Neue Erkenntnisse zur Burg Stein im 14. Jahrhundert
Urkundliche Nachrichten zu Burgmannen, Lehensverhältnissen und kriegerischen Auseinandersetzungen im Zeitraum von 1326 – 1399
Einleitung
Die Geschichte der Burg Stein, des späteren Bischofsteins bei Lengenfeld unterm Stein, ist eng mit der Territorialpolitik der Mainzer Erzbischöfe im Eichsfeld verbunden. Ihre Bedeutung erschöpfte sich jedoch keineswegs in ihrer Funktion als befestigter Herrschaftssitz. Die Burg war zugleich Verwaltungsmittelpunkt, Gegenstand umfangreicher Pfandgeschäfte und Sitz einer Burgmannschaft, deren Mitglieder durch persönliche Dienstverpflichtungen, Lehensbesitz und wirtschaftliche Interessen mit dem Erzstift Mainz verbunden waren.
Die nachfolgende Zusammenstellung versteht sich als Ergänzung zu den bisherigen Darstellungen der Geschichte der Burg Stein. Grundlage bilden 21 chronologisch geordnete Quelleneinträge und die darauf basierenden Urkundenregesten aus dem Zeitraum von 1326 bis 1399, insbesondere aus den Regesten der Mainzer Erzbischöfe und den im Staatsarchiv Würzburg überlieferten Mainzer Ingrossaturbüchern.
Die systematische Zusammenführung dieser Nachrichten ermöglicht es, personelle, besitzgeschichtliche und lehnsrechtliche Verbindungen sichtbar zu machen, die in der bisherigen Literatur zur Burg Stein jedenfalls nicht in vergleichbarer Detailfülle dargestellt worden sind. Neben den bereits bekannten Adelsgeschlechtern treten weitere Burgmannen und Lehensinhaber hervor. Besonders aufschlussreich sind die urkundlich fassbaren Beziehungen zu den Herren von Herda, Rodenberg, Leibolz, Bültzingsleben und Netra sowie die Hinweise auf einzelne Burgsitze, Wirtschaftsgebäude und zugehörige Güter.
Auch die kriegerischen Auseinandersetzungen der Mitte des 14. Jahrhunderts lassen sich genauer erfassen. Die Quellen berichten nicht nur von Überfällen auf die Burg und ihre Stadt, sondern ebenso von Verwüstungen, Plünderungen und Gewalttaten gegen die Bevölkerung des Eichsfeldes. Dabei ist zu beachten, dass mehrere dieser Nachrichten aus erzbischöflichen Klageschriften stammen. Sie dokumentieren zunächst die von Mainzer Seite erhobenen Vorwürfe und Schadensforderungen, nicht in jedem Fall einen unabhängig bestätigten Geschehensablauf.
Die chronologische Übersicht soll damit keine vollständige Burggeschichte ersetzen. Sie erschließt vielmehr zusätzliche urkundliche Einzelheiten und stellt Zusammenhänge her, die für die weitere Erforschung der Burg Stein, ihrer Burgmannschaft und ihres Herrschaftsbereichs von Bedeutung sind.
Chronologische Übersicht von 1326 – 1399
25. November 1326 – Der Erwerb von Burg und Stadt Stein durch das Erzstift Mainz
Erzbischof Matthias von Mainz erwarb von den Rittern Hildebrand und Johann sowie dem Edelknecht Bernhard von Hardenberg die Burg und Stadt Stein mit der zugehörigen Grafschaft (comitatus) für insgesamt 2.300 Mark reines Silber Göttinger Gewichts. Auf Hildebrand und Johann entfielen 1.000 Mark, auf Bernhard 1.300 Mark.
Der Erwerb umfasste nicht nur die eigentliche Burganlage, sondern einen umfangreichen Herrschaftskomplex mit Dörfern, Gerichten, Vogteien, Straßen, Zöllen, Geleitsrechten, Wäldern, Wiesen, Gewässern, Fischerei- und Jagdrechten sowie den zugehörigen Burgleuten, Vasallen und Untertanen. Die Urkunde bezeichnet die Anlage noch als Burg und Stadt Stein beim Hainich, lateinisch nemus Hegene.
Zur Sicherung des Kaufpreises wurden umfangreiche Gegenleistungen und Pfandregelungen vereinbart. Dazu gehörten unter anderem Besitzungen in Geismar bei Göttingen sowie die Burgen Hardenberg und Gieselwerder. Die Hardenberger blieben damit auch nach dem Verkauf in ein enges finanzielles und militärisches Verhältnis zum Erzstift eingebunden.
