Der Besitz der Burg Bischofstein um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts
In Heft 11 und 12 des vorigen Jahrganges dieser Zeitschrift ist aus einer Papierhandschrift des Hauptstaatsarchivs zu München (Mainz Urk. 1281) das Güterverzeichnis des Mainzer Schlosses Gleichenstein von 1358 abgedruckt. In der selben Handschrift hat auf Bl. 8 v dieselbe Hand1 summarische Angaben über den Besitz der Burg Stein, des nachmaligen Bischofsteins, eingetragen Vergleicht man dieselben mit den Aufzeichnungen über den Güterbesitz der Burg, die in „Unser Eichsfeld“, Jhrg. 1930 S. 14 ff und 42 ff aus einer Magdeburger Aufzeichnung mitgeteilt sind und um 1358 entstanden sein müssen, so ergeben sich mannigfache Unterschiede. So stimmen die Angaben über die Zahl der zu liefernden Hühner, Gänse und Käse nicht überein, wahrscheinlich auch nicht die über die Getreideprästationen und Geldzinse, was indes kaum nachzuprüfen ist, weil die Angaben der Magdeburger Liste nicht immer eindeutig sind. Auch sonst weist jede der beiden Quellen im Hinblick auf die andere gewisses Sondergut und einige Lücken auf. Die Naturaleinkünfte fehlen in dem Münchener Verzeichnis, während in dem Magdeburger die Hagemühle, der Steiner und Wachstedter Wald und die Gobert unerwähnt geblieben sind. Dort erscheinen unter den Einkünften kleine Mengen an Bohnen und Mohn, von denen man hier nichts weiß. Dort ist ein halber Malter Hanf zu vereinnehmen, hier ein ganzer usw.
Das Fehlen der Hagemühle kann daher kommen, dass sie zu den drei Allodien gehört, die der Erzbischof ausweislich des Magdeburger Verzeichnisses in Lengenfeld besaß. Die großen Waldungen mögen fortgelassen sein, weil der Verfasser hauptsächlich auf die Erfassung der Einkünfte, nicht der Besitzrechte samt und sonders sein Augenmerk richtete. Doch darf es als ausgeschlossen gelten, dass die sonstigen Unterschiede statthätten, wenn die kurz zusammenfassende Münchener Aufstellung aus späterer Zeit stammte als die ins einzelne gehende Magdeburger und nur ein Auszug aus dieser wäre. Daher kann man mit gutem Grund annehmen, dass die kürzere Münchener Fassung die ältere ist. Sie ist vielleicht i. J. 1326 von den Brüdern von Hardenberg für den Erzbischof stand, das Schloss Bischofstein zu kaufen. Für eine solche Gelegenheit musste zur Abschätzung des Wertes und zur Begründung des geforderten Kaufpreises eine kurze überschlägliche Zusammenstellung erwünscht sein, wie sie auch genügte. Kleine Auslassungen und Irrtümer waren dabei von vornherein einkalkuliert und spielten keine Rolle. Als die kurze Übersicht in die 1358 entstandene Münchener Handschrift eingetragen wurde, lag entweder die jüngere ausführliche Aufnahme des erzbischöflichen Besitzes im Amt Bischofstein aus der Zeit um 1358 noch nicht vor oder war doch dem Schreiber noch nicht bekannt geworden.2 Wir hätten mithin aller Wahrscheinlichkeit nach in der Münchener Handschrift ein Bild von den Einkünften des Bischofsteins um 1326, zur Zeit des Erwerbs des Schlosses durch den Erzbischof von Mainz.
Uns soll hier die bisher unbekannte Münchener Übersicht beschäftigen. Die den einzelnen Sätzen und Satzteilen in Klammern vorgesetzten Nummern verweilen auf die dem Text folgenden Erläuterungen. Die lateinische Urschrift lautet in wörtlicher Übersetzung:
I.
„Dieses sind die Einkünfte, die zum Schloss Stein gehören (pertinenetes ad castrum czume Steyne).
(1) Erstens in den umliegenden Dörfern (in villis circumiacentibus) 120 Malter Weizen und Roggen. Ferner 60 Malter Gerste. ferner 300 Malter Hafer. (2) Ferner 6 Schock Hühner auf Michaelis und vor Fastnacht. (2) Ferner 68 Schock Eier zu Ostern, Weihnachten und Michaelis. Ferner 1 Schock und 28 Käse. ferner 29 Gänse. (3) Ferner 29 Talente Mühlhäuser Pfennige. (4) Ferner gegen Thomas 6 Heiligenstädter Talente von der Hagemühle (Heynmule), (5) ferner 8 Huben Landes, (6) ferner der Zoll daselbst, der zum mindesten 50 bis 60 Mark bringen wird. Ferner der Zoll in F r i e d a (in Friden). (7) Ferner der Wachstedter Wald. Ferner die Goburg (die Gaburg). Ferner der Wald zwischen Eigenrieden und dem Steine (der Walt zcuschen Ougeriden und dem Steyne). (8) ferner zu 18 Dörfern das Gericht über Hals und über Hand. Ferner ½ Malter Bohnen, ¼ Malter Mohn und ½ Malter Hanf.“
Erläuterungen
Zu 1. Nach dem Güterverzeichnis von 1358 in U. E. 1930 S. 19 und 43 war nur aus den Dörfern Rothenhac und Higelnrode oder Hergelrode, deren Lage nicht sicher feststeht, Weizen zu liefern, nämlich 7 Scheffel und 7 Malter. Daraus ist wohl zu schließen, dass in den anderen Dörfern Weizen nicht regelmäßig angebaut wurde. Das wäre unerklärlich, wenn diese „Weizendörfer“ dieselbe gebirgige Lage gehabt hätten wie die anderen Ortschaften, aus denen an Getreide nur Roggen, Gerste und Hafer prästiert wurde. Es scheint daher, dass Rothenhac und Higelnrode nicht, wo man sie bisher suchte, bei Großbartloff und am hessischen Abhang der Gobert zu suchen sind, sondern im fruchtbaren und wärmeren Werratal.
Darf man die Höhe der Abgaben in den einzelnen Fruchtarten als Maßstab nehmen, so wurde Hafer doppelt soviel angebaut wie Roggen und Roggen doppelt soviel wie Gerste.
Zu 2. Als Liefertag der Eier wird in unserer Quelle auch Weihnachten angegeben, wovon das Verzeichnis von 1358 nichts weiß. Es dürfte ein Schreibfehler für Pfingsten vorliegen, an welchem Tage nach derselben Liste Eier fällig waren. Denn zu Weihnachten war eine Eierabgabe schlecht möglich.
