Kanonenbahnradweg

Bereits erledigt oder in der Endlosschleife? Nur eine schöne Vision? Macht Verhindern Spaß?

Pressemeldungen und Wirklichkeit 

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind Teil eines Vortrages, den Jörg Engelmann-Bärenklau für die Jahreshauptversammlung des Kanonenbahnvereins (Samstag, 11. Dezember 2010, Dorfgemeinschaftshaus Lengenfeld) zusammengestellt hatte. Für die Verwendung des Vortragstextes bedankt sich die Redaktion des Lengenfelder Echos bei Herrn Engelmann-Bärenklau.

Redaktion

 Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (1)

Erste Schritte
„Im Anfang war das Wort …“

•      erste konkrete Gedanken und Projektvorstellungen um Jahr 2000

•      erste Beratungen zur Projektentwicklung zwischen den Anliegerkommunen EIC + UH ab 2001

•      KVL gründet sich und wird Förderer der Erhaltung der Kanonenbahn mit Ziel der touristischen Erschließung

•      weitere Abstimmung mit Anliegerkommunen (einschließlich Frieda/ Hessen) und Landkreisen – Einbindung Wirtschaftsministerium

•      Projekt Kanonenbahnradweg in AEP Lengenfeld unterm Stein 2003 festgeschrieben

•      KVL erhält Startkapital („Restmoneten“) und setzt gemeinsam mit Gemeinde Lengenfeld unterm Stein bei DB Sanierungsleistungen am Viadukt durch

•      KVL nimmt sporadisch Draisinenbetrieb auf (enorme Nachfrage)

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (2)
Projektentwicklung: Machbarkeitsstudie FH Erfurt
„Nun lasst den Worten Taten folgen!“

•      Studie bestätigt 2004 Machbarkeit des Gesamtprojekts aus Draisine und Radweg

•      Ergebnis 1: Draisine kann für sich wirtschaftlich betrieben werden

•      Ergebnis 2: Bauwerksunterhaltung entscheidender Faktor

•      Ergebnis 3: Strecken- und Bauwerksunterhaltung wird nur mit verlorenen Zuschüssen dauerhaft möglich sein

•      Ergebnis 4: Vorschlag der Trägerschaft: Draisine = KVL, Radweg = Kommunen, aber Bündelung der Interessen

•      Folgerung 1: Region profitiert am meisten, wenn Draisine und Radweg gemeinsam + miteinander existieren

•      Folgerung 2: Bildung von starken wirtschaftlichen Einheiten für die Bewirtschaftung (GmbH/ Zweckverband/ Zweckvereinbarung)

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (3)

Weitere Projektentwicklung:
„Die Botschaft hört ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

•      Verhandlungen mit DB werden durch KVL + Anliegerkommunen intensiviert, Ziel: langfristig sicherer Nutzungsvertrag, da geforderter Kaufpreis DB von niemandem bezahlbar

•      Lengenfeld unterm Stein mit besonderem Engagement

•      seit Naturparktagen 2004: Draisinenbetrieb etabliert sich als Touristenattraktion mit jährlich steigenden Besucherzahlen

•      KVL erfährt wirtschaftlichen Erfolg aber sicherer Nutzungsvertrag mit DB kommt nicht zustande

•      2005: DB droht konkret mit Abbau, wenn nicht Kauf der Strecke durch KVL/ Kommunen erfolgt, und senkt Kaufpreis auf 1 €

•      Vorschlag: KVL + Kommunen gründen partnerschaftliche Einheit

•      Anfang 2006: DB verschärft Forderung nach Kauf und will Teilvermarktung vornehmen

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (4)

Weitere Projektentwicklung:
„Wo (k)ein Wille ist, findet sich auch (k)ein Weg.“

•      Interventionen des KVL/ der Anliegergemeinden zwingen DB wieder an Verhandlungstisch: Kaufvertrag wird ab Frühjahr 2006 erarbeitet

•      DB fordert handlungsfähigen Käufer + wird Strecke nur als GANZES veräußern/ Nachdruck: Nutzungsvertrag wird ausgeschlossen

•      Vorschlag: Gründung einer GmbH, in der Anliegerkommunen die Stimmenmehrheit besitzen + KVL Mitgesellschafter wird (zentrales Kriterium: Risiko- und Haftungsbegrenzung für Kommunen unabdingbar), stößt bei Landrat Dr. Henning auf Ablehnung

•      nicht alle Kommunen des EIC wollen Gesellschafter GmbH werden

•      Ende 2006: Kaufvertrag fast fertig, nur Käufer fehlt

•      Lösungsvorschlag: Gemeinde Lengenfeld unterm Stein übernimmt befristet Mehrheitsanteil GmbH, EIC- Kommunen treten später hinzu

