Kloster Zella und das ehemalige Klosterdorf Effelder nach 1810 (2002)

Nach der Errichtung des französischen Satellitenstaates unter Napoleons Bruder Jerome schlug laut Dekret vom 13. Mai 1810 neben den Frauenklöstern Anrode und Beuren auch für Zella die Schicksalsstunde. Am 4. Juni 1810 teilte Domänendirektor Reiche den ganz niedergeschlagenen 22 Benediktinerinnen mit, dass sie sich für einen anderen Aufenthaltsort entscheiden müssten. Mit einer bescheidenen staatlichen Pension bedacht, suchten sie Zuflucht bei ihren Angehörigen. Nur Propst Cölestin Zander und Pater Edmund Teitzel behielten weiterhin das Wohnrecht im Kloster. Letzterer war bis zu seinem Tode 1824 Pfarrer von Struth. Während der französischen Fremdherrschaft übte der ehemalige Klosterschulze Adam Drößler das Amt des Maire in Effelder aus.

Am 22. Mai 1811 kam das Kloster mit allem Grundbesitz und den Gerechtsamen, einschließlich eines Gutes bei Felchta, des Vorwerkes Annaberg und der Klostermühle im Luttergrund je zur Hälfte für 60.000 Taler in Besitz der Mühlhäuser Kaufleute Heinrich Wilhelm Röbling sowie den Brüdern Ludwig Wilhelm und Christian Ascan Lutteroth. In kommunalrechtlicher Hinsicht wurde das säkularisierte Gut Kloster Zella, einschließlich Annaberg, durch königlich-westfälisches Dekret der Gemeinde Effelder zugeordnet. Gleichzeitig erfolgte die Festlegung, 1/7 der Gemeindelasten von Effelder zu tragen. Nach der Eingliederung zu Preußen wurde diese Verfügung am 8. September 1815 durch die königlich-preußische Landesdirektion ausdrücklich bestätigt. Seit der Vereinigung von Kloster Zella und Effelder galt die Vereinbarung, dass der Besitzer die Wege in seinem Gutsareal zu unterhalten hat. Dafür war er von den Hand- und Spanndiensten der Gemeinde befreit. So hat sich das Gut immer eine gewisse Selbständigkeit innerhalb des Gemeindebezirkes bewahrt. Versuche der Besitzer des Klostergutes, die Beitragspflicht zu den Gemeindelasten durch Zahlung einer einmaligen Abfindung abzulösen, scheiterten am 24. Juni 1857 und am 13. Juni 1860 an königlichen Regierungsverfügungen.

Wilhelm Röbling, seit 1838 durch Kauf aller Anteile Alleineigentümer des Klostergutes, übereignete den Besitz 1842 an seinen Schwiegersohn Emil Lutteroth. In wirtschaftliche Notlage geraten, musste dessen Sohn Wilhelm das Gut 1869 an den Kaufmann Rudolf Weiß aus Langensalza weitergeben.

Anfang der 1850er Jahre veräußerte Lutteroth ca. 1.500 Morgen Wald, teils an den Fiskus, teils an die Gemeinde Effelder. Durch den Verkauf wurde das Gutsareal um etwa 2/3 verkleinert. Um das Verfahren bei der Berechnung der Gemeindelasten zu vereinfachen, schlossen die Gemeinde Effelder und der Eigentümer von Kloster Zella am 11. Dezember 1877 einen vom Kreisausschuss Mühlhausen bestätigten Vergleich. Dabei wurde der jährlich zu leistende Beitrag des Klostergutes auf eine Pauschale von 150 Mark festgesetzt. Zugleich verzichtete der Besitzer nun auf das Mitnutzungsrecht am Gemeindevermögen. Nach dieser Vereinbarung ist bis zur Einführung der Gemeindeordnung am 3. Juli 1891 verfahren worden. Seit dieser Zeit hat die Gemeinde Effelder den Besitzer und die Insassen des Gutes Kloster Zella wie jedes andere Gemeindemitglied zu den Gemeindelasten, mit Ausnahme der Gemeindedienste, herangezogen.