Die Getreideabgaben waren ihrer Zweckbestimmung nach Erbpächte von den der Grundherrschaft des Bischofsteins unterworfenen Ländereien. Die Hühner – Rauchhühner genannt, weil von jedem Rauchfang zu entrichten – und die Eier galten als Abgabe von den Häusern. Die Lieferung an Hühnern und Eiern hieß an sechs Orten – Rothenhac, Higelnrode, Herteler, Snelnrode, Albungen, Dornthal – Holzmiete (Holzmythe), wohl weil zu jeder Herd- oder Hausstätte Holz- und Weidegerechtigkeiten in der herrschaftlichen Holzung gehörten, wofür die Zinshühner und -eier als Entgeld angesehen wurden, oder weil es sich bei diesen sechs Orten um Neurodungen handelte und die Holzmiete als Gebühr für das zum Holzplatz angewiesene Waldstück galt.3
Die Prästation an Käse und Gänsen könnte der Rest einer alten Zehntpflicht sein, obwohl man sonst im Amte Bischofstein keine Zehnten zahlte.
Zu 3. Ein Talent oder Pfund hielt 24 Schillinge, d. s. 240 Pfennige, eine Mark 30 Schillinge. Die Geldeinnahmen sind teils Gartenzinse, vielleicht auch Wiesenzinse, teils Erbzinse von später gerodeten Ländereien, Abgaben bei der Verheiratung und beim Tode des Hausherrn, Mühlenzinse, Zolleinnahmen usw.
Unter den Geldeinkünften mögen auch schon die sogenannten Dienstgelder enthalten sein, die bis zuletzt in den Dörfern des Amtes zu bezahlen waren. Das sind Ablösungen für frühere Naturaldienste. Im Güterverzeichnis von 1358 werden Frondienste nur bei Frieda (Bryden)4 und Rodichen erwähnt. In Frieda leisteten die Besitzer der 16 Bischofsteiner Höfe drei Tage im Jahr den sogenannten Chordienst, d.h. sie dienten je einen Tag für den Bischofstein bei der Getreideernte mit der Sichel, in der Heuernte und beim Holzhauen. In Rodichen hatte ein Allodgut des Cyriaksstiftes in Eschwege dreimal im Jahr dem Bischofstein Fuhrdienst zu tun. In den übrigen Dörfern waren jedenfalls schon damals die Frondienste in Geldzahlungen, die genannten Dienstgelder, umgewandelt. Auch sonst finden auf dem Eichsfelde statt der drückenden ehemaligen Frondienste schon früh kleine Geldzinse, sodass nach einer Bemerkung von Wolf der Eichsfelder sich gegen seine Nachbarn in dieser Beziehung glücklich schätzen konnte (Wolf-Löffler 206). Doch herrschten überhaupt in Mitteldeutschland, besonders in Thüringen, gute grundherrschaftliche Verhältnisse (Fr. Lütge, Die Mitteldeutsche Grundherrschaft, Jena 1934 S. 179).
Rodichen, woraus in der Mundart Rödchen oder Redchen geworden sein könnte, bringt Höppner (Amt Bischofstein 20) oberhalb Geismar am Heiligenberge unter, wo noch der Flurort Gretchen, was aus Rodichen verballhornt sei, sich finde.
Zu 4. Die Hagemühle ist die heute noch vorhandene Mühle dieses Namens unterhalb Lengenfelds an der Straße nach Geismar. Der Mühlenbetrieb dort ist mithin mehr als 600 Jahre alt. Die Hagemühle war ohne Zweifel die zur Burg Bischofstein gehörige Amtsmühle. Im Verzeichnis von 1358 kommen im Bezirk des Bischofstein nur vier Mühlen vor: in Frieda, Geismar, Großbartloff und Polderode – der letzte Ort soll auf der wüsten Dorfstätte Bollrode, westlich von Dörna gelegen haben. Die hohe Pacht von 6 Talenten – es ist der Wert von etwa 6 Morgen Wiesen (s. „U.E.“ 1938 S.250 Anm. 4) – zeugt davon, dass zur Hagemühle ehedem ein weit größerer Bezirk mahlpflichtig war, als heute sich dorthin hält. Die Mühlen waren nämlich früher Bannmühlen, d.h. die Bewohner eines bestimmten, zu der Mühle gebannten Bezirkes durften nur diese Mühle benutzen. Ausweislich des Bischofsteiner Jurisdikionalbuches von 1664 (Staatsarchiv Magdeburg) war damals Hans Helmbach Besitzer der Hagemühle und hatte diese zwei Mahlgänge.
Der Name Heynmule oder Hagemühle kommt ohne Zweifel daher, dass noch 1326 ein Teil der waldigen Höhen um Lengenfeld „Hegene“ Hagen und Hainich hießen. In Urkunden von 1326 und 27 wird gesagt, Schloss und Stadt Stein lägen „beim Walde Hegene“ (apud nemus Hegene). Damit kann unmöglich an den fast drei Stunden entfernten Hainich bei Diedorf und Heyerode gedacht sein. Das unten im Abschnitt III noch anzuführende Zeugnis aus der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts stellt sicher, dass damals der Hainich weiter nach dem Eichsfeld zu gegriffen hat als heute. Tatsächlich gibt es bis zur Stunde in der Katharinenberger Flur am Wege nach Faulungen noch einen Flurnamen „verm Hoyn“ = vor dem Hagen. Entstehung dieses Flurnamens ist nur denkbar, wenn ehedem der heutige Mühlberg südlich von Faulungen, dessen Wald sich offenbar weiter in das heutige Katharinenberger Feld hineinerstreckte, Hagen hieß. Der Berg hat den jetzigen Namen erst im 16. Jahrhundert erhalten, als Faulungen mit der Mühle am Fuße des Mühlberges erbaut wurde. Vielleicht ist der ganze Bergrücken zwischen Diedorf, Katharinenberg und Hildebrandshausen einerseits und Faulungen und Lengenfeld andrerseits, also die heutigen Walddistrikte Pfaffenkopf, Taterköpfe, Hainzenberg, Mühlberg, Gaiberich, Spindelsburg und Dünberg, aus einem mißverstandenen Hainichstal entstanden ist, wogegen allerdings spricht, dass schon das Magdeburger Jurisdiktionsbuch des Amtes Bischofstein kurz nach 1600 den Flurort Heinrichstal nennt und die mundartliche Form ganz eindeutig Hennerstaol lautet.
