Geschichtliches von Hildebrandshausen und Keudelstein (1959)

- Teil 1 -

Schon ehe der Mainzer Erzstift durch Erzbischof Gerhard I 1326 den Bischofstein käuflich erwarb, hatte der Erzstift schon einige Besitzungen auf dem Südeichsfeld. Diese stamm­ten aus Stiftungen des fürstlichen oder gräflichen Adels seiner Zeit. So hatte das Erzstift schon vor 1318 grö­ßeren Grundbesitz in der Umgebung des damaligen Stuffenberges (des späteren Hülfensberges). Nach den Mainzer Regesten hatte der Erzstift 1318 schon einen größeren Hof in Hildebrandshausen. Um diese früheren Rechte für den Erzstuhl zu wah­ren, setzte er Gottschalk von der Plesse als Wachmann auf die Burg Stein. Die damalige Grenze Hessens ging bis zum Petersholz unter der Burg Stein. Diese Grenze war Ger­hard von Mainz ein Pfahl in das Ge­biet, welches er käuflich erwerben wollte und darüber hinaus bis zur Gauerbschaft Treffurt auszudehnen gedachte. Gottschalk von der Plesse hat im Laufe der Zeit von 1251 bis 1259 die Grenze der heutigen „Keudelskuppe“ befestigt durch einen so­genannten Burgstall, wovon heute noch die Reste dieses Burgstalles wahrnehmbar sind. Dieser Burgstall hat nicht lange bestanden. Auch einen Hof baute Gottschalk von der Plesse auf der Südseite nach Wanfried gelegen, wovon noch heute der Wüstungsname „Burgerode" stammt. Die Südspitze dieses Bergrückens war schon Jahrhunderte früher von den Kelten oder den Germanen befestigt worden. Am Nordhang der Plesse lagen noch zwei befestigte Punkte, das „Vokemal“ (heute Fakental) und das „Vokerod“. Diese Grenzbestimmung Plesse – Keudelburgstal – Voke­mal und Vokerod riegelten das da­malige Südeichsfeld gegen Hessen ab. Die Flurnamen „Schlag“, „Vor dem Schlag" und „Zollstäde“ bei der Ha­gemühle, welche sich auf diese alte Grenze beziehen, sind noch heute gebräuchlich. Wegen dieser Befesti­gung durch Gottschalk von der Plesse erhielt der ganze Höhenrücken vom Cohnstein bis zur Keudelskuppe den Namen „die Plesse“. Auf der Ostseite der Plesse, im Söörchen bei Hildebrandshausen, lag das Dorf „Wintersdorf“. Südöstlich am Fuße der Plesse lag das Dorf „Kubstedt“, auch Kywobsdorf genannt. 1227 saß nach den Keudelschen Ar­chivstudien schon ein Albertus de Koidel auf Kubstedt. Eine andere Ur­kunde nennt von 1271 Reinhold Koi­del zu Kubstedt. Nach „Vigeners Regesten II 209“ war der ältere Rein­hard Keudel um 1350 von Mainz be­lehnt mit zwei Hufen in Bebendorf, dem Burglehn, Dorf Kywobsdorf und der Wüstung Wintersdorf, war Burg­mann auf Bischofstein und übernahm 1354 (Vigeners Regesten 230) von Berthold und Berlt von Netra und Heinrich von Worbis, das ihnen versetzte Achtel der Hälfte von Bischofstein.

In dieser Urkunde wird 1350 Wintersdorf schon als Wüstung genannt. Es ist anzunehmen, dass die Bewohner von Wintersdorf nach Hildebrandshausen übergesiedelt sind. 1384 wird Hans Keudel „Füllekopf“ genannt. So ist es möglich, daß hiervon der Beiname „Hilberschhisser Füllenbeine“ herrühren kann.

