Mitteilungen der Gemeinde
Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt
Die Untere Abfallbehörde wird festlegen, dass Baum- und Strauchschnitt in der Zeit
vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2012,
außer an den Sonn- und Feiertagen gemäß § 4 Abs. 2 ThürFtG
(Mittwoch, 03.10.2012 und Mittwoch, 31.10.2012)
verbrannt werden kann.
In der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen vom 2. März 1993 (GVBI S. 232) zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 2010 (GVBI. S. 261) ist in § 4 Abs. 1 geregelt, dass ausnahmsweise trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden darf,
- wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden sowie
- eine Nutzung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und keine Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht.
Hainich Saft-Express
Wie schon in den vergangenen Jahren wird auch in diesem Jahr der
Hainich Saft-Express wieder seine Dienste anbieten.
Am 03.11.2012 steht in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr das Saft-Mobil auf dem Gedeplatz bereit.