Zu 5. Die 8 Hufen, die unmittelbar auf die Nennung der Hagemühle folgen, sind zweifelsohne identisch mit den 3 Allodia von zusammen 9 Hufen, die nach dem Verzeichnis von 1358 der Erzbischof in Lengenfeld besaß. Sie wurden damals von der Burg Stein bewirtschaftet. Unter Allodium ist hier freier, keinem grundherrschaftlichen oder lehnrechtlichen Nexus oder Erbpachtverhältnis unterworfener Grund- und Hausbesitz zu verstehen. Solche Allodgüter wurden, wenn der Grundherr sie nicht wie hier selbst bewirtschaftete, auf Zeit verpachtet. Manchmal sind sie später an adelige Dienstleute verlehnt worden. Wenn hier nur 8 Hufen statt der 9 von 1358 erschienen, so mag ein Schreibfehler vorliegen, oder der Erzbischof hatte inzwischen eine weitere Hufe hinzuerworben. Forschen wir nach dem Verbleib dieser 270 Morgen Allodialland, so ist bereits vermutet worden, dass die Hagemühle eines von den 3 Allodien war. Sie wurde wohl in Zeitpacht vergeben. Ein anderes Allodiagut waren die 181 ½ Acker Land, Wiesen und Gärten, die nach dem Nutzungsanschlag von 1803 die Landaustattung des heutigen Schlosses Bischofstein bildeten und zur Bestallung des Amtvogtes gehörten.5 Es darf vermutet werden, dass im Mittelalter dies, wie man damals sagte, Salland der Burg Stein noch nicht so umfangreich gewesen ist wie später, denn die Gutswirtschaften sind erfahrungsgemäß im Laufe der Jahrhunderte größer, nicht kleiner geworden.
Als weiteres Allodgut kommt wahrscheinlich in Betracht das „Vorwerk“ in Lengenfeld „mit einem Hof unter dem Kirchhof und Rechten im Walde und Felde“, welches Erzbischof Konrad am 26. September 1420 an die Brüder Apel und Hildebrand von Ershausen verlehnte. Dies Lehen ist nach dem Aussterben des Geschlechtes von Ershausen i. J. 1496 an ihre Lehnsnachfolger, die von Hanstein, gelangt (Wolf, Polit. Gesch. I, Urkb. Nr. 99; Wintzingeroda-Knorr 131 f.). Die Hansteiner sind bis zum Ende des Mainzer Kurstaates im Besitz des Lehens geblieben. Die letzte Belehnung haben sie am 23. Oktober 1804 in Erfurt vom König von Preußen erhalten, der am 6. Juni 1802 auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses durch Säkularisation das Eichsfeld in Besitz genommen hatte. Bald darauf hat die Regierung des Königsreichs Westfalen die Lehnsrechte durch das Gesetz vom 28. März 1809 betr. Allodifikation der Lehen beseitigt. Das 1420 und später genannte Vorwerk muss mit der heutigen Meierei in Lengenfeld identisch sein. Sie befand sich zur Zeit der Säkularisation in Pachtung oder Besitz des aus Großtöpfer stammenden Johann Bernhard Martin, des Großvaters des Bischofs Konrad Martin. Welcher Hof unter dem Kirchhof zu diesem Vorwerk gehörte, mögen Lengenfelder Lokalforscher zu ermitteln suchen.
Möglicherweise sind aus dem erzbischöflichen Allodialbesitz von 1358 in Lengenfeld auch Teile in die weiteren Lehngüter eingegangen, die gleichfalls nachweisbar seit 1420 die von Ershausen und nach ihnen die von Hanstein in Lengenfeld besaßen. Es waren folgende: einmal das Burglehen, dessen Besitz die Verpflichtung, auf der Burg zu wohnen und die zu verteitigen, bedingte. Dazu gehörte „das nydderste Hus uff der Burge uff dem Steyn mit sin Zugehörunge mit Namen bis an das Malzhus“ – wofür Wintzingeroda lieber Mußhus – Gemüsehaus lesen will –, sodann als Mannlehen „zweyn Hofe in der Stadt zum Steyn und was darzu gehöret, item ein Wiesen zu dem Riete hinter dem Huse zum Steyn und ein Holtz, das liget by der Celle, die da liget by dem Huse zu dem Steyne“. Als im August 1673 sämtliche von Hanstein dem Erzbischof Lothar Friedrich von Mainz eine allgemeine Spezifikation ihrer Mainzer Lehen überreichen ließen, erklären sie bezüglich des Niedersten Hauses auf der Burg und der beiden Höfe in der Stadt zum Stein, dass von diesem hause keine Spur mehr vorhanden und die beiden Höfe in der Stadt samt dieser selbst spurlos verschwunden seien. (Urkundliche Geschichte des Geschlechtes der von Hanstein Teil I, Kassel 1856 S. 138 f.). Höppner dagegen sagt, dass die Hansteiner außer der Meierei und dem Hofe unterm Kirchhofe noch zwei später Ficksche Höfe in Lengenfeld besessen hätten (Amt Bischofstein S. 11). Trifft diese Angabe zu, dann müssten nach dem Verschwinden der Stadt zum Stein die beiden dortigen Hansteiner Lehnshöfe nach Lengenfeld verlegt worden sein. Wohin der zum Niedersten Haus der Burg etwa sonst noch gehörige Grundbesitz, wie die Wiese im Riet und das Gehölz bei Kloster Zelle, gekommen ist, steht dahin. Höppner wird recht haben, wenn er meint, das Holz sei der Südabhang des Kälberberges oberhalb Lengenfelds, der heute noch Hanstein heißt.