Die Urkunde dokumentiert den Übergang des Herrschaftskomplexes an Mainz. Sie ist dagegen kein Beleg für die Gründung oder erstmalige Errichtung der Burg.
Quelle: Vogt, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 2761, 25. November 1326.
16. Januar 1341 / 14. April 1348 – Die Herren von Hanstein als Pfandinhaber
Aus einer Urkunde vom 14. April 1348 geht hervor, dass Burg und Stadt Bischofstein bereits am 16. Januar 1341 den Brüdern Heinrich und Burghart von Hanstein für 300 Mark Silber verpfändet worden waren. Die Anlage erscheint dabei unter der Bezeichnung „zu dem stein“.
1348 wurden diese 300 Mark mit weiteren Forderungen der Hansteiner gegen das Erzstift zusammengeführt. Für die Gesamtsumme von 620 Mark Mühlhäuser Gewichts erhielten die Brüder nun Burg, Stadt und Amt Salza als Pfand.
Die Vereinbarung enthält außerdem militärische Bestimmungen für den damaligen Krieg zwischen Mainz und dem Markgrafen von Meißen. Während dieses Krieges sollte der Erzbischof die Burg Salza mit Besatzung und Versorgung unterhalten; anschließend sollten die Hansteiner diese Verpflichtung übernehmen.
Für Bischofstein ist insbesondere die frühere Verpfändung von 1341 bedeutsam. Sie zeigt, dass bereits wenige Jahre nach dem Erwerb durch Mainz erhebliche Nutzungs- und Sicherungsrechte an der Burg an Angehörige des regionalen Adels übertragen worden waren.
Quellen: Otto, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 5653, 14. April 1348; darin Verweis auf Nr. 4647 vom 16. Januar 1341.
Nach dem 2. Januar 1351 – Schwere Vorwürfe gegen die Amtleute auf Bischofstein
Eine erzbischöfliche Klageschrift erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Amtleute von Bischofstein. Namentlich werden Bertold und Johann von Wintzingerode genannt.
Die Amtleute beziehungsweise diejenigen, denen sie die Burg überlassen hatten, sollen gegen die am 2. Januar 1351 übernommenen Verpflichtungen verstoßen haben. Anstatt die Bevölkerung des Gerichts zu schützen, hätten sie geistliche und weltliche Personen „groß u. grobelich obirfaren“.
Weiter wird ihnen vorgeworfen, entgegen ausdrücklichen Vereinbarungen neue Fehden begonnen und dadurch dem Erzstift einen „großen verderbl. Krieg“ zugezogen zu haben. Die Klageschrift beziffert die Schäden an den dortigen Burgen und Besitzungen auf etwa 1.000 Mark, die Verluste in anderen Teilen des Landes auf weitere ungefähr 1.500 Mark.
Hinzu kamen Vorwürfe wegen des Verkaufs und der Verwüstung von Wald, unzulässiger Weiterverpfändungen und der Verletzung ihrer Treuepflichten gegenüber Mainz. Besonders schwer wog offenbar, dass sie „unser“ Schloss, Land und Leute ohne hinreichende Sicherung der erzstiftischen Rechte „uzgesaczt“ haben sollen.
Die Klage vermittelt ein eindrückliches Bild der Schwierigkeiten, die sich aus der Übertragung landesherrlicher Rechte an adelige Amtleute und Pfandinhaber ergeben konnten. Ob sämtliche Anschuldigungen berechtigt waren, lässt sich aus diesem Schriftstück allein nicht entscheiden.
Quelle: Otto, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 6102, nach dem 2. Januar 1351.
10. Januar 1355 – Rücklösung eines Burganteils
Erzbischof Gerlach von Mainz verpflichtete sich gegenüber dem Domdekan und Domkapitel zur Zahlung von 80 Mark reinen Silbers. Für diesen Betrag hatte sein Vorgänger Erzbischof Heinrich dem Kapitel einen Anteil an Burg und Stadt Bischofstein verpfändet.
Nachdem das Domkapitel den Burganteil zurückgegeben hatte, wurde Heinrich von Worbis, der dortige Offiziat des Kapitels, mit dessen Übergabe beauftragt. Die Zahlung sollte bis Weihnachten erfolgen.