In einer Urkunde von 1398 heißt es:

„Wir Johann von Gottesgnaden des heiligen Stuhls zu Mainz Erzbischof des heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landes Erzkanzler Bekennen mit diesem brieffe das wir Heinrich Koddel und Rudolf Keudel, desselben Heinrichs Bruder seligen Sohn, Berlett und Reinhardt, Reinhardten Keudels seligen Söhne, diese nachgeschriebene Gütere mit Namen einen Burseß an den berge zum Stein und einen Baumgarten geigen auf der Honewiesen zur Burgklehnung das Dorff Wintersdorf mit seiner Zugehöhrunge und den Mittelberk für der Plesse eine hube Landes zu Lengenfeld Hoffe Kirchstette und Hüttenstette mit ihren Zugehohrungen daselbst, Kuwelsdorff mit seiner Zugehohrungen, zwoe hube Landes mit ihrer Zugehohrungen zu Bewendorf eine hube Landes zu Siekenrode eine Wiesen auf dem Brücke zum Riete und das Holz an dem Ulenstein zu Mannlehen geliehen und sie die von Uns entpfangen han, Uns, Unseres Stifftes Manne und Burgmanne recht daran ußgenommen, und Uns darueber in treuen gelobt und zu den Heiligen geschworen, getreu und holt zu sein und Burgklehen und Mannlehen zuvordienen mit treuen Ayden, Gelübden, Seßen und Diensten als dieße das noth thut und solches Lehn Recht und Gewohnheit ist, ohne geferde. Das zu Urkundt ist Unser Ingessigilt an diesen brieff gehangen, Datirt Heiligenstadt feria quinta post diem Walpurgis Anno Domint Millesimo tricentesimo nonagesimo octavo 1398.

Das Untergericht hatten die von Keudel über Hildebrandshausen von Kurmainz zu Lehen. 1586 erhielt Barlt von Keudel auch die peinliche Gerichtsbarkeit zur Hälfte. Dies peinliche Gericht scheint seinen Sitz in Hildebrandshausen gehabt zu haben. Nach dem Jurisdiktionalbuch Bischofstein soll Hildebrandshausen bis 1500 wüst gewesen sein, was jedoch von Alois Höppner bezweifelt wird. Ein Teil von Hildebrandshausen wird wüst gewesen sein und zwar der Herrensitz von Keudel 1525.

Die alte Sage, dass Hildebrandshausen seinen Ursprung durch eine Glashütte habe, konnte bis jetzt nicht urkundlich bewiesen werden. Diese Glashütte hätte am Klingenberg gelegen.  

Lambert Rummel
Quelle: „Lengenfelder Echo“, Nr. 10, 1959


- Teil 2 -

Um 1350 soll Reinhard Keudel sei­nen Herrensitz in Kupsdorf einer Wasserburg ähnlich neu aufgebaut haben. Kupsdorf war aber um 1550 von neuem wieder wüst und wurde 1583 von einem Bernd Keudel als „Kubsted Keudels neuwes Vorwerks gebawet“. (Man vergl. die Grenzregulierungskarte des Jahres 1583. Darauf sehen wir einen Zimmerplatz mit mehreren Zimmerleuten, die Bauholz verarbeiten. Darüber steht obige Inschrift.) Dieser Neubau wurde demnach 1583 begonnen, aber erst in den 1670er Jahren vollendet. Somit hätte dieser Neuaufbau 86 Jahre gedauert. Aus dieser langen Bauzeit erklärt sich auch der Ein­druck „Karl Händlys“ in „Unser Eichsfeld 1922/1.“. Er schreibt dort Folgendes:

„Das 1580 wieder aufgerichtete Vor­werk erhielt seine jetzige Gestalt erst um das Jahr 1669, dem auch das reich ausgestattete Portal entstammt. Das als Brüstungsausfüllung oft ver­wendete Andreaskreuz mit geboge­nen Eckstücken bieten „keinen“ ästhetisch einwandfreien Eindruck. In ihm spiegelt sich bereits der Nie­dergang der Fachwerkarchitektur wider.“