Nach Höppners Angaben (a.a.O. 6 f.) haben Ausgrabungen ergeben, dass das „Nydderste Hus“ auf dem äußersten Vorsprung des Schlossberges über dem heutigen Schloss Bischofstein, nach dem Tal der Frieda zu, gestanden hat, die Oberburg weiter zurück und 12 m höher. Die sog. Stadt zum Stein kann nach allem; was wir bis jetzt davon wissen, nur eine Art Vorburg gewesen sein, ähnlich derjenigen, die nach der von Merian 1646 gedruckten Zeichnung des Pfarrers Fluk von Uder der Rusteberg hatte. Wahrscheinlich befanden sich in der Stadt in der Hauptsache nur die zur Ober- und Unterburg gehörigen Wirtschaftsgebäude. So würde sich’s erklären, dass im Verzeichnis von 1358 die Stadt gar nicht erwähnt wird, und dass überhaupt in den Urkunden nur die beiden seit 1420 an die von Ershausen und später die von Hanstein verlehnten Höfe als in der Stadt gelegen vorkommen, aber keinerlei sonstige Bauwerke oder Gehöfte. Auch die Kapelle zum hl. Georg stand nach der von Wolf, Commentatio de Archidiaconatu Heiligenstadiensi S. 42 mitgeteilten Weihenotiz von 1611 nicht im Raume der „Stadt“, sondern befand sich in der alten Burg (in veteri castro Bischofstein).
Die Gesamtheit der Hansteiner Mainzer Lehen um Lengenfeld, Geismar und Ershausen – 1673 waren es im ganzen 20 Einzelstücke – hieß „Windische Mark“, ein Name den der Verfasser der Urkundl. Geschichte der von Hanstein auf die Wenden zurückgeführt, von denen dieser Bezirk vorzugsweise angebaut worden sei. Als Grenze der Windischen Mark gehen die von Hanstein 1673 an: das Kloster Zella, den Mühlhäuser Landgraben und den Besitz der von Keudel (also Hildebrandshausen, Keudelstein, Schwebda). A. a.O. 139. Es würden also im Wesentlichen die Dörfer Ershausen, Wilbich, Lengenfeld und Faulungen, ferner einige Wüstungen und vielleicht Großtöpfer dazu gehört haben. Vgl. auch Wolf-Löffler 23. Als einzige Stütze für die Anwesenheit von Slaven in diesem Bezirk könnten außer dem Namen „Windische Mark“ die zwei Tatershufen in Betracht kommen, die es nach dem Verzeichnis von 1358 in dem zum Amte Bischofstein gehörigen Dorfe Luceyfhus gab („U.E.“ 1930 S. 47).
Zu 6. Zölle wurden im Mittelalter nicht wie heute an den Landesgrenzen gehoben, sondern innerhalb der Territorien, irgendwo an einer geeigneten Stelle der Straße. So ist es nicht auffällig, wenn wir bei der Hagemühle eine einträgliche Zollstätte finden. Hier, unmittelbar unter dem Bischofstein, ging die vom Südeichsfelde und von Eschwege nach Mühlhausen führende Straße vorbei. Sie lief weiter über Lengenfeld, zwischen Klosterschranne und Buchborn hindurch, am Saurasen entlang, Stieg dann zur Höhe hinauf und gelangte über das sog. Rode nach Eigenrieden. In der Faulunger Flur, die sie in der Nähe des ehemaligen Kloster Zellaer Waldes Seelgeret6 berührt, heißt diese alte, verlassene Straße noch heute Sälzersweg, ein Name, der an frühere Salztransporte, etwa von Langensalza her, erinnert. Die andere Zollstätte im Bereich des Amtes Bischofstein lag in Frieda an der Werrastraße von Eschwege über Wanfried nach Mühlhausen bzw. über Treffurt – Eisenach.
Zu 7. Übergangen sind in unsere Übersicht die kleinen Waldungen des Amtes, auch die im Verzeichnis von 1358 genannten an der Plesse, im Vockental, bei Nuenrode und Higelnrode. Erwähnt werden die großen Walddistrikte: der Wachstedter Wald, d. i. der Westerwald, die Gaburg, d. i. die Gobert7, und der Wald zwischen Eigenrieden und Lengenfeld, das war der Steinerwald, (d.i. Wald der Burg Stein), den die Siedler, die im 16. Jahrhundert Faulungen gründeten, und die Einwohner von Struth mit Erlaubnis des Kurfürsten rodeten. Waldbestand ist nur an den Rändern und steilen Abhängen der ausgedehnten, bis nahezu 500 m ansteigenden Hochfläche, die ehedem der Steiner Wald bedeckte, geblieben. An den verschwundenen Wald erinnern noch die Flurnamen: Auf dem Stein, Steiner Wald und Steiner Weg in der Faulunger Flur und an der Grenze der Gemarkungen Faulungen und Struth.
Die Annahme Wintzingeroda-Knorrs (S. 915), dass Mainz wohl erst im 16. Jahrhundert den Steiner Wald für den Bischofstein und, soweit er von Struth gerodet wurde, für das Amt Gleichenstein erworben habe, kann nach unserer Quelle nicht bestehen, da sie den Steiner Wald schon um 1326 als Zubehör des Bischofsteins ausweist. Ebenso unwahrscheinlich ist W.’ Vermutung, dass auf dem „Kleinen Felde“, einem Flurort in der Faulunger Flur, ehemals eine Siedlung, deren Mark der Wald vielleicht gewesen sei, gelegen habe. denn das Kleine Feld ist der unfruchtbarste Teil der ganzen Rodung und fast am weitesten von einem Wasserlauf oder einer Quelle entfernt.
Die Faulunger besaßen nach dem Bischofsteiner Erbregister von 1766 unter allen Dörfern des Amtes das meiste Rodeland, nämlich 854 Acker (Höppner a.a. O. 27). Der weitaus größte Teil lag „auf dem Berge“. Mit diesem Flurnamen bezeichnet man in Faulungen heute zusammenfallend die Rodeflächen des ehemaligen Steinerwaldes. Die Faulunger Einwohner benutzten dieses Land für den geringen Erbzins von 1 bis 2 Schilling oder Stüber (= Groschen) für den Morgen, brauchten also kein Getreide davon zu entrichten. Dabei waren die Parzellen gut gemessen, sodass auf einen Acker Rodeland manchmal zwei heutige kommen. Doch liegt dort oben der Boden steinig und flachgründig. An manchen Stellen, besonders auf dem Hegeholz und dem kleinen Felde, im Tippengraben und am Katterstieg, lohnte sich der Anbau so wenig, dass einzelne Stücke oft jahrelang wüst liegen gelassen oder wieder aufgeforstet wurden. Erst seit dem Aufkommen des Kunstdüngers sind bei günstiger Witterung auch auf dem Berglande lohnendere Ernten zu erzielen. Die Bewirtschaftung war und ist von dem 150 m tiefer gelegenen Dorfe aus mühsam und, weil sie meist mit Kühen geschehen muss, zeitraubend. Der Faulunger ist es nicht anders gewöhnt, da der größte Teil seiner Flur „auf dem Berge“ liegt. Man erzählt noch in Faulungen, dass früher – wahrscheinlich in den ersten Zeiten nach der Rodung – die Einwohner den Dünger in Körben auf dem Rücken die sog. Schleere, einen steilen Fußweg zwischen den beiden das Dorf von Norden überragenden Felswänden der „Kluft“, hinauf zur Höhe hätten tragen müssen. Später, doch schon vor 1664, ist der „Neue Weg“, eine bequemere Fahrstraße, angelegt worden.