Der Vorgang belegt, dass die Burg zeitweise in verschiedene Rechts- und Pfandanteile aufgeteilt war, die auch innerhalb der Mainzer Kirche übertragen und wieder eingelöst wurden.
Quelle: Vigener, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 273, 10. Januar 1355.
Zwischen April 1361 und April 1367 – Gewaltsames Eindringen in die Burg Bischofstein
In einer gegen Herzog Ernst von Braunschweig gerichteten Klageschrift beschuldigte die Mainzer Seite Johann von Grone sowie herzogliche Amtleute und Diener, auf Bischofstein gewaltsam vorgegangen zu sein.
Nach der im Regest überlieferten Darstellung hätten sie den erzbischöflichen Hain zerschnitten, seien „in sein Schloß gestiegen“ und hätten dort „großen Frevel“, Eigenmächtigkeiten und erhebliche Schäden verursacht.
Diese Nachricht ist besonders bemerkenswert, weil sie nicht lediglich einen Überfall auf das umliegende Herrschaftsgebiet beschreibt, sondern ausdrücklich das Eindringen in die Burg selbst. Über den genauen Ablauf, die beteiligten Kräfte und den Ausgang der Unternehmung schweigt die Quelle jedoch.
Die Klageschrift schildert darüber hinaus zahlreiche Übergriffe im weiteren Eichsfeld. Johann von Grone und die Burgmannen zu Friedland sollen Dörfer und Kirchhöfe niedergebrannt, Vieh geraubt und Untertanen des Erzbischofs geschädigt haben. Auch Menschen im Umfeld des Hülfensberges und des Klosters Zella werden als Geschädigte genannt.
Besonders drastisch fällt die Schilderung des Schicksals des Geistlichen Johann Siegebode aus. Herzogliche Amtleute und Diener sollen ihn in seinem eigenen Haus vorsätzlich lebensgefährlich verwundet und für tot zurückgelassen haben. Als er bereits die letzte Ölung empfangen hatte, seien die Angreifer zurückgekehrt, hätten das Kreuz von seinem Körper genommen, ihn auf einen Schlitten geworfen und vor ein weltliches Gericht auf dem Leineberg gebracht. Dort sei er verurteilt und enthauptet worden.
Auch ein Schüler und Bote des Geistlichen, der erzbischöfliche Schriftstücke überbrachte, soll ertränkt worden sein.
Die Vorfälle stehen im Zusammenhang mit den langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Mainz und den braunschweigischen Herzögen. Die Klageschrift ist undatiert; ihre zeitliche Einordnung zwischen 1361 und April 1367 beruht auf den darin genannten Personen und Bündnisverhältnissen.
Quelle: Vigener, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 2759, zwischen dem 4. April 1361 und Ende April 1367.
1364 – Auseinandersetzungen mit der Reichsstadt Mühlhausen
Eine weitere erzbischöfliche Beschwerdeschrift richtet sich gegen die Bürger der Reichsstadt Mühlhausen. Neben Streitigkeiten um Güter, Grenzsteine und einzelne Personen werden Auseinandersetzungen in mehreren Dörfern des Eichsfeldes erwähnt.
So wird beanstandet, dass die Leute von Lengenfeld zu weit in die Feldmark von Bickenriede eingegriffen hätten. Ähnliche Vorwürfe betreffen Dörna und Horsmar.
Unter den Beschwerdepunkten erscheint außerdem die knappe Formulierung „Um die von Bischofsstein (vome Steyne)“.
Welcher konkrete Vorgang sich dahinter verbirgt, geht aus dem überlieferten Regest nicht hervor. Die Nachricht belegt einen Streitgegenstand im Zusammenhang mit Bischofstein, erlaubt aber keine weitergehende Aussage über eine Belagerung oder einen Angriff auf die Burg.
Quelle: Vigener, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 1894, 1364.
1367 – Verwüstungen im Eichsfeld und Überfall auf die Stadt Bischofstein
Eine umfangreiche Klageschrift gegen Herzog Otto von Braunschweig enthält weitere Nachrichten über militärische Unternehmungen gegen das Eichsfeld und den Herrschaftsbereich Bischofstein.
Der Erzbischof beklagte, dass braunschweigische Truppen unter Beteiligung herzoglicher Amtleute, Mannen, Burgmannen und Untertanen in sein Land eingedrungen seien. Sie hätten das Eichsfeld verbrannt, zerschnitten und verwüstet und fortgenommen, was sie vorfanden.