Die Keudels hatten auch in Hilde­brandshausen ihren Sitz, denn 1733 wurden zur kursächsischen Erbhul­digung in Treffurt geladen die drei Gebrüder aus Keudelstein, je ein Keudel aus Hildebrandshausen, Schierschwende, Treffurt und Wanfried und Bernd Walrab Keudel so­wie der adelige Stifter in Hessen, Obervorsteher in Schwebda. Dem­nach waren die Keudels eine weit und stark verzweigte Sippe im Südeichsfelde und der Ganerbschaft Treffurt und im benachbarten Hes­sen (Wanfried und Schwebda). Sie scheinen, wie wir aus Urkunden er­sehen können, sehr strenge Feudal­herren gewesen zu sein. Sehen wir uns einmal die Urkunde von 1580 über die Frondienstleistung der Hil­debrandshäuser Bauern an:


Hildebrandshausen, in den Christhei­ligen feyertagen, am 27. 12. 1580.

Der Dienste halber, welche die In­wohner zu Hildebrandtshausen ins Gemein ihren Junckern den Keudeln zu leisten schuldig sind, nemlich von jeder Hufen 10 Schneeberger Dienstfield. von den Keudellendereien und deren Ausstellung etliche ordent­liche Bethdienste gegen Vorehrunge etzlier Bieres, desgleichen notwen­dige Holz- und Bauwfuhren nach Schwebda, darbei aber die Len­dereien unter Zeiten übel bestellt, teils wüste liegen geblieben, weshalb die Ausfahrten an fremde Oerter nicht mehr verlangt werden solen, hat sich Berndt Keudel mit den Un­tertanen zu Hildebrandshausen nach beschehener Uffkunidgunge, damit die Gemeine auch wohl zufrieden ge­wesen, also verglichen: Erstlich damit solche Dienste nicht mißbraucht werden, sollen sie hin-förder vornemblich dahin gehen, daß der Juncker Land zu Hildebrandshausen ausgestellt, Frucht darauf durch Gottes Segen gezogen und solche Frucht \veder ein und zurechte bracht werden, darvon dann auch Berndt Keudell in Teuerungszeiten bemelter Gemein und den Dürftigen darund jeder Zeit vor ändern dienen und raten soll und will. Und sollen demnach die Inwohner, welche sechs Acker Erblandes, oder darüber haben, hinfort von jeder Hufen, welche nicht Losland ist, dritthalb Acker Landes halb über Sommer und halb über Winter mit allen notwendigen bauw, als lentzen, rühren, brachen, tungen, saatackern, sehen, Eggen u. dgl. ausstellen und wieder einzu­bringen schuldig sein bei sonderbarer Straffe. Darbeneben sollen alle, wel­che Pferde halten, die Holzfuhr gegen Hildebrandshausen oder Kubsdorf, soviel daselbst verbauwet oder verbrandt werden magk, aus des Junckern Holz daselbst tun. Desglei­chen in dem Bezirk und aus den be­nachbarten Feldmarken notwendig Heuw und Graamath ufs Forwergk zu Kubsdorf, bringen, Schafhürden und Gerten dahin es in der Flur vonnöten, auch stroe und Frucht von Hildebrandshausen und Kubsdorf ab und zufuhren.

