Mitteilungen der Gemeinde

Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Die Untere Abfallbehörde wird festlegen, dass Baum- und Strauchschnitt in der Zeit

vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2012,

außer an den Sonn- und Feiertagen gemäß § 4 Abs. 2 ThürFtG

                        (Mittwoch, 03.10.2012 und Mittwoch, 31.10.2012)

verbrannt werden kann.

In der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen vom 2. März 1993 (GVBI S. 232) zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 2010 (GVBI. S. 261) ist in § 4 Abs. 1 geregelt, dass ausnahmsweise trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden darf,

  • wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine erheblichen  Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden sowie
  • eine Nutzung der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angebotenen   Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und keine Überlassungspflicht an den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht.

Hainich Saft-Express

Wie schon in den vergangenen Jahren wird auch in diesem Jahr der

Hainich Saft-Express wieder seine Dienste anbieten.

Am 03.11.2012 steht in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr das Saft-Mobil auf dem Gedeplatz bereit.