Mit dem Grundbesitz und dem Wirtschaftsinventar erwarben die Kaufherren aus Mühlhausen auch die alten Feudalrechte des Klosters. Diese versuchten sie besonders seit den 1830er Jahren gegenüber den ehemaligen Klosterdörfern Struth und Effelder in Unternehmermanier durchzusetzen. Sie machten ihre Rechte als Zinsempfänger geltend und dehnten eigenständig die Hutweide in den Fluren von Struth und Effelder aus. Neben den landesherrlichen Abgaben wurden beispielsweise von einem Gerechtigkeitshaus 9 Sgr., ein Huhn und 30 Eier eingetrieben. Von einer Hufe Land waren 4 ½ Scheffel Korn, 4 ½ Scheffel Hafer und 10 Sgr. zu entrichten. Bei Eigentumsveränderungen betrug das Lehnsgeld 10 Prozent der Verkaufssumme. Nicht verbriefte, aber traditionelle Rechte der Gemeinden, die noch aus der Zeit der Nonnen stammten, wurden dagegen ignoriert oder unterlaufen. Dazu gehörten die alten Vergünstigungen, in den Waldungen des Klosters Raff- und Leseholz sowie Laubstreu zu sammeln. Schließlich schafften die Eigentümer den verbilligten Holzkauf ab und versuchten, die üblichen Marktpreise durchzusetzen. Diese wurden bei öffentlichen Auktionen zum Verdruss der Dorfbewohner von Gewerbetreibenden aus Mühlhausen enorm in die Höhe getrieben. Die Gemeinden unternahmen alles, um vor Gerichten und durch Eingaben an den König eine Bestätigung ihrer traditionellen Rechte zu erhalten. Diese Bemühungen waren vergebens, denn was man den Bewohnern „gutwillig“ zugestand, konnte nicht als Recht beansprucht werden. Was übrigblieb, waren Gerichtskosten. Da auch das Wollzeuggewerbe am Boden lag, verschlimmerten sich die wirtschaftliche Notlage und die unermessliche Armut in den Familien zusehends. Offen ausgetragene Konflikte mit der Gutsherrschaft waren die Folge.

Die Unzufriedenheit unter der Bevölkerung war so groß, dass etwa 70 Struther Einwohner in der Nacht vom 24. auf den 25. März 1848 das Klostergut stürmten und verwüsteten. Sie waren mit Jagdgewehren, Äxten, Hacken und Knüppeln bewaffnet. Am Nachmittag des 25. März beteiligten sich auch einige Bewohner aus Effelder an den Plünderungen. Die Bauern zündeten Urkunden und Akten an, die sie als Zeichen ihrer Abhängigkeit betrachteten. Nur wenige Wochen später stellte man 41 Männer unter Anklage, darunter 35 aus Struth, 5 aus Effelder und eine Person aus Mühlhausen. Insgesamt wurden 23 Personen teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Als zwei Polizisten am 15. April in Effelder die fünf Personen wegen der Vorfälle im Klostergut verhaften wollten, konnte ein Massenauflauf von empörten Dorfbewohnern ihre Inhaftierung zunächst verhindern.

Zwei Tage später nahm ein Militärkommando aus Mühlhausen die Arretierung vor. Besitzer Lutteroth bezifferte im April 1848 den angerichteten Schaden auf 9.498 Taler und 8 Silbergroschen.

Um zukünftigen Unruhen vorzubeugen, wurden laut Verordnung vom 19. April 1848 in 34 Orten des Kreises Mühlhausen „Bürgerwehren“ gegründet. In Effelder kümmerte sich der Besitzer von Kloster Zella, Wilhelm Lutteroth, selbst um die Ausbildung und Ausrüstung. Er stattete die Kompanie der Bürgerwehr mit Säbeln, Gewehren und Mützen aus. Zu den Übungen gehörten Exerzieren und Scheibenschießen. Als Hauptmann der Kompanie wurde der spätere Schulze von Effelder, Christoph Huschenbeth, auserkoren. Der Eigentümer des Klostergutes erschien bei der Wehr als Major und spendierte bei guten Leistungen ein Fässchen Bier. Als nach einigen Jahren der Ausbruch einer neuen Revolution grundlos wurde, zog sich Lutteroth wieder zurück. Die zwanglose Schießvereinigung blieb weiter bestehen. Sie führte 1874 zur Gründung einer Schützengesellschaft, aus der 1922 der Schützenverein in Effelder hervorging.

