Ein Chip muss sein
Neue Verordnung für Thüringer Hunde
Am 1. September 2011 trat das Gesetz in Kraft, das nunmehr alle Hunde in Thüringen „gechipt“ sein müssen. Der Nachweis muss spätestens zum 1. März 2012 in der Gemeinde vorgelegt werden.
Beim „chippen“ wird dem Hund mit einer feinen Einwegspritze der Mikrochip in einer gewebeverträglichen Glashülle unter die Haut der linken Halspartie implantiert. Das ist fast völlig schmerzfrei und stört den Hund später nicht mehr. Man kann den Chip beliebig oft und ein ganzes Hundeleben lang mit einem Lesegerät ablesen und entlaufene Hunde schnell ihrem Besitzer zuordnen.
Außerdem sollen somit künftig Hunde, die Menschen mit Beißattacken gefährden, schnell identifiziert und die Besitzer ausfindig gemacht werden können.
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein muss, deren Mindestversicherungssumme für Personenschäden 500.000 Euro und für sonstige Schäden 250.000 Euro beträgt. Auch dieser Nachweis muss bis zum 1. März 2012 in der Gemeinde erbracht werden.
Weiterhin gelten folgende Rassen als gefährlich und die Besitzer müssen Sachkenntnisse nachweisen und einen Hundeführerschein ablegen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie alle Kreuzungen dieser Rassen.
Mit diesen Maßnahmen erhofft sich das Land Thüringen bessere Kontrollen über alle Hunde, besonders über die als gefährlich geltenden.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle hinzufügen, dass kein Hund als „Kampfhund“ geboren wird, sondern nur durch unsachgemäße und oftmals auch brutale Erziehung aggressiv auf Menschen reagiert. Mit dem Hundeführerschein wird gewährleistet, dass dies nicht passieren kann und folglich sollten die Übergriffe auf Menschen sinken.
Michaela Hildebrand
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden:
www.tasso.net (größter deutscher Tierregister)