Eine unbekannte Jurisdiktionalbeschreibung des Klosters Zella und seiner Klosterdörfer von 1675
Die Urkunden des Klosters Zella oder Friedenspring sind im Dreißigjährigen Kriege im Klosterhof zu Mühlhausen einem großen Brande zum Opfer gefallen. Philipp Knieb hat im Jahre 1909 eine urkundliche Geschichte des Klosters veröffentlicht, die noch immer als die beste gilt und die wegen Mangel an urkundlichen Überlieferungen kaum wesentlich erweitert werden kann.
In der Zusammenfassung der Klosterliteratur ist bisher eine Jurisdiktionalbeschreibung aus dem Jahre 1675, die das Jurisdiktionalbuch des Amtes Gleichenstein (Staatsarchiv Magdeburg Rep. A 39a XXII Nr. 3, S. 281 ff.) enthält, unberücksichtigt geblieben. Sie enthält wichtige Nachrichten über die Dörfer Struth, Effelder, Heyerode, Faulungen und Eigenrieden und den Namen des bisher als Propst des Klosters Zelle unbekannten Tilemannus de Lutra.
Der hier wiedergegebene Wortlaut wurde dort, wo der Sinn nicht beeinträchtigt wird, der besseren Lesbarkeit wegen dem Neuhochdeutschen angepaßt. Personen-, Orts- und Flurnamen erscheinen in der damaligen Schreibweise. Die Jurisdiktionalbeschreibung besagt:
Kloster Zella
hat an Ländereien und Wiesen 16 Hufen Land Auffm Berge zwischen der Strüter und Effelder Feldflur, auch unter dem Hopfenberge und unten im Grund nach Lengenfeld zu gelegen. Eine halbe Hufe Auff der Brückenleden, die arthaftig sind, es sind sonst 5/4 einer Hufe. An Wiesen: 10 Acker unten im Grund beim Kloster und oben auf dem Newen Hoffe. 30 Acker Wiesenwachs in dem Lutterngrunde oberhalb Bartloff an dem Westerwald gelegen, die der Hochehrwürdige und wohl Edle H. Tilemannus de Lutra, gewesener Probst allhier, dem Kloster samt der Fischerei legiert hat mit der Beschaffenheit, daß jährlich vier Messen und Vigilien im Kloster gehalten werden müssen. Dabei hat das Kloster eine eigentümliche Mühle „so in den Kriegsläufften abgebrant und lang wüste gelegen, nun aber wieder aufferbaut, hat vormahlen dem Haus Gleichenstein gelehnt, ist aber lauth Churfürstl. Receß gegen Dölle Schreibers guth in der Faulunge so vormahl dem Closter gelehnt, nun aber dem Haus Bischoffstein, samt daran hafftender Zinsen ausgetauscht und also das Lehn gedachter mühlen ahn das Closter kommen, zinset demnach dem Haus Gleichenstein iährlichen mit 2 fl 19 g 2 d, 1 Huhn, 2 Hahnen und 1 schock Eyer". Es liegen dabei 12 Acker Land und Wiesen, hat die Fischerei im Mühlenbach allein, in dem Strom aber, so am Wester Wald fließt, hat das Kloster mit und neben einem Oberamtmann des Eichsfeldes das Mitfischen laut Kurf. Receß de 20. 7. Anno 1602. Die Schäferei hat jetzt mit des Schäfers Vieh 400 Stück, es können sonst gehalten werden soviel man auf der Kloster Effelder und Struter Flur weiden kann.
Folgt das Gehölze: 70 Acker Bey Dockenfrieden genannt, allernächst bei dem Kloster gelegen, 188 1/2 Acker das Selgereth und Buchborn genannt, grenzt unten im Grunde an deren von Hanstein Gehölz, auf dem Berge an das Faulunger Feld. 160 Acker der Hopfenberg auf der linken Seite, 92 1/2 Acker der Strüter Berg, nach der Strut zu, 30 Acker das Walperthal auf der linken Seiten nach der Strut, 75 Acker das Effelder Thal am Berenstiege, auf der linken Seite des Weges nach Effelder. 90 Acker der Höfferberg bober dem Closter auf der linken Seite, 35 Acker der Berg bunder des Klosters Hopffenhoffe bunter dem Obristen Stiege. 68 Acker der Berg zwischen dem Berenstiege und der Abezucht. 80 Acker die Abezugt, stößt unten gegen Lengenfeld zu an deren von Hanstein Gehölz, oben auf dem Berge an den Obristen Weege an den Kälberberg.