•      nicht alle EIC- Kommunen lassen Tätigkeit GmbH in ihrem Gemeindegebiet zu à Kaufvertrag im Februar 2007 gescheitert

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (5)

Weitere Projektentwicklung:
„Etwas Neues muss nicht unbedingt etwas Besseres sein.“

•      Beratung LRA EIC Mai 2007 mit Vorschlag Dr. Henning zum Projekt Radweg: Kommunen erwerben einzeln für sich Kanonenbahn (=jede Kommune übernimmt Risiko Bauwerke in ihren Haushalt), Viadukt soll bei DB bleiben

•      DB hält daran fest, dass nur gesamte Strecke veräußert wird, und Gemeinde Lengenfeld unterm Stein kann Viadukt nicht erwerben

•      auf Basis Einzelerwerb keine Lösung möglich à Vorschlag LR EIC, Dr. Henning, gescheitert

•      DB und KVL/ Gemeinde L.u.St. erarbeiten Erbbaurechtsvertrag

•      Forderung DB 1: kommunale Verankerung des Gesamtprojekts, daher als Risikoabsicherung Bürgschaft Kommune

•      Forderung DB 2: zügiger Abschluss Vertrag, sonst Rückbau

•      Forderung DB 3: gesamte Strecke im Erbbaurechtsvertrag

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (6)
Weitere Projektentwicklung:
„Alles braucht seine Zeit (… und Manches länger als es müsste).“

•      Kanonenbahn GmbH wird Ende 2007 als 100%-ige Tochter des KVL angesichts Abschluss Erbbaurechtsvertrag gegründet

•      Streitpunkt Erbbaurechtsvertrag: DB fordert Bürgschaft L.u.St. zu unzumutbaren Bedingungen und verschärft im Feb. 2008 nochmals

•      mit Hilfe LR UH, Zanker, gelingen Reduzierung Summe um mehr als Hälfte/ Ausfall- statt Selbstschuldnerbürgschaft/ für L.u.St. im Gegenzug: Verwertungsrecht Schienenmaterial

•      Erklärung DB März 2008: Vertrag fertig unterschriftsreif

•      es vergehen April, Mai, Juni, Juli … WARUM keine Unterschrift der DB??? WER verhandelte da parallel auch noch???

•      Signal im August durch DB: Erbbaurechtsvertrag wird unterzeichnet

•      aber Nachverhandlungen zu Lasten GmbH (u.A. Vermessung Bahnhöfe/ Risiko VZOG- Ansprüche)

•      endlich am 06.11.2008: Erbbaurechtsvertrag auf 33 Jahre

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (7)
Der Erbbaurechtsvertrag:
„Papier ist (un)geduldig.“

•      GmbH wird als Erbbauberechtigte zur Erfüllung vielfältigster Pflichten zur DB GEBUNDEN (Vertragserfüllung/ Duldungen/ Zustimmungsrechte/ keine Verträge zu Lasten DB… kein Risiko des Rückbaus des Radwegs und anderer baul. Anlagen),

•      Gemeinde L.u.St. DURFTE Bürgschaft für Erbbaurechtsvertrag NUR leisten, wenn sich Andere mit an Bürgschaft BETEILIGEN, die NUTZEN aus dem Erbbaurecht ziehen (Beteiligung an GmbH oder Recht zum Bau und Betrieb Radweg) à VERPFLICHTUNG durch Bescheid LRA,

•      GmbH gegenüber Gemeinde L.u.St. verpflichtet, für Absicherung der Bürgschaft zu sorgen

•      aber auch: Erbbaurechtsvertrag als solide rechtliche Grundlage, auf 33 Jahre Draisinenverkehr durchzuführen und Anliegerkommunen Recht zum Bau und Betrieb des Radwegs zu geben

•      der 7.11.2008: Ein Grund zum Feiern?!

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (8)
Zwangspunkte der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH:
 „Wenn jeder nur könnte, wie er wollte, dann ... Aber leider…“

•      Gesellschafts- und Steuerrecht: Zweck Denkmalschutz (Gemeinnutz)

•      Draisinenverkehr nur Mittel zum Zweck

•      Geschäftsbetrieb konnte nur mit Stammkapital begonnen werden

•      max. 3 Mio EUR für Bauwerksunterhaltung in 33 Jahren verfügbar, die aber erst noch erwirtschaftet werden müssen

•      Aufbau Draisinenbetrieb kostet ca. 500 TEUR Investitionen, um dann Bauwerksunterhaltung erwirtschaften zu können

•      Zusatzbelastungen Erbbaurechtsvertrag (Gegenfinanz. Bürgschaft, eingeschränkte Verfügung, keine Beleihungsgrundlage, VZOG usw.)

