Neuregelung bezüglich der Hausschlachtungen
Seit diesem Jahr werden die Hausschlachtungen durch eine neue Verordnung in Deutschland geregelt.
Grundsätzlich beinhaltet eine Hausschlachtung das Schlachten eines Tieres und seiner Verarbeitung zur ausschließlichen Verwendung im eigenen Haushalt des Schlachttierbesitzers. Eine Hausschlachtung darf dabei nur außerhalb gewerblicher Einrichtungen stattfinden. Schlachtungen bei einem gewerblichen Fleischer stellen somit keine Hausschlachtungen im eigentlichen Sinne mehr dar, sondern sind sogenannte Lohnschlachtungen. Auch das „Verwursten“ des Hausschlachttieres bei einem gewerblichen Fleischer sind nach der EU-Rechtslage nicht mehr möglich.
Folgende Bestimmungen müssen jetzt bei einer Hausschlachtung beachtet werden:
Die Hausschlachtung muss wenigstens 48 Stunden vorher beim Fleischbeschauer bzw. beim zuständigen amtlichen Tierarzt angemeldet werden. Eine aktuelle Liste der Fleischbeschauer und deren Bezirke liegt den Gemeinden vor oder kann in unserem Veterinäramt erfragt werden.
Das Schlachttier ist zur amtlichen Schlachttieruntersuchung nur anzumelden, wenn der Besitzer unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat (ausgenommen ein unmittelbar zuvor eingetretener Unglücksfall).
Bei jeder Hausschlachtung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden sowie Gehegewild müssen jedoch eine Fleischuntersuchung und ggf. eine Untersuchung auf Trichinen (bei der Schweine- und Pferdeschlachtung) erfolgen. Rinder, die älter als 48 Monate sind, müssen zusätzlich auf BSE hin untersucht werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Fleisch und die Hausschlachteprodukte nicht an Dritte weitergegeben werden kann. Der Verzehr darf nur im eigenen Haushalt erfolgen.
Wir möchten Sie darum bitten auf eine ausreichende Hygiene zu achten.
Bitte entsorgen Sie die Schlachtabfälle ordnungsgemäß über die Firma SecAnim (Tel.: 036201-59540 als elektronische Auftragsannahme). Zuwiderhandlungen gegen das Tierkörperbeseitigungsrecht werden durch unser Amt als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Veterinäramt unter der Telefonnummer 03603-802522 gern zur Verfügung.