Ausdrücklich wird berichtet, Herzog Otto sei gegen die erzbischöflichen „Mannen, Burgmannen und armen Leute auf Bischofsstein (zců deme Steyne)“ vorgegangen. Den ihnen entstandenen Schaden bezifferte die Mainzer Seite auf ungefähr 500 Mark.
Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft Johann von Grone, den Vogt zu Friedland und andere herzogliche Gefolgsleute. Sie sollen die Stadt Bischofstein überfallen, den erzbischöflichen Hain zerstört und erhebliche Schäden angerichtet haben. Hierfür werden etwa 400 Mark geltend gemacht.
Besonders eindringlich ist die Nachricht über die Untertanen eines Burgmanns namens Eylmar. Ihnen seien vier Pferde und zwei Kühe geraubt worden. Außerdem seien sie, obwohl sie nach Darstellung der Klageschrift keinerlei Schuld getragen hätten, „dorch ir kopphe gehauwen“ worden – ihnen seien also die Köpfe durch Hiebe aufgespalten worden.
Die Klageschrift wiederholt außerdem die schweren Vorwürfe im Zusammenhang mit der Misshandlung und Hinrichtung des Geistlichen Johann Siegebode sowie der Tötung seines Schülers. Diese Angaben stehen erkennbar mit den bereits in einer früheren Beschwerdeschrift geschilderten Vorgängen in Verbindung und dürfen deshalb nicht ohne Weiteres als zusätzliche, eigenständige Gewalttaten gezählt werden.
Die Ereignisse verdeutlichen die militärische Gefährdung des gesamten Bischofsteiner Herrschaftsbereichs. Zugleich zeigen sie, dass nicht nur die Burgbesatzung, sondern auch die abhängigen Einwohner und die Güter der Burgmannen unmittelbar von den Fehden betroffen waren.
Quelle: Vigener, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, Nr. 2358, wahrscheinlich August 1367.
23. April 1380 – Siegfried von Bültzingsleben und die Verpfändung eines Burganteils
Erzbischof Adolf von Mainz rechnete mit seinem Amtmann Siegfried von Bültzingsleben dem Jüngeren über die Einnahmen und Ausgaben der Ämter Rusteberg und Bischofstein sowie des Schlosses Harburg ab.
Dabei wurden auch Aufwendungen und Verluste berücksichtigt, die Siegfried und seine Gefolgsleute im Dienst des Erzstifts erlitten hatten. Bestimmte Pferdeverluste aus militärischen Unternehmungen im Zusammenhang mit dem Fuldaer Abt und dem hessischen Landgrafen blieben ausdrücklich von der Abrechnung ausgenommen.
Da der Erzbischof die ausstehende Summe von 1.662 Mark, 37 Schillingen und 9 Pfennigen Heiligenstädter Währung nicht begleichen konnte, übertrug er Siegfried mit Zustimmung des Domkapitels mehrere Pfänder. Dazu gehörte auch der damals freie und auslösbare Anteil an Bischofstein, bezeichnet als „ledig und lois“.
Die Urkunde enthält genaue Bestimmungen zur Bewachung der verpfändeten Burgen. Wächter, Turmknechte und Pförtner sollten dem Erzbischof und dem Stift als Eigentümern „zu unser eygenschafft unde herrschaft“, Siegfried hingegen als Pfandinhaber „zu seinem gelte und phantschafft“ verpflichtet sein.
Damit unterscheidet die Quelle ausdrücklich zwischen der fortbestehenden landesherrlichen Herrschaft und den zeitweilig übertragenen Pfandrechten.
Auch die Weiterverpfändung war geregelt: Sie bedurfte der Zustimmung des Erzbischofs und des Domkapitels; als neuer Pfandinhaber kam nur ein Mann oder Burgmann des Erzstifts infrage.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 9, fol. 196v–197v, 23. April 1380.
22. Dezember 1382 – Hans von Recherade und Claes von Leibolz übernehmen ein Viertel der Burg
Erzbischof Adolf bestätigte, dass Hans von Recherade und Claes von Leibolz mit seiner Zustimmung einen Anteil an Burg und Stadt Bischofstein von Lippolt von Hanstein eingelöst hatten.
Es handelte sich um ein Viertel des Herrschaftskomplexes. Die dafür aufgewendeten Summen betrugen 170 Mark Mühlhäuser Währung und 100 Mark Göttinger Währung.