Wintzingeroda-Knorr hält es für möglich, dass der Faulunger Steiner Wald ein teil des Moseberges gewesen sei, der nach seiner Angabe (auf S. 135 u. ö.) sich vom Tal bei Faulungen bis in die Nähe von Ammern erstreckt habe und, weil ostwärts gelegen die Veranlassung gewesen sei, dass der westlich davon gelegene Westerwald diesen Namen erhielt. Es kann indes kein Zweifel sein, dass der Moseberg außerhalb der Grenzen der Faulunger Gemarkung und wohl auch jenseits der eichsfeldischen Grenze gesucht werden muss. Denn die Lehnsherrschaft über diesen großen Forst stand dem Cyriakusstift in Eschwege zu. Belehnt waren damit die Mühlhauser Bürger Dankelsdorf und das Brückenkloster in Mühlhausen. Noch 1508 wollte das Cyriakuskloster seine rechte daran wahrnehmen. Und nach der Säkularisation des Stiftes in der Reformationszeit belehnte sein Rechtsnachfolger, der Landgraf von Hessen, i. J. 1605 den Wilhelm von Harstall mit dem Walde. Damals hatten die Faulunger längst den Steiner Wald mit Erlaubnis des Erzbischofs von Mainz gerodet. Nichts ist bekannt davon, dass das Cyriakusstift oder die Familie Dankelsdorf oder das Brückenkloster oder Wilhelm von Harstall irgendwelche rechte gegen die Faulunger Siedler beansprucht hätten. Immer hatten diese es in Hinsicht der Rodungen im Steiner Walde nur mit dem Erzbischof zu tun, ein sicheres Zeichen, dass keine sonstigen Anspruchsberechtigte vorhanden waren. Es ist auch Wilhelm von Harstall, der im benachbarten Katharinenberg wohnte und um die Rodung des Steiner Waldes genau Bescheid wissen musste, nicht zuzutrauen, dass er sich vom Landgrafen von Hessen mit einem Walde hätte belehnen lassen, der einmal gar nicht mehr vorhanden war und dessen Grund und Boden zweitens seinem eigenen Landesherrn, dem Erzbischof von Mainz, dessen Amtmann und Oberamtmann er überdies war („Unser Eichsfeld“ 1930 S. 202), gehörte.
Zu 8. es lässt sich nicht völlig einwandfrei feststellen, welche 18 Dörfer zur Zeit der Abschaffung unseres Verzeichnisses der Gerichtsbarkeit des Bischofsteins unterstanden. Das jüngere Verzeichnis von 1358 gibt nur von 11 Ortschaften eigens an. Doch sind es sicher mehr gewesen, da man z.B. Lengenfeld darunter vermisst, obwohl dieser Ort unter keinem anderen Gericht als dem des Bischofsteins gestanden haben kann. Nun fehlt im Verzeichnis von 1358 bei 18 Orten die Bemerkung, dass sie wüst seien, während sie bei 8 Ortsnamen steht. Mithin waren jene 18 Dörfer um 1358 bewohnt. Es sind: Frieda, Wilbich, Rothenhac, Goburg, Krombach, Higelnrode, Geismar, Pulkendorf, Großbartloff, Hesteler, Albungen, Schwobfeld, Lengenfeld, Luceyfhusen, Vulmenrode, Polderode, Hildebrandshausen und Forst.8 Möglicherweise sind diese 18 Orte jenen 18 Gerichtsdörfern des Bischofstein gleich, von denen unsere Quelle spricht. zwar wird bei einem Ort, Schwobfeld, eigens bemerkt, dass über die dortigen Hufen die von Hanstein Gerichtsherren seien. Doch setzt diese Bemerkung gerade voraus, dass die übrige Gerichtsbarkeit, d.i. die über die Dorflage, die Kriminalgerichtsbarkeit usw., in anderer Hand, nämlich der des Landesherren, wovon in der Quelle die Rede ist, liege.9
Von den nach Wolf-Löffler zum Amte Bischofstein gerechneten 15 Dörfern fehlen im Verzeichnis von 1358 Heyerode, Diedorf Katharinenberg, Faulungen, Döringsdorf, Misserode, Lehna. Faulungen, Katharinenberg, vermutlich auch Lehna, existierten damals noch nicht. Misserode war wohl noch Wüstung. Das fuldaische Diedorf gehörte noch nicht zum Bischofstein; ebensowenig Heyerode und Döringsdorf. Schwobfeld ist später aus dem Amte wieder ausgeschieden, desgleichen das hessische Albungen. Angemerkt sei jedoch, dass weder in Wolfs Politischer Geschichte des Geschichte, die 1792/93 gedruckt wurde, noch in der 1759 herausgekommenen Karte des Eichsfelde (Tractatus Eichsfeldiae in suas praefecturas divisae nec non Territorii Mulhusana Chorographia . . . excusastudio Homanniorum Herredum) die Kloster Zellaer Dörfer Effelder und Struth wie auch das Kloster selbst, das Anrodische Dorf Bebendorf und das Hansteinische Gerichtsdorf Großtöpfer zum Amt Bischofstein gerechnet sind und dass nach Wolfs Angabe (Bd. 2 S. 38) im 17. Jahrhundert das Amt Greifenstein mit den vier Dörfern Kella, Pfaffschwende, Rüstungen und Sickerode dem Amtsvogt auf Bischofstein unterstellt worden ist.
