hildebrand, Revierförsterei Diedorf
(Quelle: „Lengenfelder Echo“, Nr. 28 vom April 2002, Seite 4)