Auch ein langjähriger Streit zwischen der katholischen Kirche und dem Gutsbesitzer um die Benutzung der beliebten Wallfahrtskapelle auf dem Annaberg sorgte für Unmut unter der Bevölkerung. Da mehrmals eine gütliche Einigung scheiterte, waren die Gläubigen der umliegenden Dörfer die Leidtragenden, die 1851 letztmalig zu einem der größten Wallfahrtsorte des Eichsfeldes pilgern konnten. Nach dem letzten Prozess im Jahre 1853 wurde dem Eigentümer des Klostergutes die Verfügungsgewalt über die Annenkirche zugesprochen und damit das Ende der Gottesdienste dort besiegelt. Danach nutzte man die Kapelle zeitweise nur noch als Lagerraum, bis 1869 der absurde Abbruch erfolgte.

Im Juni 1837 erhoben die Besitzer den Anspruch auf „ungezählte Schäferei“ in den Fluren von Struth und Effelder. Damit nahm man den je 400 Schafen der beiden Dörfer weitgehend die Futtergrundlage. Mit einer mutigen Aktion vertrieben Einwohner Effelders am 20. September 1837 die Schafherde des Gutes aus ihren zinspflichtigen Hufenländereien. Jahre später war das Klostergut bereit, das Hüten der Schafe in der Flur Effelders einzustellen. Am 17. Oktober 1854 schlossen beide Parteien „für immer und ewige Zeiten“ ein diesbezügliches Abkommen. Als Ausgleich gab die Gemeinde Effelder im Rahmen der Ablöseverfahren die „Mühlschen Acker“ auf dem Raine ab, die etwa 11 ¼ Morgen entsprachen. Damit fiel das letzte der feudalen Rechte, welches Kloster Zella gegenüber dem Dorfe Effelder ausübte.

Ohne Frondienste hatte Effelder z. B. 1848 an zins- und gutsherrlichen Abgaben 745 Taler zu entrichten. Erst mit Einrichtung der „Eichsfelder Tilgungskasse“ durch die Regierung wurden ab 1850 die alten Reallasten abgelöst. Noch 56 Jahre mussten die Bauern für ihre Unabhängigkeit Rentenbeiträge zahlen.

Im Jahre 1851 veräußerte Lutteroth einen Teil seines Besitzes. Ob die Ereignisse von 1848 oder finanzielle Schwierigkeiten dafür ursächlich waren, sei dahingestellt. Am 26. März 1851 verkaufte er die Klostermühle im Luttergrund an den Fabrikanten Johann Michael Voigt aus Mühlhausen. Dieser ließ dort ein drittes Stockwerk aufsetzen und richtete darin eine Spinnerei ein. Die Gemeinde Effelder erwarb am 3. Juli 1851 für 18.500 Reichstaler 537 Morgen von den Klosterwaldungen.

Zur Finanzierung wurden die Hausgrundbesitzer mit einer Umlage von 10 Talern herangezogen und deren Grundbesitz bis zur restlosen Bezahlung mit einer Hypothek belastet. Durch diese Umlage erwarb man das Bietungsrecht bei Holzversteigerungen, welches sich auf die Nachkommen vererbte. Jeder Einwohner, auch der Ärmste, musste 3 Taler bezahlen und 12 Jahre lang Försterkorn entrichten. Trotz der finanziellen Belastung ergaben sich nun für die Dorfbewohner etliche Vergünstigungen. Einmal erhielten alle unentgeltlich Brennholz, derweil Bauholz ihnen je nach Bedarf verkauft werden musste. Ferner durften die Einwohner für den Eigengebrauch an festgelegten Stellen kostenlos Steine brechen. Der Klasse der Almosenempfänger wurde das Recht zugebilligt, jeweils am Dienstag und Freitag das trockene Holz in der Gemeindewaldung zu sammeln.