Von den 18 um 1358 noch bewohnten Orten sind später 9 oder, wenn man Bryden dazu rechnet, 10 wüst geworden: Rothenhar, Goburg, Higelnrode, Pulkendorf, Hesteler, Luceyfhusen, Vulmenrode, Polderode und Forst. Wüst waren bereits 8: Lichtenberg, Hersingerode, Snelnrode, Nuenrode, Clywenrode, Grabekulle, Dornthal und Rodichen. Da aus allen diesen Wüstungen noch Einkünfte verzeichnet werden, so ist zu schließen, dass mit der Aufgabe des Wohnplatzes nicht auch die Feldmark, wenigstens nicht in ihrer Gesamtheit, wieder der Wildnis überfallen worden ist, sondern dass die Einwohner der verfallenen Siedlung oder doch ein Teil derselben in einem Nachbarort gezogen waren und nun von dort aus ihre in der Gemarkung der Wüstung gelegenen Ländereien bestellen. Es hat also eine gewisse Zusammenlegung der Siedlungen, von denen manche wohl nur aus einem oder wenigen Häusern bestanden, stattgefunden. Die Ursachen konnten sein: erhöhte Schutzbedürftigkeit in Fehdezeiten – eine größere Gemeinschaft kann sich leichter schützen als eine kleine; man denke auch an den Schutz, den eine in einer Siedlung oder ihrer Nähe liegende Burg oder befestigte Kirchen und Kirchtürme gewährten –, Wassermangel, Unfruchtbarkeit, bewirkt durch Abfließen Ackerkrume oder durch Erschöpfung des flachgründigen Bodens, usw. Jedenfalls wäre es verfehlt, aus der Tatsache des Vorhandenseins vieler Wüstungen um 1358 ohne weiteres auf einen Rückgang der Bevölkerungsdichte oder auf eine Entvölkerung des Landes etwa zugunsten der damals mächtig aufblühenden Städte Rückschlüsse zu ziehen, obwohl die Städte damals starken Zuzug vom Lande erhalten haben.10
Mit den genannten Namen ist die Liste der Wüstungen im Amt Bischofstein noch längst nicht erschöpft. Nimmt man das Amt nur in der Größe, wie sie bei Wolf-Löffler angegeben ist, so sind noch die folgenden verlassenen Orte nachzutragen:
Schon 1269 wird das Dorf Gozrode erwähnt, als das Cyriaksstift in Eschwege den Nonnen des Brückenkloster in Mühlhausen 4 Hufen Holz in Blankental beim Dorfe (juxta villiam) Gozrode übergibt, die der Ritter Heinrich Tolpelstein als Lehnsträger des Stiftes diesem resigniert hat (Wintzingeroda-Knorr 135, 486 ff.). Blankental heißt heute noch ein Flurort nördlich von Lengenfeld („Unser Eichsf.“ 1930 S. 45 f.). In dessen Nähe muss also Gozrode gesucht werden. Daher kann Gozrode nicht, wie Wintzingeroda will, identisch sein mit Gottichenrode oder Götzenrode oder Nützigerode, dessen Lage bei Dörna und Hollenbach durch Schmidt, Urkundenbuch des Eichsfeldes Nr. 771, einwandfrei festgelegt ist. Die Wüstung Gozrode hieß im 16. und 17. Jahrhundert allerdings gleichfalls Götzenrode. Die Urkunde von 1269 über Gozrode hat Schmidt, offenbar weil er das Blankental außerhalb des Eichsfeldes suchte, übergangen. Sie ist aber für das Eichsfeld auch deshalb von Wert, weil unter den Zeugen Siegfried, plebanus in lapide, also ein Pfarrer auf der Burg Bischofstein i. J. 1269, und sein Bruder Hermann de Herzingerode (U. E. 1930 S. 44; Wintzingeroda 589 ff.) auftritt. Dieser Hermann kommt anderweitig auch als Ritter vor. Hersingerode lag am Fußweg von Schwobfeld nach Dieterode.
Im Mainzer Lehnbrief der von Ershausen von 1420 werden die nachstehenden Wüstungen erwähnt, die sämtlich im Umkreis des Bischofsteins lagen oder zu suchen sind: Wyssenborn (=Wissenbich bei Martinfeld, Wintzingeroda 1042 f.), Omeborn (= Ehrenborn, gleichfalls bei Martinfeld, ebd. 284 ff.), Symrade (oder Siemerode, Lage unbekannt, ebd. 933 ff.), Hauckental (oder Hackental, bei der Hackebrücke unterhalb Geismar, ebd. 515 f.), Lutereckshausen (im Luttergrund bei Großbartloff.) Rudolfeshausen (wahrscheinlich bei Großbartloff, ebd. 804 ff.), Oberwilbich, das schon 1362 wüst war (Vigener, Regesten II, 1 Nr. 1540).
Hinzu kommen Sindelbach bei Ershausen, Unterwilbich, vielleicht in der Nähe der Griesmühle im Tal der Rosoppe (das heutige Wilbich wird als das ehemalige Mittelwilbich gedeutet), Amsroda bei der Entenmühle zwischen Lengenfeld und Geismar, Kubsdorf an der Stelle des heutigen Gutes Keudelstein, das erst im 17. Jahrhundert entstand, Wintersdorf zwischen Hildebrandshausen und der Plesse, Grünrode bei Katharinenberg an der Straße nach Wanfried, Keßlingsrode zwischen Katharinenberg und Hildebrandshausen, Sifterode zwischen Katharinenberg und Wendehausen, Neubertshausen bei Diedorf, Rumerode zwischen dem Pfaffenkopf bei Faulungen und Diedorf, Tieferode oder Tüfferode an der Grenze der Gemarkungen Diedorf – Heyerode, Hungerode bei Heyerode usw.11 Das sind rund 40 Wüstungen in einem Raum, wo heute 15-16 Dörfer liegen. Selbstverständlich sind nicht alle zu gleicher Zeit bewohnt gewesen.
II.