Damit aber diejenigen, welche sechs Acker Landes oder mehr und keine Pferde haben, ihre Pflugkdienste desto besser leisten, soll ein jeder mit seinem Nachbarn, wo es ihm gefelligk, zu handeln Macht haben, der um eine ziemliche Belohnung solche Pflugkdienste leisten will. Welcher aber keine Nachbarn hette, der soll bei den Junckern solches zeitlichen anzeigen. Die werden in der Gemein Erkundigung tun lassen, welche Ackermann solches am füglichsten uf sich nehmen können. Wenn einer am besten bespannt, oder ein vermugsamer Mann und nicht arme Witwe ist, demselben soll es durch den Schulthesen angemeldet werden und er schuldig sein, solche Dienste um eine Gebühr, nemlich um l Acker über Sommer 10 albus, über Winter 23, zu leisten. Welche Inwohner auch, sechs Acker hetten und doch keine Pferde hiel­ten, die sollen neben den ändern Untertanen ohne Pferde von ihren Häu­sern 2 Tage, es sei in der Ernde oder wenn sie gerade gefordert wer­den, Handdienste leisten, jede Person jeder Zeit einen Tag Arbeit und darzu die Hulffe zur Jagt. Die nicht sechs Acker hetten, sollen mit dem Pflugdienst verschont bleiben, doch uf Erfordern Einzelhanddienste tun, uf l Acker Landt ungefehrlich ein Tag Dienst. Doch wollen die von Hildebrandshausen ins gemein ihrem Erbieten nach treulich helfen und das Ihre tun, das Holtz, Stein, Strohe und was die Notdurft erfordert, itzunder bei die Hand bracht und darum das forwerk zu Kubsdorf wieder erbauwet und in tach und fach bracht werde. So aber die Keudell solches Diensts zu ihren eigenen Aeckern nicht bedürftig wehren, so soll ihnen freistehen, dieselben in an­dere Wege zu gebrauchen, alles treu­lich und ohne geferde. Nachdem die Gemein sich beschwert, das ihnen verboten, ihre Aecker zu verkaufen, zu vertauschen, an die Erben zu verteilen, versprechen die von Hildebrantshausen jetzt einhel­lig, daß ihrer keiner Ländereien und Gueter in ein fremdes Dorf oder Gericht verkaufen oder vererben will. Ein fremder Erbe soll es an einen Inwohner des Dorfes verkaufen. Da­gegen soll es-der Gemein freistehen, hinfort ihre Güter under sich gegen das geburliche Liehegeld und die Zinsgefallen zu verkaufen oder zu verteilen. Und sollen sonsten hinfort Juncker und Undertanen einander in allen Dingen die schuldige Pflicht leisten und diese Vorgleichung uf 3 Jahre lang bewilligt und angenom­men sein. Wenn aber nach Ablauf der 3 Jahre einer hieran Beschwerung trüge, der soll es dem ändern anzei­gen und sich uf neue uftregliche, ge­burliche und löbliche Mittel verglei­chen lassen.

Aber schon nach 4 Jahren, 1594, be­schwerten sich die Bauern von Hildebrandshausen beim Oberamtmann des Eichsfeldes, die Keudel hielten den gemeinsamen Vertrag von 1580 nicht ein, ja überschritten denselben in vielem. Stralendorf, welcher nicht zugegen war, ließ diesen Streit durch, Heiso Otten von Kerstlingerode als Stellvertreter schlichtete.

1584 24/5 Heiligenstadt. Beschwerde der Hildebrandshäuser gegen Keudel, in Abwesenheit Stralendorfs ge­schlichtet durch Heiso Otten v. Kerstelingerode. Albrecht Buschen d. R. Dr. und Johan Kleyne, Amtsschrei­ber:

Die Hildebrandshäuser bestreiten die schuldigen Frohnungen, die Acker­leute, Hintersedler und Kotener ha­ben sie jedoch geleistet; Keudel sei vom Vertrag von 1580 abgewichen, habe ungemeßene fronungen, zuletzt drittehalb Acker in beiden Feldern von jeder Hufe Erblandes verlangt, (39 Hufen außerhalb des Loslandes), von den Hintersiedelern und Kotenern ohne Pf erde 8 Tage Handdienst ohne die Hasenjagd. Es wird entschieden: 2,5 Acker für beide Felder zusammen zu bestellen. Das Junckergesinde muß nieder­schneiden und binden, jeder eine extraordinär oder ungenannte Fuhr tun. Die Hintersiedler und Kotener tun 6 Tage Handdienst, l Tag in der Kornernte, 2 in der Hauwernte und 1 in der Grammathernte. Sie erhal­ten allerseits die Atzungen an einem Gemüse oder ändern dergleichen Gerindelse, auch Brot darzu und Keese neben dem Getrenke, auch das dorre und alte Uhrholz aufzulesen. Dienstgeld (außerhalb 5 Schneebergern) und Hertstedtegeld fallen. Keudel verbietet beim Holzlesen je­doch das Mitnehmen von Achsen, Barten, Hacken und dergleichen schneidend oder hauwend Waffen. Die Untertanen und Kirchenaltarissen fordern von 3 Hufen Landes 30 Schneeberger Dienstgeld für die Kirche. Keudel hält sich jedoch nicht für zuständig: Die langen beschwer­lichen Gebrechen kommen aus Gött­licher Schickung. Was darum von dem ein oder ändern Teil verdrieslich vorgelaufen, soll hinferner ver­gessen sein.

