Das Recht der Schafhaltung (1938)

Bis 1500 können wir in Lengenfeld unterm Stein die Schafzucht oder die Schäferei, wie man sie seit alters her benannte, verfolgen. Sie hatte seit dieser Zeit immer großer Bedeutung für die Landwirtschaft zur Gewinnung von Fleisch, Wolle, Felle und war besonders wichtig in den „kunstdüngerlosen Jahrhunderten“ der Schafzucht werden. Wo auf dem Felde der Schafpferch aufgeschlagen wurde und die Schafe ihr Nachtlager hatten, hinterließen diese für die Felder einen Volldung für mehrere Jahre. Darum waren diese Schaflager und Nächte peinlichst geregelt in der Gerechtsame der Schäferei. Das Recht der Schafhaltung war erblich und man zog bei Erbteilung oft das Erbe des Schafhaltungsrechtes, der Schaflager wegen, dem Erbe von Äckern vor. Desgleichen gab die Schäferei vielen Vorfahren wie Schafmeistern, Schäfern und Schäferknechten das ganze Jahr über Brot und Arbeit. Zeitweise lebten davon noch Schafwäscher, Wollscherer, Kämmer und Spinner.

Die alte Ortsteilbenennung „Schafhof“ geht noch auf die Schäferei zurück, desgleichen „die Schafwäsche“ am breiten Wasser, wo früher die Schafe vor der „Schur“ im Sommer gewaschen wurden. (Heute hat man meistens Winterschur ohne vorheriges Waschen; die sogenannte Schmutzwolle wird erst nach der Schur gereinigt.)

Aus einer alten „von Keudelschen Urkunde 1594“ (Aloys Höppner) sehen wir schon, dass ein Streit wegen der Koppelhut an Ort und Stelle in unserer Flur geschlichtet wurde.

1594 am 12. 5. Berndt Keudel zu Schwebda und Philips Falk Vogt zum Bischofstein vergleichen Speen wegen der Koppelhut gemäß Vertrag von 1572 in Vokental, Birkental und Schlagk. Um Verbitterung, Pfendung und Gegenpfendung ein Ende zu machen, betag sich Falk mit Berndt, jetzigem Statthalter zu Cassel uf den Augenschein und bezirket die Grenze mit 6 Steinen. Der Anfang im Rosenbach im Flus an der Bischofsteinschen Wiesen über Hans Kirchners Wiesen, so dann zwischen dem Bischofsteinschen und Keudelschen Lande bis zum Ende desselben, fürders über Kurt Thomas Stük in den Schlagwegk und den hinauf bis an Joachim Jakobs Land vorm Schlage. Sie sollen sich nicht mit übertreiben molestieren. Den Pferdeschlag, so sie herbracht und mit den noch lebenden Weingertnern ihren Leuten, inngleichen mit den Nachbarn zu Lengenfeld und andern Zeugen bescheinen können sollen sie in possession velquasi behalten.

(Anmerkung: Diese Urkunde ist nicht nur wichtig in Bezug auf die Schäferei, sondern der Hinweis auf „die noch lebenden Weingertnern und ihren Leuten“ beweist, dass die Vögte vor dieser Zeit Weinbau betrieben haben, wovon auch noch der Name Weinberg zeugt, Südhang des Burgberges über der Hagemühle.)

Im Besitz von A. Gries, Maierei Lengenfeld, befindet sich noch heute die alte Abschrift der Urkunde, in welcher die Gemeinde Lengenfeld vom Kurfürst Johann Schweikhardt von Mainz das Recht, 400 Stück Schafe zu halten, käuflich erwirbt:


„Copia. Wir Johann Schweikhard von Gottes Knaden des heiligen Stuhles zu Mainz Erzbischof des heiligen Römischen Reiches durch Germania Erzkanzler und Kurfürst. Bekennen und thun öffentlich, daß Wir unseren Untherthan der Gemeinde zu Lengenfeld, Unsere und Unseres Erzstifts eigenthümliche Ein Hufe Landes vor Lengenfeld gelegen, für Drei Hundert Thaler, jeden pro-Zwanzig Vier-Fürstengroschen gemeiner gangbarer Münz gerechnet, desgleichen Zwölf Aecker Wießen, jeden Acker um -Zwanzig Fünf- Thaler, auch zu zwanzig Vier Fürstengroschen gezahlet, Sodann wegen „Vier Hundert“ Stück Schaf Viehe - Jahrs zu haben Vierhundert Reichsthaler in Specie Erblich eingethan und verkauft haben. Thun solches auch hiermit wissentlich und in Kraft dieses Briefes als und dergestallt, daß Sie die vorgesetzte Erbkaufgelder zu Vier Terminen, auf Purificationis B. M. v. Künftigen - Sechszehnhundert achtzehn - Neunzehn - Zwanzig und Sechszehn Hundert ein und zwanzigstes Jahr, endlich und jedes Jahr pro Lasto gewissentlich aus einer Handzahlen, und solcher in grober Münz und Sorten liefern, hingegen sich Ländereien - Wießen und Schäferey ihres Besten gebrauchen und nutzen - auf keinerlei Weise aber Verpfänden, noch beschweren - sondern in guter Tung und Beßerung erhalten. Und Unseren Erzstifte und Nachkommen jährlich und jedes Jahr besonders Von gemeldeten Hufen Landes, Zehn Malter partien, guter, dürrer, reiner ohnverschlagener Frucht sodann von jedem Hundert Schafe Zehn Gulden Triftgeld und Von jeden Akcer Wiesen Zwenn Gulden Erbzins auf unser Haus Bischofstein. - Ueber dießes auch auf begebende Fälle vertrauschens - Verkaufens und Veralinierens, das schuldige Lehngeld entrichten, und war sich ansonsten davon zu leisten gebührent Vertreten sollen - Wie Wier uns dann hierinnen ausdrücklich Vorbehalten da gemelten Käufer in berürten Clausuln ein oder mehr Jahr säumig seyen und mit einhalten würden, daß Uns Unseren Erzstifte und Nachkommen freystehen sollte, solche Länderei – Wießen und Schäferey wieder zu Uns zu nehmen, und Schadens halber an Ihren Erbeigenen Gütern zu erholen, zu welchen Ende dieselbe so Viel hierzu Vonnöthen Verhoft seyen sollen, ohne Gefährde.