Folgen die Waldungen nach Effeldra zu wie auch in der Luttra: 77 Acker das Blanckenthal, der Sprühwinckel genannt, 60 Acker das Brückenholtz, sind 85 Acker gewesen, liegt jenseits dem Kälberberg, 80 Acker der Angrische Berg, sind sonst 180 Acker, 17 Acker der Hänckelsgrund der 4 Gärten Berg genannt, 65 Acker der Neünbörner Berg, stößt an der Effelder Gemeindehecke, 100 Acker der Müllenberg, 7 Acker am Bartloffer Stiege, 132 ½ Acker der Iberg nach dem Rottenbach, 19 Acker der Uhlenstein, stößt gegen Bartloff an deren von Hanstein Gehölze, 25 Acker der Grose Rottenbach, 15 ½ Acker der Kleine Rottenbach.
Das Kloster hat die Jagd in allen obgenannten Hölzern ohne einiger Edelleute und Oberförsters Einspruch. Es hat eine Trüchmühlen im Kloster zu seinem eigenen Gebrauch und Notdurft. Es hat Anno 1273 das Dorf Struth von Henrichen von Dreffurth wie auch Anno 1280 von dem Grafen von Gleichenstein sambt allen Gerechtigkeiten besage Kaufbriefen an sich erkauft.
Effeldra
Effeldra ist die Mutterkirche, die Struth aber das Filial. (Das Kloster) hat zu Effeldra wie auch Silberhausen und Heyerode das jus patronatus. Die Untergerichtsbarkeit, so in der Baürischen auffruhr an das Haus Gleichenstein gekommen ist, ist nach Auswechslung von Brief und Siegel vom Hochlöbl. Erzstift Mainz dem Kloster zurückgegeben worden laut Kurfürstl. Rezeß Anno 1602 20.7. Effeldra hat dem Kloster ungemessene Dienste mit Hand und Wagen leisten müssen, desgleichen außer Land dienen, hat an bewohnten Häusern und Feuerstätten 67 und 2 Brandstätten, auch eine Mühle im Luttergrund samt einer Hufe Land und Wiese. Zinst und lehnt alles dem Kloster. Es hat auch ein Pfarrhaus, ein Gemeindebackhaus und Brauhaus, 3 wüste Stätten zu einem Schul-, Schenk- und Hirtenhaus. Die Schäferei hat jetzt 400 Stück. Ohne Bewilligung des Klosters dürfen nicht mehr gehalten noch im Sommer fremde eingetrieben werden. (Die Gemeinde) gibt dem Kloster jährlich 10 Gulden Triftgeld, auch gibt sie jährlich wegen der Schenke dem Kloster 10 Gulden Zapfengeld und 2 Faß Bier mit den Fässern. Das Obergericht gehört unserm gnädigsten Kurfürsten und Herrn, das Untergericht kommt dem Kloster zu laut Brief und Siegel. Die Bauern dienen dem Kloster mit Pferd und Wagen, die Hintersattler verrichten ihre Dienste mit der Hand so oft es begehrt wird. Die Gemeinde hat 71 Hufen Land in ihrer Feldmark und gibt dem Kloster jede (Hufe) einen halben Gulden Dienstgeld, 1 ½ Malter partim laut Erbregister. Ferner hat sie 6 ½ Hufen Rodeland, davon gibt jede Hufe jährlich 7 Groschen dem Kloster. Grenzt im Hänckelsgrunde an die Zellische Closter Länderey, auf der Reien und Berge an die Strütische im Erbental, Reyenflecken, Herrenflecken, sieben Gärten, sonsten Meßholder Born genannt, an die Büttstättische Länderey, die 4 Gärten und Trifftenäcker stoßen aufs fahnen Rith, zinsen und lehnen dem Haus Bischofstein. Dann hat sie noch 1 ½ Viertel einer Hufe Land und Wiesen, die an die Bartloffische Länderei grenzen. Die Koppelhut hat sie mit den Büttstättern im Hübenthal bis gegen die Neünbörner Quelle. Das Kloster Zella hat die Koppelhut durch die ganze Feldflur, und die Jagd durch die Feldmark Effeldra und Struth ohne Einwand der Edelleute. Auff dem Fahnenritt und Uhlenstein sind die Effelder mit und neben einem Amtsvogt auf Bischofstein zur Hut allein berechtigt. Gemeindehecken, Berg und Tal, Rain und Stein ungefähr 300 Acker, weil sie ohne des Klosters Bewilligung nicht ins Gehege geschlagen werden dürfen, betreiben die Effelder mit ihrem Vieh allein. Hat Trifftgänge zum Wasser, einen am Neünbörner Berge, den anderen am Bartlöffer Stiege von den Hecken zum Iberge, die dritte hinten auf der alten Wiese nach dem Uhlerstein.