Die Urkunde bezeichnet den verpfändeten Besitz ausdrücklich als Anteil an „hus, burg und stad zu deme Steine“.
Mainz behielt sich das Recht vor, das Viertel gegen Erstattung der Pfandsumme wieder einzulösen. Bis dahin durften die neuen Pfandinhaber den Anteil entsprechend den übernommenen Urkunden nutzen.
Der Vorgang dokumentiert den Übergang eines Pfandrechts von den Herren von Hanstein auf Angehörige der Familien Recherade und Leibolz.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 64v, 22. Dezember 1382.
17. Januar 1385 – Ritter Heinrich von Herda wird Burgmann
Erzbischof Adolf nahm Ritter Heinrich von Herda und seine Lehenserben als Burgmannen auf Bischofstein an.
Als Burglehen erhielt Heinrich eine jährliche Zahlung von zwölf Gulden aus den Einkünften des Erfurter Vorwerks, fällig jeweils am Martinstag. Dafür hatte er die mit dem Burglehen verbundenen Verpflichtungen nach Recht und Gewohnheit zu erfüllen, im Wortlaut des Regests „mit truwen, dinsten, eyden und mit seße“.
Der Erzbischof konnte die jährliche Zahlung durch eine einmalige Summe von 120 Gulden ablösen. Heinrich musste dann entsprechendes Eigengut als Ersatz für das bisherige Burglehen bereitstellen, möglichst in der Nähe erzstiftischer Besitzungen.
Neben der erzbischöflichen Verleihungsurkunde ist auch der Revers Heinrichs von Herda überliefert, in dem dieser die Vereinbarung bestätigt. Beide Einträge betreffen denselben Belehnungsvorgang.
Quellen: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 287r und 287v, 17. Januar 1385.
1. Februar 1385 – Burgmann Marold Topher und seine Güter in Lengenfeld
Erzbischof Adolf bestätigte ein Rechtsgeschäft seines Burgmanns Marold Topher, an dem auch dessen Ehefrau sowie Heinrich Hans und dessen Sohn Marold beteiligt waren.
Die Beteiligten hatten den Brüdern Bernhard, Claes und Endres von Leibolz eine jährliche Leistung von zwölf Maltern Korn verkauft. Als Sicherheit dienten eine Hufe Land vor der Burg Bischofstein, bezeichnet als „sloße zum Steyne“, sowie ihre Höfe und Güter in Lengenfeld unterm Stein.
Der Kaufpreis betrug 13½ Mark Eschweger Währung. Für den Fall ausbleibender Leistungen wurden Pfändungsrechte vereinbart; außerdem enthielt die Urkunde Bestimmungen über die mögliche Ablösung der jährlichen Gülte.
Der Eintrag ist für die örtliche Besitzgeschichte besonders aufschlussreich, weil er die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen einem Bischofsteiner Burgmann, der Familie Leibolz und landwirtschaftlichem Besitz unmittelbar vor der Burg und im Dorf Lengenfeld erkennen lässt.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 272, 1. Februar 1385.
4. April 1385 – Hermann Eylmar und Heinrich von Rodenberg
Erzbischof Adolf bestätigte die Belehnung Hermann Eylmars mit mehreren Gütern und einem Burgsitz auf Bischofstein.
Zum Lehenskomplex gehörten das Dorf Wißenrode, eine Wüstung bei Dorndal, ein Vorwerk zu Depphen, eine Wüstung bei Wintersdorf, ein Vorwerk zu Hildebrandshausen sowie eine Wüstung zu Wiesenbach.
Hermann Eylmar hatte mit seinem ausdrücklich als Bruder bezeichneten Heinrich von Rodenberg vereinbart, dass dieser und seine Lehenserben die genannten Güter künftig gemeinsam mit ihm zu Lehen tragen sollten. Der Erzbischof bestätigte diese gemeinsame Belehnung.
Die Urkunde ist zugleich ein wichtiger genealogischer Beleg, weil sie zwei Personen mit unterschiedlichen Familiennamen ausdrücklich als Brüder bezeichnet.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 299v, 4. April 1385.
7. April 1385 – Heinrich von Rodenberg erhält einen Pfandanteil
Wenige Tage später bestätigte Heinrich von Rodenberg, dass ihm Siegfried von Bültzingsleben der Jüngere einen Teil seines eigenen Pfandanteils an Bischofstein für 100 Mark weiterverpfändet hatte.