Deßen zu Urkund haben Wier Unßer Secret zu dießer Briefer anhangen laßen, der gegeben ist zu Aschaffenburg in Unserer Statt - den 1. April Anno 1617.“

1621 wurden diese 600 Thl. auf das Amt Bischofstein gezahlt, welches folgende Abschrift der Quittung besagt:

„Daß einverleibtes Erbgeld, nemlich Sechs Hundert Daler jeden zu 24 Schneeberger gemeiner gangbarer Münze wegen einer Hufe Landes und zwölf Acker Wießen, Wie in gleichen Vier HundertReichstaler Von Vierhundert Stück Schafs Viehes zu halten, auf Zeit und Termin wie vorstehet mir Vergnügt und entrichtet, auch fürtens zu meinen gnädigsten Churfürsten und Herren Nutzen Kammer geliefert worden bezeuge ich hiermit.

Bischofstein, den 8ten Martz 1621.
Johann Rabhuhn, Amtsvogt.“


Kurz danach schon, 1622, bekam unser Ort die traurigen Begleiterscheinungen des 30-Jährigen Krieges zu spüren, die sich auf 50 Jahre ungünstig für die Schäferei auswirkte.

Doch in den Gemeinde-Rechnungen Lengenfelds von 1711 finden wir die Schafhaltung wieder in voller Stärke. Außer den Schafen des Amtes Bischofstein (etwa 500), gehörten folgende Schafhalter mit 400 Schafen zu dieser 1617 erkauften Schafgerechtigkeit der Gemeinde:


Meierei, Oberist Helms erben 100 Schafe mit 48 Schaflagern; Johann Richwien, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Peter Lorenz, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Witwe Hans Grims, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Jakob und Philipp Witzel, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Laurenz und Hans Luhn, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Josef Morgenthal und Barthol. Weidemann, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Hans Hedderich und Hans Büschleb, 25 Schafe mit 12 Schaflagern; Joh. Heinrich Wehenkel, 20 Schafe mit 10 Schaflagern; Josef Höpfner, 20 Schafe mit 10 Schaflagern; Witwe Hans Nikels, 10 Schafe mit 5 Schaflagern; Hans Hopfe, 10 Schafe mit 5 Schaflagern; Peter Richwien, 10 Schafe mit 5 Schaflagern; Jakob Morgenthal, 10 Schafe mit 5 Schaflagern; Jakob Rummel, 10 Schafe mit 5 Schaflagern; Hans Fedeler, 10 Schafe mit 5 Schaflagern.

Die Gemeinde zahlte zum Amt Bischofstein jährlich 33 Rthl. 9 Schneebg. Triftgeld. So hat sich diese Schafgerechtsame erhalten durch das ganze 18. Jahrhundert. 1802 übernahm das Königreich Preußen diese alte Gerechtsame, doch wurde die jahrhundertelange Ordnung der Schäferei durch die eigenen Mitglieder allmählich wieder durchbrochen, wie folgende Urkunde der Gemeinde von 1805 besagt:

„Ist die Gemeinde, laut Kaufbriefes auch berechtigt, 400 Stück Schafviehe treiben zu dürfen und wurden vormals von der Commun deshalb alljährlich an d. B. Amtshaus Bischofstein am Ende des Jahres 33 Rthl. 8 Ggr. Triftgeld entrichtet. Da aber verschiedene begüterte Mitnachbarn dahier die sämtlichen Schafläger bisher nach und nach käuflich an sich gebracht und folglich gegenwärtig alleinige Beherrscher der Schäferei sind, so wird das jährlich zu zahlende Triftgeld keineswegs mehr von Seiten der sämtlichen Gemeinde bezahlt, sondern jedesmal von den wirklichen Schafhaltern besonders erhoben und an B. Amt Bischofstein gegen Quittung abgeliefert.“

1806 wurde die Schäfereigerechtigkeit nicht zuletzt der guten Einnahme von 90 Franks pro Jahr wegen vom König Jerome weiter beibehalten, sondern auch noch der Gemeinde im Jahre 1812 der Rat gegeben, das Gemeindeeinkommen durch Verpachten der Schaflagern zu erhöhen.