Struth
hat an bewohnten Häusern 18 Ackerleute, 30 Hintersiedler und 7 Brandstätten. Die Schäferei ist 400 Stück stark, gleich Effeldra, und gibt jährlich 10 Gulden Triftgeld dem Kloster, dann an Zapfengeld 2 Faß Bier mit den Fässern von der Schenke und Brauhaus jährlich. Es hat 36 Hufen Land Hufenzahl, jede Hufe gibt dem Kloster jährlich 1 ½ Malter partim und ½ Gulden an Gelde. Dann hat sie 24 ¾ Hufe Rodeland, davon gibt sie dem Kloster jährlich 1 Malter und 2 Heimetzen partim. Dann eine Hufe 22 ½ Acker haben die Büttstetter, geben ebenfalls dem Kloster 1 Malter 2 Heimetzen partim, alles zinst und lehnt dem Kloster. Grenzt an das Dörner Holz wie auch Bickenrieder, Büttstetter, Effelder und des Klosters Feldflur, desgleichen auf dem Seelgereth an der Faulunger Flur.
Die Eigenröder haben etliche Hufen Land diesseits des Landgrabens, das durchaus mit großen Steinen versetzt ist. Haben allda die Strüter Koppelhut, das Kloster die Hut und Jagd ohne Einspruch der Herren von Mühlhausen, wie auch sonst durch die ganze Feldflur.
Auch bestellen sie auf dem steinern Walde ungefähr 9 Hufen Land, davon zinsen sie dem Haus Bischofstein. Darauf haben sie mit dem Kloster die Koppelhut, das Kloster die Jagd wie auch daselbsten in den Pfaffenköpffen und Herrn Obrist- Lieutenants Helm Hölzlein, so ungefähr 5 Acker hält.
In obbesagten beiden Dorfschaften ist das Kloster befugt und berechtigt laut Brief und Siegel Schultheißen, Gerichtsschöffen und Vormünder an- und abzusetzen, die Kirchen- und Gemeinderechnung jährlich abzuhören und aufzunehmen, alle Kauf-, Lehn-, Tausch- und Geburtsbriefe, Obligationen, Contracte, Pacta dotalia zu verfertigen und zu confirmieren, widerspenstige Untertanen durch den Gerichtsknecht aufzugreifen und in Gehorsam zu legen, alle Schmähe- und Scheltworte, Schlägereien, ob sie zwar blutrünstig sind, entweder mit Geld oder mit dem Keller, nach Ermessen des Klosters, zu bestrafen, sie gechähen in der Schenke oder auf der Straße. Das Kloster ist auch berechtigt, von den zu- und ausziehenden Untertanen den Ein- und Auszugsgulden zu fordern und zu nehmen, es berichtigt auch alle Absteinigung, Abackerung und dergleichen unbillige Mishandlungen wie sie Namen haben mögen in der Güte zu componieren und zu vergleichen.
Walter Prochaska
(Quelle: „Eichsfelder Heimathefte“, 1964, Heft 5, Seite 298-300)
Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde von Tobias Stude (Struth) zur Verfügung gestellt. Für die vollständige Transkription des Textes sei ihm hiermit im Namen aller Benutzerinnen und Benutzer dieser Seite gedankt.