Bildung der Landgemeinde Südeichsfeld und Wahlen innerhalb der Gemeinde

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wir informieren Sie über die Bildung der Landgemeinde, die Stellung der Ortschaft im Gefüge der Landgemeinde, die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten sowie über die stattfindenden Wahlen am 26.02.2012 in der Landgemeinde.

Bildung der Gemeinde Südeichsfeld:

Am 16.11.2011 hat der Thüringer Landtag das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 sowie zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes beschlossen. Zum 01.12.2011 wurde damit die Gemeinde Südeichsfeld als Landgemeinde gebildet. In diesem Moment erfolgte die Auflösung der bis dahin selbständigen Gemeinden Heyerode, Katharinenberg, Hildebrandshausen und Lengenfeld unterm Stein sowie der Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/ Lengenfeld unterm Stein. Der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende, Engelmann-Bärenklau, führt zunächst aufgrund staatlicher Beauftragung die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters bis zu den stattfindenden Neuwahlen. Das Gesetz bestimmt auch: Durch die neu gebildete Landgemeinde wird die Gemeinde Rodeberg, die selbständig geblieben ist, in der Verwaltung erfüllt.

Mit der Auflösung der o.g. Gemeinden wurde in den aufgelösten Gemeinden kraft Gesetzes die Ortschaftsverfassung nach § 45a der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eingeführt. Die Gemeinde gliedert sich damit folgendermaßen:

Ortschaft

Ortschaft

Ortschaft

Ortschaft

Heyerode

Katharinenberg

Lengenfeld u. St.

Hildebrandshausen

ohne weitere Ortsteile

mit 5 Ortsteilen:

ohne weitere Ortsteile

ohne weitere Ortsteile

Faulungen

Katharinenberg

Diedorf

Wendehausen

Schierschwende

Bildung der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein innerhalb der Landgemeinde:

Für die frühere Gemeinde Lengenfeld unterm Stein entstand damit die Ortschaft Lengenfeld unterm Stein. Innerhalb der Landgemeinde verfügt Lengenfeld unterm Stein gemeinsam mit den anderen o. g. aufgelösten Gemeinden über eine so genannte Ortschaftsverfassung. Dies bedeutet, dass alle wichtigen Angelegenheiten der Selbstverwaltung nicht nur zentral in der Gemeinde, sondern zu einem großen Teil dezentral durch die jeweilige Ortschaft für das eigene Ortschaftsgebiet selbst bestimmt werden. Das unterscheidet die Landgemeinde wesentlich von der Einheitsgemeinde, denn innerhalb der Landgemeinde ist die Stellung der zu Ortschaften verfassten Orte weitaus gewichtiger.

Die Ortschaft wird vom Ortschaftsrat (dieser besteht zunächst aus dem früheren Gemeinderat, der bis zum Ablauf seiner Wahlperiode im Jahr 2014 als Ortschaftsrat tätig bleibt) und der Ortschaftsbürgermeister verwaltet. So zählt gem. § 45a ThürKO u. a. zu ihren Aufgaben, die Kultur-, die Heimatpflege, die örtlichen öffentlichen Einrichtungen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus, Friedhof, Schwimmbad, Ortsfeuerwehr, Kinderspielplätze, Sporteinrichtungen usw.) zu verwalten und im Rahmen eines noch zu bildenden Budgets die Finanzierung wichtiger Vorhaben vor Ort zu bestimmen. In der Zukunft wird also der Ortschaftsrat eine herausgehobene Stellung für die weitere Entwicklung der Ortschaft besitzen. Auf Grund des Ausscheidens des langjährigen Bürgermeisters Augustin Dienemann wird nun durch die wahlberechtigten Lengenfelder ein neuer Ortschaftsbürgermeister zu wählen sein. Als Stellvertreter, der zunächst die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl führt, hat der Ortschaftsrat aus seiner Mitte in der 2. Sitzung am 03.01.2012 Herrn Karl-Josef Hardegen gewählt.