Auf Bl. 10 unserer Handschrift folgen Angaben einer anderen Hand über die Verpfändungen der Burg Stein (obligationes castri Stein). Die Übersetzung lautet:
„Anzumerken ist: Die Proyssen (illi Praysen) haben an dem genannten Schloss Steyn ein Viertel für 267 Mark. Ferner Ritter Reinhard Keudel (Keydel) hat ein Achtel des vorgenannten Schlosses für 137 Mark. Ferner Hermann von Ershausen (Ereshusen) und seine Miterben haben ein Achtel für 110 Mark. Ferner die von Wintzingerode auf dem Bodenstein (Wizzingerode in Bodensteyn) haben drei Sechszehntel (vulgariter dry seßenteyl) für 206 Mark. Ferner haben die vorgenannten von Wintzingerode ein Sechszehntel für 52 Mark, welches letzte sie dem Marold von Töpfer (de Topferen) verpfändet haben. Ferner Heinrich von Dingelstädt (de Dygilstede) hat ein Sechszehntel für 102 Mark. Summa 874 Mark. Zur Zeit (tunc) hat der Mainzer Herr (dominus Maguntinus) eingelöst, wie ich richtiger (verius) glaube, drei Sechszehntel.“
Zum Schluss steht eine Notiz über die „Verpfändung von 12 Hufen in den Dörfern (in villis) Ober- und Mittelwilbich, gelegen im Umkreis des Schlosses (circum castrum), an die Brüder Hermann, Otto und Johannes von Ershausen für 42 Mark Silbers, wie hervorgeht aus der Urkunde Aschaffenburg, am Tage Johannes Enthauptung 1355, die auf dem Rusteberg verwahrt wird.“
Erläuterungen
Das Regest der letztgenannten Urkunde steht bei Vigener, Regesten der Erzbischöfe von Mainz II, 1 Nr. 1540. Vigener erwähnt ebd. auch unsere Münchener Aufzeichnung über die Urkunde und sagt, dass diese wenig jünger als die Urkunde sei. Die Münchener Aufzeichnungen über den Bischofstein, die wir hier in den Abschnitten II und III mitteilen, sind daher bald nach dem 29. August 1362, dem Datum der Urkunde, geschrieben worden. Dasselbe ergibt sich aus den angaben über die Pfandinhaber.
Die von Proyssen in Wanfried, die hier als Pfandinhaber eines Viertels der Burg genannt werden, haben dies am 2.1.1351 verpfändet erhalten (H. Falk, Die Mainzer Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfelde bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Marburg 1930 S. 96).
Am gleichen Tage haben Reinhard Keudel und Hermann von Ershausen je ein Achtel in Pfand genommen (ebd.) Johann von Wintzingerode hatte schon am 23.3.1347 ein Achtel verpfändet erhalten (ebd.). Wann Marold von Töpfer Afterpfandinhaber eines Sechszehntels von diesem Achtel geworden ist, lässt sich nicht feststellen. Falk, der alle urkundlichen Nachrichten über die Amtleute, Vögte und Pfandbesitzer des Bischofsteins gesammelt hat, ist dieser Marold von Töpfer unbekannt geblieben. Desgleichen hat er den Heinrich von Dingelsaedt als Pfandinhaber des Bischofsteins übersehen. Er kennt nur eine Person dieses Namens, die am 18.8.1363 Vogt auf dem Bischofstein geworden und vielleicht identisch ist mit dem gleichnamigen Kanonoker des Martinsstiftes, in Heiligenstadt, erzbischöflichem Kelner und Kommissar daselbst. Andreas von Binsförth, der am 13.8.1359 Pfandinhaber von drei Sechszehnteln wurde, und Siegfried von Bültzingslöwen der Jüngere, der am 2.7.1382 einen Teil der Burg in Pfand nahm, werden nicht erwähnt (Falk 97, 82). Daher muss die Eintragung vor 1382 geschehen sein, Die unsichere Schlussbemerkung des Schreibers, er glaube, dass der Erzbischof zur Zeit drei Sechszehntel eingelöst habe, lässt die Möglichkeit offen, dass ihm die Verpfändung i. J. 1259 an Andreas von Binsförth unbekannt geblieben ist.
Als bemerkenswert ist hervorzuheben, dass die verpfändeten 13 Sechzehntel der Burg dem Erzbischof nur eine Summe von 874 Mark eingebracht haben. Nimmt man an, dass die vom Erzbischof eingelösten drei Sechzehntel im Verhältnis ebenso hoch verpfändet gewesen sind oder verpfändet werden konnten, so ergibt sich für die ganze Burg eine Pfandsumme von noch nicht 1 100 Mark. Dagegen hatte der Erzbischof 1326 die Burg für 2030 Mark reinen Silbers Göttinger Währung gekauft. Aus dieser Gegenüberstellung folgt, dass die Verpfändungen eine schwere Schädigung der Landeskasse bedeuteten, dass andererseits der Erzbischof 1326 den Bischofstein sehr teuer gekauft hatte. Der Erwerb geschah offenbar nicht, um Geld vorteilhaft anzulegen, sondern um das Mainzer Territorium zu vergrößern.
III.
Auf einem beiliegenden losen Blatt derselben Hand (in der Handschrift als Bl. 9 gezählt) liest man (in Übersetzung):
„Bemerkung : Zur Zeit, (1) als Heinrich von Binsförth (Bynsforte) Vogt auf dem Stein war, (2) hat Curd Lengetal vom Hainich (vom Heynichen) gerodet (secavit) und fortgefahren von den Wäldern des Herrn drei Acker Holz;
ferner Curd Dydold ebenda 2 Acker;
ferner Heinrich Molner in (3) Allendorf (Aldendorf) 2 Acker;
ferner Heinrich Boldekyn 1 Acker;
ferner hat Curd Boldekyn von (3) Allendorf fortgefahren 4 Schock daliegendes Holz (lignorum jacentium);
ferner gab Marold von Töpfer dem 84) Sthyben von Allendorf (dicto Styben oder Schyben) von der ihm verpfändten Wiese (?) 4 Acker Holz.
Der (5) Vitztum Ringer (Vicedominus Ringer oder Ringel) beabsichtigte die Vorgenannten für diese Exzesse vorzuladen. Aber es ist nicht getan worden (factum fuerat).“
Erläuterungen
Ein Zweifaches ist dieser Aufzeichnung zu entnehmen, einmal dass zur Zeit der Verpfändung des Schlosses an mehrere Pfandherren die Aufsicht über das Vermögen sehr zu wünschen übrig ließ und Entfremdungen von einzelnen Vermögensstücken vorkamen. Es sind hier 12 Morgen aufgeführt, die missbräuchlich, ohne Erlaubnis der erzbischöflichen Beamten, in einem Falle unter Vorschubleistung des Afterpfandinhabers Marold von Töpfer, gerodet wurden. Ja nicht einmal hinterher ist es zu einer Bestrafung der Exzessisten gekommen. Die Rodungen selbst sind ein Zeichen dafür, dass in den Dörfern noch Landhunger herrschte, obwohl gleichzeitig, wie im Amte Gleichenstein berichtet wird, ganze Hufen wüst lagen, und, was wir aus dem Amte Bischofstein soeben erfuhren, ganze Dörfer bereits wieder verlassen worden waren. der Grund kann daher in dem einen und in dem anderen Falle nicht darin liegen, dass zu viel Land unter den Pflug genommen war und es nun an Arbeitskräften oder überhaupt an Menschen auf dem Lande fehlte. Sondern man ließ ganze Schläge unbebaut liegen, weil sich wegen der Unfruchtbarkeit des Bodens der Anbau nicht mehr lohnte und die überschießende Landbevölkerung jetzt nicht mehr die Rodehacke in die Hand nehmen und immer höher in den Bergen hinauf neue Rodedörfer anzulegen brauchte, sondern in den aufblühenden Städten Unterkunft und Nahrung fand. Und man gab ganze Siedlungen auf gleichfalls wegen der zur dauernden Bewirtschaftung ungeeigneten Bodens, aber auch weil man die Zusammenlegung der kleinen und kleinsten Weiler zu größeren Ortschaften aus Gründen, wie sie bereits namhaft gemacht wurden, für vorteilhafter erkannte. Dass kriegerische Ereignisse in unserm Bezirk das Verschwinden von Dörfern oder Siedlungen bewirkt hätten, ist nicht zu erkennen.
