Okkupationsbericht über das Amt Bischofstein im Jahre 1803

Als ich im Jahre 1916 im Staatsarchiv zu Magdeburg Urkunden durchsah, fand ich auch einen langen und interessanten Bericht des letzten Amtsvogtes KELLNER über den Stand des Amtes Bischofstein.

Danach war das Amtsgebäude (errichtet 1747) noch in gutem Zustande, es enthielt einen Amts- und Gerichtssaal, ein Gefängnis, ein Backhaus, ein Schäferhaus. Über den Stallungen waren große, mit Gips belegte Speicher, auf denen 400 Scheffel Zinsgetreide aufgeschüttet wurden. Auch eine Kapelle war vorhanden, St. Georg geweiht, sie enthielt einen silbernen Kelch, 2 schlechte Messgewänder, 2 Messing- und 2 zinnerne Messleuchten.

Wie aus einer Eingabe (von Massert 1.4.1803) hervorgeht, wurde oft in der Kapelle für das Schlossgesinde die sonntägliche hl. Messe von einem benachbarten Geistlichen gelesen, besonders an dem jährlichen St. Georgsfeste, und auch sonst, wenn ein fremder Geistlicher den Amtsvogt besuchte.

In dem Gefängnisse befand sich nur eine Kette mit Hand- und Beinschelle. Zum Amtshaus gehörten 165 Acker urbares Land, 19 ½ Acker Wiese und 3 Acker Garten.

Die Nutznießung hatte der jeweilige Amtsvogt, desgl. durfte er 400 Stück Schafe hüten lassen in der ganzen Lengenfelder Feldmark, auf dem Effelderschen Uhlenstein, sowie auf dem Schlossberg und Eselsweg bis an den Stockrasen.

Der Amtsvogt hielt 4 Pferde, 18 Stück Rindvieh, 12 Schweine, er bestellte 15 Acker Weizen, die 150 Scheffel durchschnittlichen Ertrag hatten mit 67 ½ Taler, ferner 40 Acker Roggen mit 480 Scheffeln (= 169 ½ Taler Wert), ferner 40 Acker Gerste mit 480 Scheffeln (= 123 Taler), 15 Acker Hafer mit 240 Scheffeln (= 42 Taler) insgesamt wurde der landwirtschaftliche Ertrag 1803 veranschlagt mit 534 ½ Talern. Nach Besoldung des Försters mit 100 Talern blieb dem Amtsvogt ein Überschuss von 400 Talern 21 Groschen.

I. Aus dem Amtsgebiet selber gingen außerdem 1803 noch folgende Einkünfte ein:

1. an Rodegeldern, d.h. für die Benutzung urbar gemachter früher wüstgelegner herrschaftlicher Länderei, gemäß Erbregister von 1766: aus Bartloff von 531 Acker Rodeland, aus Lengenfeld von 427 Ackern Rodeland, aus Faulungen von 854 Ackern, Geismar 160 Acker, Misserode 103

Acker, Effelder 129 Acker, Struth 359,5 Acker, Krombach 2,5 Acker, Kella 350,5 Acker, Pfaffschwende 113,5 Acker, Sickerode 26,25 Acker, Rüstungen 117,25 Acker, zusammen ca. 150 Taler ;

2. die Naturalpflugdienste waren bereits 1657 in Frongeld abgelöst, ergab für die Amtsdörfer insgesamt 197 Taler 13 Groschen;

3. die Naturalhanddienste desgl. abgelöst in Geld, ergaben 265,5 Taler;

4. von der Scharfrichtung alljährlich 4 Taler 4 Groschen, seitens des Scharfrichters zu Heiligenstadt

vermöge des Landesherrl. Privilegiums; außerdem erhielt der Amtsvogt noch als diesbezügliche Beigabe jährlich 2 paar lederne Handschuhe und 2 Rossschweife;

5. Trift- und Weidegeld aus den 15 Amtsdörfern für von Kurmainz ihnen conzediertes Recht, eine  gewisse Anzahl Schafe zur Hütung zu treiben, in Summa 159,5 Taler;

6. Abgabe vom Bier 20 Taler 10 Gr., für Konzession der einzelnen Gemeindewirtshäuser;

7. Von der Ziegelhütte in Lengenfeld 5 Taler;

8. Küchenzinsen aus den Amtsdörfern für ablieferungspflichtige 46,5 Stück Gänse, 628 Hühner,

1102 junge Hähne, 15697,5 Eier, damals wurde die Gans mit 10 Gr., das Huhn mit 2 Gr. 8 Pfg. das Hähnchen mit 1 Gr. 6 Pfg. und das Ei mit 2 Pfg. berechnet.