Die Urkunde spricht von einem Teil des „sloßes [...] zum Steyne“. Heinrich verpflichtete sich, mit diesem Anteil dem Erzbischof und dessen Nachfolgern gehorsam zu sein und insbesondere die vereinbarten Einlösungsrechte zu beachten.
Damit erscheint Heinrich von Rodenberg innerhalb weniger Tage sowohl als Mitinhaber eines Burglehens als auch als Inhaber eines abgeleiteten Pfandrechts an der Burg.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 304r, 7. April 1385.
11. April 1385 – Die Herren von Leibolz und ihr Burgsitz auf Bischofstein
Erzbischof Adolf belehnte die Brüder Claes, Bernhard und Endres von Leibolz mit einem umfangreichen Güterkomplex.
Dazu gehörten das Dorf Kylesdorf, eine Wüstung zu Wintersdorf, eine Hofstätte zu Löttershausen und ein Burgsitz auf der erzstiftischen Burg Bischofstein, die im Regest als „sloze [...] zum Steine“ bezeichnet wird.
Die Brüder sollten ihre Lehen mit Eiden, Treue und Diensten nach Lehnsrecht und Gewohnheit halten.
Der Eintrag ergänzt die bereits 1382 nachweisbaren Pfandrechte der Familie Leibolz. Er zeigt, dass die Brüder neben ihren finanziell begründeten Rechten an einem Burganteil auch über einen eigentlichen Burgsitz und weitere Lehngüter verfügten.
Für die Geschichte der Wüstung Löttershausen ist die ausdrücklich genannte Hofstätte ein zusätzlicher urkundlicher Anhaltspunkt.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 308r–v, 11. April 1385.
29. Juli 1385 – Helfrich Schwarzenberg wird Burgmann auf Bischofstein
Erzbischof Adolf von Mainz nahm Helfrich Schwarzenberg und seine Lehenserben aufgrund seiner bisherigen und künftig erwarteten Dienste als Mannen und Burgmannen des Erzstifts an.
Die Urkunde bestimmte ausdrücklich, dass sie auf der erzstiftischen Burg „Bischoffes Steine“ wohnen und dort eine Hofstatt als Burglehen errichten sollten. Damit ist die Verpflichtung zur Errichtung eines eigenen Burgsitzes innerhalb der Anlage belegt.
Die Urkunde enthält außerdem Bestimmungen für den Fall, dass Helfrich durch den Landgrafen von Hessen Schäden an seinen Gütern, Lehen oder seinem Eigengut erleiden sollte. Die daraus zurückgewonnenen oder neu erworbenen Besitzungen sollten zusammen mit einem Betrag von 200 Gulden dem Erzstift zu Lehen aufgetragen und künftig als rechtes Mannlehen gehalten werden.
Helfrich und seine Lehenserben hatten die Lehen nach Recht und Gewohnheit „mit eyden, truwen, dinsten und globden“ zu verdienen.
Unter demselben Datum ist auch Helfrichs Gegenurkunde (Revers) verzeichnet.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 333 [01], 29. Juli 1385.
17. April 1387 – Konrad Dorrenbrecht und die Hofstatt Konrads von Bischofstein
Erzbischof Adolf nahm Konrad Dorrenbrecht als Burgmann auf Bischofstein an.
Als Burglehen erhielt er eine Hofstatt, die zuvor Konrad von Bischofstein bebaut hatte. Der Burgmann sollte das Lehen nach Burglehensrecht mit „globeden, eyden, truwen unde dinsten“ verdienen.
Der Eintrag nennt damit nicht nur einen weiteren Burgmann, sondern verweist auch auf einen bereits bestehenden, mit dem Namen Konrad von Bischofstein verbundenen Burgsitz.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 11, fol. 126, 17. April 1387.
28. März 1398 – Bestätigung der umfangreichen Lehen Heinrichs von Rodenberg
Erzbischof Johann II. bestätigte die Lehen, die Heinrich von Rodenberg bereits von seinen Vorgängern Adolf und Konrad erhalten hatte.
Als Burglehen besaß Heinrich einen Burgsitz auf Bischofstein mit einem Garten und einem Hopfengarten unterhalb der Burg. Daneben verfügte er über zahlreiche Mannlehen im weiteren Herrschaftsgebiet.