Zu 1. Ein Vogt Heinrich von Binsförth auf dem Bischofstein wird von Falk nicht erwähnt, wohl aber ein Amtmann Bernhard von Binsförth daselbst, der zwischen dem 10.10.1357 und dem 14.8.1359 gestorben ist.
Zu 2. Curd Lengetal hat 3 Acker Holz vom Hainich gerodet. Da damals weder Diedorf noch Heyerode zum Amt Bischofstein gehörten, so ergibt sich, dass den Namen Hainich auch Höhenzüge im Amte trugen. Es waren jedenfalls die bereits genannten Waldbezirke südlich von Faulungen und Lengenfeld, nach denen auch die Hagemühle ihren Namen erhalten hat.
Zu 3. Es kann hier nur Allendorf an der Werra gemeint sein, in dessen Nähe also gleichfalls zum Bischofstein gehörige Waldungen lagen.
Zu 4. Sthyben würde = Stephan sein.
Zu 5. Der Vicedominus Ringer oder Ringel wird bei Falk nicht genannt. da bereits 1323 auf dem Eichsfelde das Vitztumamt der Familie von Hanstein auf dem Rusteberg mit der Landvogtei des Rusteberges vereinigt worden war (Falk 12), so ist vielleicht Rüdiger von dem Hagen gemeint, der am 18.2.1356 zum Amtmann in Thüringen und auf dem Eichsfelde ernannt wurde und dessen Amtsdauer nicht feststeht (ebd. 81). Ringer mag eine Abkürzung von Rüdiger sein.
Dr. Christoph Völker
(Quelle: Unser Eichsfeld, 34. Jahrgang, 1939, Verlag Aloys Mecke: Duderstadt, S. 102-116.)
Fußnoten
1 Nach einer freundlichen Auskunft des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in München hält dies dafür, dass in der Handschrift 1281 zwei Schreiber zu unterscheiden seien. Von dem einen stammten die Eintragungen auf Bl. 1- 8 (über den Gleichenstein) und 8v (über den Bischofstein). Die Überschrift auf Bl. 8v (isti sunt Reditus usw.) und die Blätter 9 und 10 seien dem zweiten Schreiber, der ein wenig später schrieb, zuzuweisen.
2 Dies Magdeburger Verzeichnis der Einkünfte des Schlosses Stein wird im Folgenden als Verzeichnis von 1358 zitiert.
3 Grimms Wörterbuch kennt das Wort Holzmyte nicht.
4 Mit Bryden wird nicht wie Wintzingeroda-Knorr S. 326 f. will, die Wüstung Frieden unterhalb Großtöpfer gemeint sein, sondern der Ort Frieda an der Werra. Denn dieser ist erst 1583 von Mainz an Hessen abgetreten worden und war 1326 bereits vorhanden. Der in der Urkunde von 1291 bei Herquet, Urkundenbuch Mühlhausen Nr. 380, genannte Ort Briden kann nur Frieda an der Werra sein, wie die Lage der ebd. weiter als Grenzorte zweier Terminierbezirke genannten Dörfer und Städte nach der Karte einwandfrei ausweist.
5 Höppner, Amt Bischofstein 6.
6 Der Name erinnert daran, dass das Kloster den Wald aus einer sog. Seelgerätstiftung erhalten hat.
7 Es kann hier nur die Gobert bei Volkerode gemeint sein, obwohl diese Gegend später nicht mehr zum Bischofstein gehörte. Der Goyberg (heute Gaiberich), d.i. der Höhenrücken zwischen dem Heinrichtal und Katharinenberg, kommt schwerlich in Betracht, da als Ortsnamen nur Goyberg und Geuberg bezeugt sind und die Kirche auf dem Goyberge schon 1350 als wüste Kirche bezeichnet wird, mithin damals auch der zugehörige Ort bereits wüst gewesen sein muß, während das Dorf Gaburg ausweislich des Güterverzeichnis des Bischofsteins von 1358 noch damals bewohnt war (s. „U. E.“ 1930 S. 42). Auch an die Gobert über der Untermühle bei Faulungen ist nicht zu denken. Denn neben der Gaburg wird in unserem Verzeichnis eigens der Wald zwischen Eigenrieden und dem Bischofstein erwähnt, wovon der Wald der Faulunger Gobert nur ein Teil war.
8 Blankental wird hier ausgelassen, weil damit höchstwahrscheinlich nur ein Flurname gemeint ist. Ebenso Heiligenstadt, woher der Bischofstein gleichfalls Einkünfte zog. Denn der Ort war eine Stadt, kein Dorf, und kann auch nicht unter der Gerichtshoheit des Bischofsteins gestanden haben. - Über die Lage der Orte s. „U. E.“ 1930 a.a. O.
9 Das sei gegen Wolf-Löffler bemerkt, der S. 99 über Schwobfeld schreibt: „Die Gerichtsbarkeit hatten bereits, d. i. 1318, will heißen um 1358, die von Hanstein“.
10 Vgl. etwa A. Knieke, Die Einwanderung in den westfäl. Städten bis 1400, Münster 1893. A. Hömberg, Siedlungsgeschichte des oberen, Münster 1938 S. 169 f. stellt für die Zeit nach 1350 einen starken Rückgang der Bevölkerungsdichte fest, verursacht durch den „Schwarzen Tod“ 1348/49 und sonstige Volksseuchen, die seit der Zusammenballung größerer Menschenmassen in den ungesunden Städten immer wieder das Land verheerten.
11 Die Lage der einzelnen Wüstungen bei Wintzingeroda-Knorr.