Summa Summarum : 1.026 Taler 16 Groschen

II. An unbeständigen Gefällen wurden vereinnahmt jährlich:

1. für das Recht zu schlachten aus 5 Amtsdörfern 1 Taler 22 Gr.;

2. Bürger- und Einzugsgeld dafür wenn ein Bürger einwandert aus einem andern Amt je 20 Gr., aus anderm Land 5 Gulden.

3. Von Beisassen oder Einmietlingen von jedem Nichtgerechtigkeitsbesitzer je 5 Groschen jährlich, brachte ca. 150 Taler.

4. von den Zünften (d.h. von den 3 Raschmacherzünften zu Bartloff, Diedorf und Sickerode und von der Maurerzunft zu Lengenfeld) insgesamt ca. 135,5 Taler.

5. Nachsteuer von jedem, der auswandert, der 10. Pfennig, nachdem der frühere 3. Pfennig, aufgehoben worden, brachte ca 10,5 Taler, wenn er aber bloß in ein anderes Amtsdorf auswandert, nur 20 Groschen insgesamt.

6. An Lehngeld, 10% von jedem Preis für erkaufte Lehnsgeld, für vererbtes kurmainzisches Lehnsland aber nichts, Döringsdorf brauchte bloß 6 2/4 % Lehngeld zu zahlen und Heyerode 5 %

An Lehngeldern wurden durchschnittlich jährlich eingenommen: 1007 Taler.

7. Ohmgeld von der einzigen Weinschenke (Geismar) 7 gl. 6 Pfg. (also wurde damals sehr wenig Wein im Eichsfeld getrunken).

8. Ohmgeld vom Bier 22 Taler 19 Groschen. Von jedem Faß Bier, welches verzapft wird, müssen 2

Groschen entrichtet werden. In Faulungen wird das Ohmgeld der Kirche entrichtet,in Katharinenberg und Diedorf hat der Landesherr und die Kirche je die Hälfte, in Wilbich ziehen die v. Hanstein das Ohmgeld ein, desgl. in Gr.Töpfer und in Hildebrandshausen, die von Pfürdt.

Die Schenkwirte müssen der Regel nach, wenn der Ort die Braugerechtigkeit nicht hat, das Bier von den Städten nehmen. Bartloff hat die Kirche vom Kurfürst Daniel das Recht erlangt, von Ostern bis Pfingsten das Ohmgeld einzuziehen.

9. Branntweinsblasengeld 40 Taler. Von jedem Kessel werden 6 Gulden erhoben für das Brennrecht. 1803 war das Branntweinbrennen allgemein im Amt untersagt.

10. Maßgeld, d.h. das Recht des Amtvogtes, von jedem Malter der an die Untertanen verkauften Frucht 1 Groschen zu erheben. Sa. cr. 21 ½ Taler.

11. Von Schildgerechtigkeiten 14 ½ Taler. In den ältesten Zeiten kommen schon 5 Gasthöfe vor, die

Schilder führten, 3 zu Lengenfeld, 1 zu Geismar, 1 zu Katharinenberg.

12. An Strafgeldern und zwar:

a) aus Prozessen, wo die Regierung nur zuständig ist, 39 Taler;

b) aus Prozessen, wo das Amt schon zuständig ist 16 Taler;

c) Hoch- und Rügegerichte 1 ½ Taler;

d) Zunft- und Handwerksstrafen 13 Groschen.

13. An Siegelgeldern und Sporteln (bei Kaufbriefen etc.) 159 Taler.

14. Branntweins - Accise 83 ½ Taler. Von jeder Branntweinsschenke. Von jeder Branntweinsschenke müssen jährlich 3 Gulden entrichtet werden. Durch die Regierung ist die Zahl der Schänken 1799 eingeschränkt auf Folgende: Lengenfeld 3, Bartloff 3, Geismar 3,

Ershausen 3, Wilbich 2, Faulungen 2, Heyerode 2, Diedorf 2, Rüstungen 2, Kella 2, Pfaffschwende 2, Krombach 2, Katharinenberg 1, Döringsdorf 1, Misserode 1, Sickerode 1, (alle incl. Gemeindeschenke).

Summe unständiger Gefälle 1.779 Taler

III. Zeitpacht als Einkünfte des Amtes Bischofstein:

1. an Naturalien (an 40 Gänsen, 628 Hühnern, 1.102 Hahnen 15.697 Eier) = 267 Taler die dem Amtsvogt zustehen;

2. Musikpacht, auf je 6 Jahre an best. Musikkapellen des Amtes, für das Recht, zum Tanzen zu spielen, 82 ½ Taler,

3. Wächtergeld der Amtsdörfer als Ablösung für ihre Pflicht, auf der Burg, die Wache in natura zu halten, Entschädigung dem Amtsvogt 37 ½ Taler,

4. Zeitpacht vom Kameralgut des Hauses Greifenstein 410 Taler.

5. für Jagd 5 Taler, für Fischerei der Frieda 1 1/1 Taler, alias 1 ¼ Taler.