Dazu gehörten ein Hof mit Wiese in Lengenfeld, zwei Hufen in Hildebrandshausen, zwei Hufen in Wintersdorf, ein Vorwerk und zwei Wiesen bei Depphen, Äcker und Wald in Neurode, zweieinhalb Hufen in Hitzerode, die Wüstungen Dorndal und Wiesenbach, drei Äcker auf der Drittenwiesen, die Wüstung Wyntweben, das Dorf Wißenrode sowie das halbe Dorf Relle.
Die Urkunde ist eine der ausführlichsten Nachrichten über die räumliche Ausdehnung eines Bischofsteiner Lehenskomplexes im ausgehenden 14. Jahrhundert. Besonders die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Burglehen und den zahlreichen Mannlehen ermöglicht einen genaueren Einblick in die wirtschaftlichen Grundlagen eines Burgmanns.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 13, fol. 44v, 28. März 1398.
22. April 1398 – Die Herren von Leibolz behalten ein Achtel der Burg
Erzbischof Johann II. bestätigte die Pfandrechte der Brüder Claes und Endres von Leibolz an Bischofstein.
Nach dem Regest hatten sie ursprünglich ein Viertel von Burg und Stadt für 167 Mark Mühlhäuser und 100 Mark Göttinger Währung als Pfand innegehabt. Ein Achtel war inzwischen durch die erzbischöflichen Vorgänger wieder eingelöst worden.
Das verbleibende Achtel der Burg durften die Brüder weiterhin als Pfand besitzen und nutzen. Der Erzbischof behielt sich die Rücklösung vor, musste sie jedoch zwei Monate vorher ankündigen.
Die Nachricht dokumentiert die schrittweise Rückgewinnung verpfändeter Burganteile durch das Erzstift.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 13, fol. 47, 22. April 1398.
24. April 1398 – Die Herren von Netra werden Burgmannen auf Bischofstein
Eine am 24. April 1398 in Heiligenstadt ausgestellte Urkunde Erzbischof Johanns II. nennt Bertold von Netra den Älteren und dessen Söhne Reinhard, Hermann und Bertold.
Der Erzbischof nahm sie und ihre Leibeslehnserben aufgrund ihrer bisherigen und künftig erwarteten Dienste zu seinen „ewigen Mannen und Burgmannen“ an.
Als Burglehen erhielten sie die Besitzungen, die durch den Tod Heinrichs von Öttingen an das Erzstift zurückgefallen waren. Dazu gehörte der sogenannte Hofkeller, im Regest mit den Schreibungen „hofekelre“ und „haffekeller“ wiedergegeben, als Burgsitz auf dem Schloss „zum Steyne“.
Sollte der Erzbischof den Hofkeller selbst benötigen, waren die Lehensinhaber verpflichtet, ihn wieder zu räumen.
Zusätzlich erhielten die Herren von Netra jährlich vier Schock Groschen aus dem Erfurter Vorwerk, auszuzahlen zur Weihnachtszeit. Sie verpflichteten sich, die Lehen „mit truwen eiden seßen und dinsten“ nach Lehnsrecht und Gewohnheit zu verdienen.
Die Urkunde erschließt damit eine bislang wenig beachtete Verbindung der Herren von Netra zur Burg Bischofstein. Zugleich nennt sie mit Heinrich von Öttingen einen früheren Inhaber des betreffenden Burglehens und mit dem Hofkeller einen konkret bezeichneten Burgsitz.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 13, fol. 66v, 24. April 1398.
1398 – Eine parallele Überlieferung unter dem Namen „von Echer“
Ein weiterer, ebenfalls in das Jahr 1398 eingeordneter Eintrag betrifft Bertold den Älteren und dessen Söhne, die im Regest als Angehörige einer Familie „von Echer“ bezeichnet werden.
Der Inhalt stimmt in wesentlichen Punkten mit der Belehnung der Herren von Netra überein: Genannt werden wiederum ein Burglehen aus dem Nachlass Heinrichs von Öttingen, der „Hovekeller“ als Burgsitz auf Bischofstein und jährlich vier Schock Groschen aus dem Erfurter Vorwerk. Auch die lehnsrechtlichen Verpflichtungen entsprechen einander.
Während die Netra-Urkunde vom Erzbischof ausgestellt wurde, handelt es sich bei diesem Eintrag um eine Bestätigung der Lehensinhaber.
Die auffälligen Übereinstimmungen legen einen Zusammenhang beider Urkunden nahe. Ob tatsächlich dieselbe Belehnung in zwei unterschiedlichen Urkunden überliefert ist und wie die abweichenden Familiennamen zu erklären sind, bleibt bis zur Prüfung der handschriftlichen Einträge offen.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 13, fol. 60v, 1398.
