Walter Rassow: Burg und Amt Bischofstein (1909)
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Die südwestliche Hälfte der mittleren Zent des Eichsfeldgaues behielten die thüringischen Landgrafen als Allod und erbauten hier die Burg Stein, als deren Zubehör dieses Land seit 1130 erscheint. Als Landgraf Ludwig III. 1190 ohne männliche Erben starb, fiel die Landgrafschaft an seinen Bruder Hermann, aber seine Allode fielen an seine einzige Tochter Jutta. Nach ihrem Tode wurde dieser eichsfeldische Besitz Erbe ihrer Kinder aus erster und zweiter Ehe: Heinrichs des Erlauchten von Meißen (seit 1247) und Thüringen und der Söhne des Grafen Poppo von Henneberg. In dieser Zeit wurde das bisherige Burgamt Stein in zwei Teile zerlegt: der östliche Teil blieb bei der Burg Stein, und der westliche Teil wurde der neuerbauten Burg Greifenstein zugelegt. Die Burg Greifenstein und das zu ihr gehörige Burgamt scheint von den Landgrafen von Thüringen und den Grafen von Henneberg an verschiedene Rittergeschlechter verpfändet und verkauft worden zu sein. Als diese Burgleute räuberische Fehden unternahmen, eroberte Kurmainz die Burg Greifenstein 1397 und kaufte die Anteile der verjagten und entflohenen Burgleute an sich 1398. Das Burgamt Greifenstein gehört ganz zum heutigen Kreise Heiligenstadt und umfasste die Dörfer: Kella, Pfaffschwende, Sickerode, Volkerode, Goburg, Wiesenfeld, Hessel, Rüstungen, Dieterode und (das 1364 an die von Haustein verlehnte) Schwobfeld.
– Die Burg Stein und das zu ihr gehörige Burgamt erwarb Kurmainz zur Hälfte um 1316 und die andere Hälfte ums Jahr 1400. Das Burgamt Stein oder Bischofstein gehört zum größten Teile zum heutigen Kreise Heiligenstadt, nämlich die Orte: Geismar, Lengenfeld mit dem Gute Bischofstein, Großbartloff, Hildebrandshausen mit Keudelstein, Bebendorf mit Hülfensberg, Großtöpfer, Wilbich, Ershausen, Lehna, Misserode, Krombach (zum Kreise Mühlhausen sind gelegt worden die Orte: Diedorf, Faulungen, Heyerode, Kloster Zelle, Katharinenberg; Frieda ist 1583 an Hessen gekommen). […]
Im Burgamte Stein oder Bischofstein wurde das höchste Gericht 1318 dreimal im Jahre in dem früher unter dem Schlosse Bischofsstein gelegenen Städtchen Stein gehalten („tria magna plebiscita in opido Steyn“). Nach dem Jurisdiktionalbuche des Amts Bischofsstein (1586 – 1608) werden für dieses Amt „die peinlichen Gerichte, so oft es nötig, „uff oder unterm Hause Bischofstein nach Gelegenheit der Zeit und des Wetters gehalten. An diesem peinlichen Gerichte mussten auch die 8 Schöppen von Diedorf (dieses Dorf war später zum Amte Bischofstein geschlagen worden) teilnehmen, weil die Gerichtsherren von Diedorf, die von Hastal, daselbst kein peinlich, sondern neben Mainz allein die burgliche (bürgerlichen?) Gericht haben. Das hohe Gericht aber wurde um Neujahr, das Nachgericht etwa 14 Tage hernach, die anderen gemeinen burglichen Gerichte aber, so oft dieselben notwendig, etwa vier- oder fünfmal in der übrigen Zeit des Jahres gehalten, haben keine gewisse beständige (feststehende) Zeit.“ Das Hochgericht des Burgamts Bischofstein wurde aber nicht nur auf oder unter dem Bischofstein gehalten, sondern auch zu (Groß-)Bartloff. „Die Einwohner von Effelder, Strut und (Groß-)Töpfer mussten die hohen Gerichte (des Bischofssteiner Amtes) zu Bartloff, oder wo sie sonst nach Gelegenheit gehalten, jährlich besuchen.“ […]
Viele Wenden müssen im Burgamte Bischofstein gesessen haben, denn ein Teil desselben wird „die windische Mark“ genannt. […]
Quelle: Rassow, Walter: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt. Halle a.d.S.: Otto Hendel 1909, S. 4 – 8)