Insgesamt Zeitpacht: 809 Taler

IV. Ertrag aus dem Forst des Amtes Bischofstein:

1. Aus dem Bartloffer Westerwaldforst

a) für verkauftes Nutzholz 260 Taler,

b) für Brennholz 51 Taler,

c) sonstig 105 Taler,

Insgesamt 839 Taler 18 Groschen

2. Greifensteiner Forst brachte jährlich durchschnittlich 640 Taler aus Nutzholz und 550 Taler Sonstig.

Insgesamt 1.232 Taler

3. Ulrichsbirken brachte insgesamt 241 Taler, davon 189 Taler aus Nutzholz,

4. Lengenfelder Forst brachte insgesamt 1.133 Taler, davon 395 Taler aus Nutzholz,

5. Heyeroder Forst brachte insgesamt 263 Taler, davon 62 Taler aus Nutzholz,

6. Zehnten für Brauholz aus der Diedorfer Gemeindewaldung 1 Taler 19 Groschen, die Hälfte des Zehnten bekamen die von Harstall, desgleichen den Zehnten vom Brennholz daselbst, zusa. 374 Groschen.

Forststrafen nach 10-jährigem Durchschnitt 4 Taler 13 Groschen.

Insgesamt aus Kurfürstl. Forst 3.772 ½ Taler.

V. Land und Judenzoll des Amtes Bischofstein.

Aus den sämtlichen Dörfern 1173 ½ Taler, davon allein aus Zollstelle Katharinenberg 429 Taler, Bartloff 139 Taler, Geismar 115, Diedorf 127,

Lengenfeld 103, die übrigen Dörfer brachten alle weniger wie 100 Taler ein.

Die Juden mussten zahlen pro Person 1 Gr., pro Pferd 1 Gr., pro Pack 1 Gr., pro Übernachtung

5 Gr. 4 Pfg., so war es schon 1707.

VI. Für die Überschüsse beim Zinsgetreide (insgesamt ca. 560 Malter) = 1991 Taler.

VIII. Vom Kameralvorwerk des Amtes Bischofstein reine Einnahme 340 Taler 18 Groschen.

Summe aller Einnahmen des Amtes 10.901 Taler

Dieser für damalige Zeit gewaltigen Einnahme standen sehr geringe Ausgaben gegenüber, nämlich 2.129 Taler 10 gl. 11 Pfg. , so dass ein reiner Überschuss für den Landesherrn übrig blieb von 8.772 Talern. Ausgegeben wurde zur Besoldung der 5 Burgbeamten 1.104 Taler, dem Förster Wehr in Bartloff 107 ½ Taler, dem Förster Claus zu Greifenstein 203, dem Förster Dunkelberg zu Lengenfeld 180 Taler, dem Förster Gerhardi in Heyerode 42 Taler, für Forstverbesserungen 35 ½ Taler, den Zolleinnehmern in 20 Dörfern (einschließlich 4 adligen Grenzdörfern) 105 ½ Taler, für Bau- und Reparaturkosten 460 Taler, den 12 Bischofsteiner Schulzen je 12 Groschen, den 4 Greifensteiner Schulzen je 20 Groschen jährlichen Sold, dem Pfarrer zu Kella zu Besoldung seines Kaplans 3 ½ Taler (seit 1770), für das Flurreiten und die Prozession beim Schlosse Greifenstein 12 Groschen, für die Speisung der Geistlichen und Kirchendiener am St. Georgsfeste nach der Prozession 5 Gulden und desgl. in der Bittwoche zum Mahl auf dem Schloss 5 Gulden, für jeden Untertan (gemäß ihrer uralten Verpflichtung „zu ungemessenen Bau- und Burgfrohnen“ nach geleistetem Spanndienst 2 Groschen und nach geleistetem Handdienst täglich 1 Groschen (anstatt des ehemals erhaltenem Imbisses), für die Armenkasse des Bezirkes 4 Malter Roggen oder 20 ½ Taler, für 4 Mendikantenklöster 1 ½ Taler, für andere Arme 13 ½ Taler.

Nikolaus Görich
(Quelle: „Unser Eichsfeld“, 19. Jahrgang, Dudertadt: Mecke, 1924, Seite 49 – 54)