22. März 1399 – Erbfolgeregelung zwischen Heinrich von Rodenberg und Claes von Leibolz
Erzbischof Johann II. bestätigte eine Vereinbarung über die Nachfolge in den Lehen Heinrichs von Rodenberg auf Bischofstein und im zugehörigen Gericht.
Heinrich hatte darum gebeten, den jungen Claes von Leibolz, einen Sohn des erzbischöflichen Schenken Claes von Leibolz, gemeinsam mit ihm zu belehnen.
Der Erzbischof stimmte zu. Sollten Heinrich und seine Ehefrau Jutte von Wintzingerode ohne gemeinsame Leibeslehnserben bleiben, sollten die betreffenden Lehen an den jungen Claes und dessen Nachkommen fallen.
Bemerkenswert ist die ausdrückliche Bestimmung, dass auch Kinder aus einer möglichen späteren Ehe Heinrichs keine Ansprüche auf diese Lehen erhalten sollten.
Die Urkunde belegt die engen lehnsrechtlichen und familiären Verbindungen zwischen den Häusern Rodenberg, Leibolz und Wintzingerode. Zugleich zeigt sie, wie sorgfältig die Nachfolge in den mit Bischofstein verbundenen Gütern vertraglich geregelt wurde.
Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 13, fol. 129, 22. März 1399.
Schlussbetrachtung
Die Urkunden des 14. Jahrhunderts vermitteln ein differenziertes Bild der Burg Stein als Bestandteil der mainzischen Territorialherrschaft. Nach ihrem Erwerb 1326 blieb sie zwar unter der Oberherrschaft des Erzstifts, ihre wirtschaftliche Nutzung und einzelne Herrschaftsrechte waren jedoch wiederholt Gegenstand von Verpfändungen, Ablösungen und Weiterübertragungen.
Neben den Pfandinhabern lässt sich eine vielgestaltige Burgmannschaft nachweisen. Ihre Mitglieder verfügten über Burgsitze, Hofstätten, Geldrenten und weit verstreute Lehngüter, darunter Besitzungen in Lengenfeld und zahlreichen heute wüst gefallenen Orten des Eichsfeldes.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die urkundlich genannten Burgsitze und Wirtschaftsbereiche, darunter der Hofkeller, die Hofstatt Konrads von Bischofstein sowie die Gärten und der Hopfengarten unterhalb der Burg. Sie liefern einzelne Anhaltspunkte für die bauliche und wirtschaftliche Organisation der Anlage.
Die Klageschriften aus den 1350er- und 1360er-Jahren ergänzen dieses Bild um die militärische Dimension. Sie zeigen Bischofstein als Schauplatz und Ziel bewaffneter Auseinandersetzungen, deren Folgen weit über die Burgmauern hinausreichten.
Insgesamt erweitert die Zusammenstellung die bislang greifbaren personellen und lehnsrechtlichen Zusammenhänge der Burg Stein erheblich. Sie bietet damit eine zusätzliche urkundliche Grundlage für die weitere Erforschung ihrer Geschichte und ihres mittelalterlichen Herrschaftsbereichs.
Recherche und Zusammenstellung:
Oliver Krebs, Ortschronist von Lengenfeld unterm Stein (Oktober 2026)
Redaktioneller Hinweis
Bei der Zusammenfassung und sprachlichen Aufbereitung der Urkundenregesten wurde ChatGPT (OpenAI) unterstützend eingesetzt. Die Quellenauswahl und historische Einordnung erfolgten durch den Verfasser.
Quellenbasis
Die Darstellung beruht auf den im digitalen Angebot Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe erschlossenen Urkunden und Regesten:
- Vogt, Nr. 2761.
- Otto, Nr. 5653 und 6102, mit Rückverweis auf Nr. 4647.
- Vigener, Nr. 273, 1894, 2358 und 2759.
- Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 9, 10, 11 und 13, mit den jeweils bei den chronologischen Einträgen angegebenen Folioangaben.
Digitale Erschließung: www.ingrossaturbuecher.de.
Die im Text wiedergegebenen historischen Wortformen folgen den in den Regesten angeführten Quellenauszügen. Eine vollständige diplomatische Transkription der mittelalterlichen Urkunden wurde für diese Zusammenstellung nicht vorgenommen.