•      keinerlei Mehrbelastungen (Risiko Rückbau Radweg, Übernahme Unterhaltungsrisiko für Kommunen usw.) tragbar

•      Risiko „interner Konkurrenz“ (Radwegnutzung kostenlos bei gleicher Nutzung Attraktionen) mit großer Gefahr für wirtschaftliche Basis

•      „Planbarmachen“  der Risiken

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (9)
Vertrag Kanonenbahnradweg:
„Es könnte alles so einfach sein (…wenn es denn von allen auch wirklich partnerschaftlich gewollt wäre).“

Ein Gesamtprojekt Kanonenbahn, gesichert durch:

einen Erbbaurechtsvertrag

Draisine                                = 2 Teilprojekte =                  Radweg

Kanonenbahn gGmbH        = 2 Nutzer =                           Anliegerkommunen

2 gleichartige Nutzungen      =          auch Rechte und Pflichten

zu jeweils 50%

betrifft u.A.:

•      Unterhaltung der Bauwerke (Brücken/ Tunnel/ Durchlässe)

•      Bürgschaft der Gemeinde Lengenfeld unterm Stein

•      Nutzungsrechte

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (10)
Vertrag Kanonenbahnradweg:
„Einer trage des Anderen Last?“

Miet- und Gestattungsverträge der Anliegerkommunen EIC:

(alle der Eichsfelder Kanonenbahn gGmbH bis Juli 2010 zugegangenen Verträge):

•      Kommunen sichern sich Nutzungsrecht nach eigener Auswahl

•      verlagern Rückbaurisiko Radweg allein auf Kanonenbahn gGmbH

•      beteiligen sich nicht an Unterhaltungskosten der Bauwerke

•      beteiligen sich nicht an sonstigen Kosten/ Risiken aus Erbbaurechtsvertrag (VZOG)

•      beteiligen sich nicht an Bürgschaft der Gemeinde L.u.St.

•      bestimmen Vertragserfüllung nach ihrer Kassenlage

ABER:

•      sichern sich Vorkaufsrecht, das nach Erbbaurechtsvertrag NUR der Kanonenbahn gGmbH zusteht

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (11)
Vertrag Kanonenbahnradweg – 1. TEIL - vom 26./29.10.2010:
„Auf dass aus einer unendlichen Geschichte eine endliche werde … und eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeendlich ein ERFOLG!“

•      Jeder trägt Kosten seiner Anlage selbst (gGmbH: Draisine/ Kommunen: Radweg), auch Risiko Rückbau

•      Unterhaltungskosten gemeinschaftlich genutzter Bauwerke + Beteiligung Bürgschaft zu jeweils 50%

•      gGmbH beteiligt Kommunen NICHT an Kosten zur Begründung des Erbbaurechtsvertrags (Grunderwerbssteuer/ Notarkosten), Kosten zur Verwaltung der Flächen usw.

•      gGmbH hat KEIN  Sonderkündigungsrecht/ Kommunen KÖNNEN  im Sonderrecht einzeln kündigen, wenn Bauwerksunterhaltung eigene Leistungsfähigkeit übersteigt

•      Risiko der internen Konkurrenz wird völlig ausgeblendet

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg (12)
Vertrag Kanonenbahnradweg – 2. TEIL - vom 26./29.10.2010:
„Auf dass endlich wahr werde und dauerhaft bestehen bleibe … als ERFOLG!“

•      DB sichert Kommunen auch für Insolvenz gGmbH zu, Radweg bis Ende Erbbaurechtsvertrag weiter betreiben zu können

•      gGmbH übernimmt bei Ankauf Strecke für Kommunen die Unterhaltungslast Bauwerke mit und stellt Kommunen vom Rückbau Radweg frei

•      Gemeinde Lengenfeld u. St. verpflichtet Anliegerkommunen nur zu 50 % Bürgschaftsbeteiligung und eröffnet 3 Wege

•      Bürgschaftsbeteiligung wird erst mit Spatenstich in jeweiliger Kommune fällig

•      Kommunen werden mit Ankauf gGmbH auch sofort wieder von Beteiligung Bürgschaft frei

Projekt Kanonenbahn + Kanonenbahnradweg

Was und wer hindert jetzt noch daran, dass endlich zum ERFOLG werde, was mit dem Draisinenbetrieb längst schon ein Erfolg geworden ist?

Partnerschaft auf Augenhöhe als Formel des Erfolgs !!!

Jörg Engelmann-Bärenklau

Ge­schäftsführer der Kanonen­bahn gGmbH