Jeder Teil erhält einen Hauptschein. Der Vergleich wird dem Oberamtshandelbuch eingeschrieben.


Lambert Rummel
Quelle: „Lengenfelder Echo“, Nr. 11, 1959


- Teil 3 -

In Anbetracht solcher Keudelschen Vertragsbrüche und andererseits der Weigerung der Hildebrandshäuser Bauern, das Vorwerk „Kubsdorf“ wieder neu aufzubauen, zögerte sich dieser Neubau bis zum 30jährigen Kriege hin. . Im 30jährigen Kriege selbst wird er wohl ganz eingestellt worden sein. Erst nach 1648 wurde das Vorwerk endgültig fertiggestellt und erst 1669 wieder von den Keudels bezogen.

Die Keudels hatten sich in Hilde­brandshausen durch ihr strenges Re­gieren viele Feinde zugezogen. Nach den Aufzeichnungen des Pfarrers Hahne, Lengenfeld, wurden die ge­schundenen Bauern Hildebrandshau­sens aufständisch gegen ihre Feudal­herren.

Georg Vogt, Matthias Schlichting, Hans Beyn, Hans Heffener, Lorenz Erbach und Heinz Kreyer samt sei­nem Anhang schlossen sich den auf­ständischen Bauern des Südeichsfeldes, des Amtes Bischofstein und Grei­fenstein an. Sie plünderten die Klö­ster Anrode, das Vorwerk Kloster Zella, die beiden Gutshöfe in Diedorf und brachten die Beute auf 9 Wagen nach Görmar zum Hauptlager Thomas Müntzers. Sie sind wohl alle in der Schlacht von Frankenhausen umge­kommen und verschollen, denn Nach­kommen dieser Namen findet man in Hildebrandshausen heute nicht mehr.

Als Folge der Reformation wurde fast der ganze Adel des Eichsfeldes protestantisch. Der Adel machte sich zum Grundsatz: „Wer regiert, be­stimmt die Religion.“ So bekam Hil­debrandshausen durch die protestan­tisch gewordenenen Keudels im Jahre 1562 – 1577 einen protestanti­schen Prädikanten mit Namen Niko­laus.

In der Gegenreformation, welche durch den Kurfürsten von Mainz. Erzbischof Daniel Brendel v. Homburg durchgeführt wurde, kam der Kur­fürst 1574 selbst auf das Eichsfeld und residierte in Heiligenstadt. Von hier aus erließ der Kurfürst ein Ab­setzungsdekret für die Prädikanten. Die Entlassungsdekrete wurden dem Pfarrer Drößler von Lengenfeld zur Ausweisung des Prädikanten Joh. Werner zu Heyerode (eingesetzt durch die v. Berlepsch) sowie des Prädikan­ten Nikolaus aus Hildebrandshausen zugestellt.

Der Gemeinde Heyerode wurde so­gar eine Strafe von 100 Goldgulden angedroht, falls man den Werner wieder in die Kirche lassen würde. Bei der Ausweisung des Prädikanten Werner soll es zu einer wüsten Schimpferei des Werner gegen Pfar­rer Drößler gekommen sein. Nach Ausweisung des protestantischen Prä­dikanten kam Hildebrandshausen wieder als Pfarrfilialdorf zur Pfarrei Lengenfeld zurück, wozu es vor Zei­ten schon gehört hatte.