Zu einer Verwaltungsstreitsache zwischen der Gemeinde Effelder und dem Eigentümer des Gutes Kloster Zella, Freiherrn von Fries, kam es am 23. Oktober 1905. Die 3,70 Meter breite Friedabrücke, über welche die 1855 erbaute Straße von Struth nach Lengenfeld/St. führt, musste erneuert werden. Ihr hölzerner Oberbau war nicht mehr tragfähig. Da sie in der Flur von Effelder lag, sollte nach Weisung der Wegepolizeibehörde die Gemeinde auch die Baukosten übernehmen. Neben der Unterhaltungspflicht der Wege im Gutsareal durch den Eigentümer hatten der damalige Landratsamtsverweser und die Gemeinde Effelder zusätzlich mit dem Besitzer Wilhelm Lutteroth am 6. November 1855 eine schriftliche Vereinbarung getroffen. In dieser Übereinkunft verpflichtete er sich, die 554 2/3 Ruten lange Chaussee zwischen den Feldfluren Struth und Lengenfeld „aus eigenen Mitteln anschlagsmäßig gegen die ihm aus Staatsmitteln zu gewährenden Prämie auszubauen und in dem hergestellten Zustande zu erhalten, ohne die Gemeinde Effelder zu diesem Bau heranzuziehen.“ Die Staatsbeihilfe betrug 2 Taler für die laufende Rute. So war es nicht verwunderlich, dass der Kreisausschuss unter Leitung von Landrat Dr. Klemm den Besitznachfolger verurteilte, die Kosten von 1.550,- Mark für den Brückenbau zu tragen.

Als Oberstleutnant und Kommandeur des Ulanenregiments Großherzog Friedrich von Baden erklärte Freiherr Rudolf von Fries aus Saarbrücken am 28. September 1904 das Rittergut Kloster Zella nebst Vorwerk Annaberg urkundlich zu einem Familien-Fideikommis. Zu dieser Zeit betrug der geschätzte Wert der Grundstücke und Gebäude 274.089,20 Mark. Der spätere Generalleutnant Rudolf von Fries erhielt das Klostergut 1888 von seinem Onkel Rudolf Weiß aus Langensalza. Beide spendeten für drei Figurenfenster und ein Glöckchen der 1894 konsekrierten Kirche in Effelder insgesamt 2000 Mark. Generalleutnant Rudolf von Fries übertrug das Klostergut 1921 an seinen Sohn Hellmuth von Fries, der bis 1945 Eigentümer blieb. Rittmeister Hellmuth von Fries galt als Kunstkenner. Für 1.000 Mark erwarb er 14 fast lebensgroße Stationsgemälde der Kirche von Effelder, die er 1926 in der Klosterkirche seines Besitzes anbringen ließ. Der Kreuzweg soll um 1750 in einer Werkstatt im elsässischen Metz gefertigt worden sein. Gemeinsam mit Pfarrer Hermann Pfafferott dürfte Rittmeister von Fries dafür gesorgt haben, dass der „Eichsfelder Dom“ stattdessen zwischen 1924 und 1928 den wunderbaren Majolika-Kreuzweg von Georg Kemper erhielt. Am 14. Juni 1932 eröffnete der Gutsbesitzer in der 1906 abgebrannten und wiederaufgebauten Klosterkirche ein historisches Privatmuseum mit wertvollen Stücken aus der Vergangenheit des Klosters. Auf der ehemaligen Empore waren Rüstungen und eine Waffensammlung aus verschiedenen Jahrhunderten zu besichtigen. Leider wurden die Raritäten in den Wirren des Kriegsendes zerstreut.

Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden im ehemaligen Klostergut zunächst 11 Flüchtlingsfamilien Unterkunft. Die Neubauern wurden im Winter 1948/49 in den Bereich der alten Schäferei auf den Annaberg umgesiedelt. Das Klostergut Zella mit einer Fläche von 3,0826 ha, einschließlich Wald, wurde am 18. August 1948 durch Verordnung der Landesverwaltung Thüringen über die Bodenreform vom 10. September 1945 der evangelischen Landeskirche der Kirchenprovinz Sachsen schuldenfrei übereignet. Die Kirchenleitung beauftragte das Evangelische Hilfswerk, dort ein Altersheim einzurichten. Nach einigen baulichen Veränderungen trafen am 15. Juli 1949 die ersten Heimbewohner ein. Die offizielle Einweihung des Altersheimes erfolgte am 6. November 1949 durch Bischof Dr. Ludolf Müller. Endgültige Eigentumsverhältnisse wurden 1996 durch eine Entschädigungszahlung an den Sohn des letzten Klostergutsbesitzers, Wolf von Fries, geschaffen.