„Bei der Erhebung des Triftgeldes jedoch dürfen die Schafe des Kaiserlichen Domänenpächters (Bischofstein) nicht angelegt werden, weil dieser die Weideberechtigung genießt. - Die Gemeinde-Schäferei könnte aber besser benützt werden, wenn die Schaflager, wie solches in anderen Gemeinden der Fall ist, verpachtet oder doch wenigstens eine Auflage auf dieselbe gelegt würde. - Dieser Vorschlag soll nächstes Jahr von Municipalrathe beherzigt werden.“

Die Hütungs- oder Weidenutzung war in fast allen Flurteilen Lengenfelds gekoppelt. So hatte die Schäferei Bischofstein in der ganzen Flur Lengenfeld mit der Schäferei Lengenfelds das Hütungsrecht gemeinsam, - während der Burg- und Schloßberg über dem Eselsweg bis an den Stocksrasen und der Durchtrieb durch den herrschaftlichen Wald der Bischofsteiner Schäferei allein zustand. An den Flurgrenzen nach Geismar, Hildebrandshausen, Faulungen und Kloster Zellas war die Hütungsnutzung in vielen Teilen gemeinsam mit den Schäfereien dieser Orte. Zu gewissen Jahreszeiten hatten die Schäfer auch das Recht, im Gemeinde- und Privatwalde zu hüten. Diese vielen Rechte und Grenzen für Schäfer, Bauern und Landbesitzer erzeugten viel Ärger und Streit, was sich besonders in dürren und Hungerjahren für alle Beteiligten über ausgewirkt haben mag. So finden wir in den Gemeindeakten des Öfteren Strafen für Schäfer verhängt. 1812 finden wir:

„Christoph B. - Schäferknecht, wegen verbotenem Hüten 2 Tage Kerker. - Cyriakus S. - Schäfer, wegen unerlaubtem Hüten 2 Tage Kerker.“

Ja, es hat den Anschein, als ob 1812 die ganzen Schäfer Lengenfelds wegen verbotswidrigen Hütens gebrummt haben.

Die Auflösung der Schäfereirechtsame vollzog sich nach und nach immer mehr hauptsächlich durch die Uneinigkeit der Mitglieder selbst, und der immer weniger werdenden Weideflächen durch die Abkehr von der Dreifelderwirtschaft, durch den Ausfall des Brachfeldes, desgleichen durch teilweise Aufforstung der Triften und Ödländereien.

So wurde 1854 das von der Gemeinde zu zahlende Triftgeld durch eine 14jährige Rente abgelöst und abgetragen, doch das Recht der Schaflager besteht noch heute und ist im Grundbuch eingetragen.

1860 erfolgte auch die Ablösung der Hütungsnutzung durch gegenseitigen Austausch von Weisen, Äcker und Holz der uns angrenzenden Nutzungsberechtigten „Im Zellschen Grunde“ – „Im Buchborn“ – „Unter der Spindelsburg“ – „Im Heinrichstal“ – „Auf und unter dem Schilde“ und im „Pilztale“. Trotz dieser Bereinigung blieb der alte Streit der beiden Schäfereien Lengenfeld und Bischofstein bestehen. Hinzu kamen noch die wirtschaftlichen Einflüsse: Verdrängung und Verbilligung der gröberen Wolle unseres bodenständigen Leineschafes durch die Einfuhr feinerer Wolle des Merinoschafes und der Baumwolle. Krankheiten wie Schafräude halfen auch noch mit, den Bauern Lengenfelds die Schafhaltung zu verleiden. Um 1890 wurde sie ganz eingestellt.

Letzter Schaftmeister auf Bischofstein war Heinrich Scharf und letzter Schafmeister von Lengenfeld Gemeindeschafhalter Johannes Dietrich.

Trotz alledem sind einige Bauern Lengenfelds der Schafhaltung treu geblieben und halten noch heute Schafe, die in auswärtigen Schäfereien untergebracht sind. Auch sind Bestrebungen im Gange, die Schafzucht in Lengenfeld wieder als eigene Schäferei einzurichten.


Lambert Rummel
(Quelle: „Chronik Lengenfelds und Bischofstein bis 1815“, Handschrift um 1938, sowie in einer kürzeren Fassung in: „Thüringer Gauzeitung“, Ausgabe vom Dienstag, dem 6. September 1938)


Nachtrag:
Seit dem Frühjahr 1957 haben sich die Lengenfelder Bauern zu einer Schafhütegemeinschaft zusammengeschlossen. Der Schafbestand ist schon wieder auf über 100 Schafe angestiegen.

Quelle: „Lengenfelder Echo“, Dezember-Ausgabe 1957)