Seit 1671 wurden die jeweiligen kirchlichen Eintragungen von Hilde­brandshausen auf dem Pfarramt in Lengenfeld erledigt und erst 1793 in Hildebrandshausen selbst. Der erste Kirchenbau in Hildebrandshausen er­folgte 1713 und war auf den Titel „Kreuzauffindung“ geweiht.

1866 wurde mit dem Bau der jetzt noch stehenden Kirche begonnen, worüber uns der alte Joseph Hahn aus Lengenfeld in seinem Tagebuche folgende interessante Eintragungen hinterlassen hat:

1. In Hildebrandshausen haben sie pro 1866 den 16ten Oktober ihren ersten Pfarrherrn [Pfarrer Strecker] bekommen und haben ihn in Pfaffschwende gelangt.

2. 1866 Hildebrandshausen. Neue Kirchen. Im Jahre pro 1866 den 29ten Oktober ist der Grundstein zu der neuen Kirche durch den Kommissarius Zehrt gelegt worden. Der Platz dazu war unten im Dorfe auf Junkers Hobereit. Auch war der erste [Hildebrandshäuser] Pfarrer an diesem Tage vorgestellt [worden].

3. Hildebrandshausen. Pro 1867 den 27ten November ist das Dachwerk auf der Kirchen gerichtet worden und sogleich von dem Zimmermann auf der Kirchen gebracht ist worden. Dazu hatten sie eine junge grüne Tann[e] und ein[en] Lappen daran. Dabei waren die Schulkinder und Musik dabei und Schulze und Schöppen.

Am 29. Juni 1869 wurde dann diese neu erbaute Kirche durch Bischof Konrad Martin, Paderborn, geweiht.

  • Der erste Pfarrer Josef Strecker amtierte 1866 – 1912
  • August Hornemann 1912 – 1937
  • Dr. Martin Hannappel 1937 – 1942
  • Johann Hunold 1942 – 1944
  • Albert Schäfer 1944 – 1953
  • Egon Rowinski 1953 –

Die Linie Keudel auf Keudelstein starb mit Walrab v. Keudel am 9. Juni 17S2 aus. Eine andere Linie von Keu­del wurde nicht mehr belehnt. Das Lehen wurde von Mainz mit Bischofstein vereinigt. Nach Aufzeichnungen der Schwebdaer Linie bestand der Besitz aus dem 500 Morgen großen Gut Keudelstein nebst 1800 Morgen Wald, einem Wohnhaus in Hilde­brandshausen und Ländereien in Lengenfeld, Geismar und Töpfer. Die Jahreseinnahmen beliefen sich 1792 auf 1330 Rtaler.

1802 – 1803. Nach der Okkupation kam unser Eichsfeld an das König­reich Preußen. Von da an wech­selte der Keudelstein mehrmals seinen Besitzer. Einer davon. L‘Estoque verkaufte die halbe Plesse und das frühere Junkerhaus, das Allodialgut von Keudelstein genannt, an die Gemeinde Hildebrandshausen. In dem Junkerhaus wurde ein Spin­nereibetrieb eingerichtet. Dies heute noch stehende Gebäude wurde 1869 zum Pfarrhaus ausgebaut. Auf der Stelle des Wirtschaftsgebäudes (Jun­kers Hobereit) wurde 1866 die jetzige Kirche erbaut.

Den Keudelstein selbst (das Stamm­gut der Keudel) erwarben 1861 die Ganerben Martin und Lorenz von Geismar. 1861 übernahm Christoph Martin das ganze Gut für 24 000 Taler. Dessen Bruder Konrad, Bischof von Paderborn, weihte am 10. Oktober 1862 einen Saal des Nordflügels zu einer Kapelle ein.

1901 kaufte Landrat von Keudel das ehemalige Gut seiner Vorfahren für 210 000 Mark zurück.


Lambert Rummel
Quelle: „Lengenfelder Echo“, Nr. 12, 1959