Bis 1966 blieben Kloster Zella und der Annaberg Ortsteile von Effelder. Auf dem Annaberg wohnten zu jener Zeit 39 Einwohner, während sich in der Heimstätte Kloster Zella 120 Insassen aufhielten. Verkehrstechnisch liegen beide Ortsteile günstiger zur Gemeinde Struth. Deshalb stimmte auf Antrag der Bewohner Kloster Zellas und des Annabergs die Gemeindevertretung in Effelder am 26. August 1966 einer Umgemeindung zum Nachbarort Struth im Kreis Mühlhausen zu. In der Beschlussvorlage heißt es: „Die Volksvertretung von Effelder empfiehlt dem Kreistag, die Umgemeindung im Interesse der besseren politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung beider Ortsteile zuzustimmen.“ Der Kreistag Worbis bestätigte am 4. November 1966 den Beschluss zur Umgemeindung in den Kreis Mühlhausen, dem sich am 9. Januar 1967 der Bezirkstag in Erfurt anschloss. Es sei noch bemerkt, dass die Kinder vom Annaberg bereits einige Jahrzehnte vor der Umgemeindung die Schule in Struth besuchten.

Nach der Wende war es mit der Ruhe und Abgeschiedenheit, die das einstige 5-km-Sperrgebiet dem Kloster Zella bescherte, vorbei. Besucher bestaunen nun die schönen Fachwerkhäuser einschließlich Torhaus und Kirche. Das romanische Gotteshaus wurde nach umfangreichen Renovierungsmaßnahmen und dem Einbau einer Fußbodenheizung im Juli 1992 eingeweiht. Neben den Gottesdiensten nutzt man die Kirche auch für Konzertveranstaltungen.

Am 1. Januar 2001 trat Waltraut Germanus die Nachfolge von Jochen Babendererde als Heimleiterin der Evangelischen Heimstätte e. V. Kloster Zella an. Derzeit sind 47 Angestellte mit der Betreuung von 90 Heimbewohnern beschäftigt. Innerhalb des einstigen Klosters gibt es bereits einen nach der Wende entstandenen Bereich „Betreutes Wohnen“ mit zwölf Appartements. Im Zuge der gegenwärtig laufenden Sanierungsarbeiten werden alle Zimmer der Pflegestationen bis Ende 2003 auf den modernsten Standard gebracht. Vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wurden dafür 8,8 Millionen Mark bewilligt.


Ewald Kühler
(Quelle: Heimatzeitschrift „Eichsfeld“ Nr. 46 (2002), S. 278 – 282)

Quellen:

Opfermann, Bernhard: Die Klöster des Eichsfeldes in ihrer Geschichte, Heiligenstadt 1998, S. 111.

Huke, Leo: Kloster Zella und die Gemeinde Effelder nach der Säkularisation, Mein Eichsfeld 1938, S. 81. Kreisarchiv Heiligenstadt: Prozeßakte Gutsbesitzer Lutteroth gegen die Gemeinde Effelder, Bestand Effelder, N 173.

Kreisarchiv Heiligenstadt: Beiträge Kloster Zellas zu den Kommunalbedürfnissen der Gemeinde, Bestand Effelder, A/152.

Luhn, Rolf: Zur Vorgeschichte des Sturms auf Kloster Zella 1848, EHh 4/1985, S. 296.

Luhn, Rolf: Zu den Verfahren gegen die Teilnehmer am Sturm auf Kloster Zella, EHh 4/1986, S. 295. Kreisarchiv Mühlhausen: Königlich Preußisches Land-und Stadtgericht Mühlhausen, Bestand Struth, Nr. 090. Springmann, Franz: Der Annaberg bei Kloster Zella, Heiligenstadt 1936.

Thüringisches Staatsarchiv Gotha: Hutberechtigung von Kloster Zella, Landratsamt Mühlhausen, Nr. 1229. Chronik der Evangelischen Heimstätte e. V. Kloster Zella.