Der Gemeinderat der neu gebildeten Landgemeinde entscheidet indes über die wichtigen Belange, die über die Ortschaften hinaus die gesamte Gemeinde betreffen. Künftig wird dieser von einem hauptamtlichen Bürgermeister geführt, der noch zu wählen ist. Der Gemeinderat, der sich übergangsweise aus allen 48 Mitgliedern der früheren Gemeinderäte zusammensetzt, tagte bereits zu zwei Sitzungen, zuletzt auch in Lengenfeld unterm Stein am 10.01.2012. Er hat bereits wichtige grundlegende Entscheidungen getroffen, u. a. die Hauptsatzung der Gemeinde beschlossen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in allen Ortsteilen vereinheitlicht (dadurch ergibt sich in Lengenfeld unterm Stein eine Reduzierung der Steuern), den Hauptausschuss gebildet sowie die Fortführung der Baumaßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus (Saal) bestimmt. Als Erster ehrenamtlicher Beigeordneter wurde Herr Holger Montag (Faulungen), zum weiteren Beigeordneten Herr Andreas Vogt (Heyerode) und zum Sitzungsleiter des Gemeinderats Karl-Josef Hardegen (Lengenfeld unterm Stein) gewählt. Eine Entscheidung über den Sitz der künftigen Verwaltung der Gemeinde Südeichsfeld wurde noch nicht getroffen.

Verwaltungsangelegenheiten:

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein ändert sich zunächst für die Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten, die früher bei der Verwaltungsgemeinschaft wahrgenommen wurden, nichts. Das bedeutet: alle Aufgabenbereiche (vom Meldewesen über Standesamt bis zur Bauverwaltung und dem Bereich Ordnung) werden weiterhin in Lengenfeld unterm Stein im ehemaligen Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft ausgeführt. Die Öffnungszeiten wurden ebenfalls nicht verändert. Aufgaben, die bislang im Gemeindebüro (Hauptstraße 67) vom Bürgermeister bzw. dem Sekretariat ausgeführt wurden, erhalten Sie erstrangig nunmehr im Sekretariat des Hauptgebäudes Unterm Kirchberg 1. Dies gilt beginnend von Fragen der Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses über Friedhofsangelegenheiten, die Wohnungswirtschaft bis hin zum Lengenfelder Echo (Anzeigen, Artikel). Ansprechpartner für wichtige Entscheidungen grundlegender Natur innerhalb der Ortschaft ist der Ortschaftsbürgermeister. Hier wird nach der Wahl wieder eine Bürgersprechstunde eingerichtet, wie Sie diese aus der Vergangenheit bereits kannten.

Wahlen:

In den nächsten Wochen laufen die Vorbereitungen zu den stattfindenden Wahlen. Dadurch, dass Herr Heinz Blümel in Hildebrandshausen und Herr Augustin Dienemann in Lengenfeld unterm Stein ihr Amt nicht weiterführen, sind jeweils die Wahlberechtigten in Lengenfeld unterm Stein sowie in Hildebrandshausen aufgerufen, sich jeweils einen Ortschaftsbürgermeister zu wählen. Für Lengenfeld unterm Stein wie auch für Hildebrandshausen liegen nach Ablauf der Vorschlagsfrist jeweils zwei Wahlvorschläge vor, über deren Zulassung der Wahlausschuss noch zu entscheiden hat. Die Informationen über die dann zugelassenen Bewerber entnehmen Sie den Bekanntmachungen in Aushängen, dem Amtsblatt bzw. der lokalen Presse.

Diese Wahlen finden am 26.02.2012 statt.

An diesem Tag sind aber auch alle Wahlberechtigten der Gemeinde Südeichsfeld aufgerufen, die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Südeichsfeld sowie den hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Auch hierzu muss der Wahlausschuss noch über die Zulassung der Bewerber bzw. der Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppierungen befinden. Die Zulassung wird danach – wie oben - öffentlich bekannt gemacht.

Um Ihre Interessen innerhalb der Ortschaft sowie innerhalb der Gemeinde Südeichsfeld wahrzunehmen, sind Sie (soweit Sie jeweils wahlberechtigt sind) daher aufgerufen, am 26.02.2012 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nur durch eine rege Beteiligung an der Wahl wird es gelingen, die zukünftige Entwicklung in der Ortschaft und der Gemeinde Südeichsfeld auf breiter demokratischer Basis bestimmen zu können.

Nutzen Sie Ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht!

Im Auftrag

Engelmann-Bärenklau

Beauftragter der Gemeinde Südeichsfeld