Mitteilungen der Gemeinde

Fundsachen

In diesem Jahr wurden bei der Gemeinde schon mehrere Fundsachen abgegeben, die von den Eigentümern zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden können.

Hierzu könnt ihr noch 1-2 Bilder vom Brand mit einfügen und die Skizze vom LE (Juni-Ausgabe).

Baubeginn Sozialtrakt im Schwimmbad

In der 42. Kalenderwoche begannen die Arbeiten zum Wiederaufbau des Sozialtraktes im Schwimmbad in Lengenfeld unterm Stein.

Die dazu gehörenden baulichen Unterlagen wurden durch das Architekturbüro Langlotz aus Weimar erarbeitet und bei den entsprechenden Genehmigungsbehörden eingereicht. Die Baugenehmigung wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes erteilt.

Eine beschränkte Ausschreibung wurde durchgeführt, an der sich 3 Firmen beteiligten. Die Firma Zimmerei & Holzbau Ricco Bartloff erhielt den Zuschlag. Als Subunternehmer des Auftragnehmers sind die Firma WK-Bauservice Winfried Kaufhold und die Firma Dachbau Riese an den Bauarbeiten beteiligt.

Im Zuge der Bauarbeiten wird die Aufteilung der Funktionsräume in den beiden vorhandenen Gebäuden einige Veränderungen erfahren. Beide Altbauten werden durch eine 34 m lange Pergola verbunden. Durch den Brand im Jahre 2009 sind einige Gebäudeeinheiten zerstört worden. Unbeschädigt gebliebene Bauteile, wie Rückwand, Fundamente usw. werden weiter genutzt. Eine entsprechende Prüfung der Tragfähigkeit wurde durchgeführt.

Gemäß des vorliegenden Bauentwurfes - abgestimmt in den örtlichen Gremien sowie mit dem Schwimmbadverein - wird eine Holzkonstruktion bevorzugt, um somit ein angenehmes Gesamtbild zwischen „alt“ und „neu“ zu schaffen. Das Gebäude ist für eine saisonale Sommernutzung geplant und somit eine gesonderte technische Erschließung nicht vorgesehen. Die überdachte Holzkonstruktion ist als einpassungsmäßige Anlage konzipiert, wobei die vorhandenen Altbauten zu einer gestalterischen Einheit zusammengefasst werden. Die ca. 55 m² große Pergola dient als überdachter Sitzbereich für die Badegäste. Ein Teil dieses Pergola-Bereiches auf der rechten Seite soll als verglaster Aufenthaltsbereich gestaltet werden, der dem bestehenden Kiosk im Altbautrakt zugeordnet werden soll. Allerdings ist auch hier, wie in vielen Maßnahmen der Kommune die finanzielle Situation ausschlaggebend.

Die Dachhaut wird in Anpassung an den Bestand mit Trapezblechen vorgesehen. Wir haben uns vorgenommen, die äußeren Gebäudeteile sowie das Dach in diesem Jahr fertig zu stellen.

Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister mit Beschluss vom 22.09.2010 einen Bauvertrag mit der Firma Ricco Bartloff, mit einer Auftragssumme von 39.000,00 € (brutto) abzuschließen.

Informationsveranstaltung zur Bildung einer Landgemeinde

Am 07.Oktober fand im Dorfgemeinschaftshaus eine Informationsveranstaltung zum Thema Landgemeinde statt.

Durch die Gemeinde und die Verwaltungsgemeinschaft wurde auf Grund vieler Diskussionen, Meinungen und einer Unterschriftensammlung den Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich im Vorfeld zur anstehenden Gemeindegebietsstruktur zu informieren. Die Grundlage ist das Sechste Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, welches derzeit auf Landesebene beraten und diskutier wird.

Von Seiten des Gemeinderates wurden mit den Nachbarkommunen des Unstrut-Hainich-Kreises Beratungen durchgeführt, um das „Für“ und „Wider“ und deren Auffassung zum Thema Landgemeinde entsprechend des neuen Gesetzentwurfes der Kommunalordnung abzuwägen.

So wurden Gespräche mit den Gemeinderäten der Gemeinden Heyerode und Hildebrandshausen sowie der Einheitsgemeinde Katharinenberg geführt.

Unsere Kommunen stehen zukünftig vor erheblichen finanzpolitischen und demografischen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sind einerseits die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Verwaltung und andererseits die Belange der kommunalen Selbstverwaltung zu beachten. Im Interesse des Landes liegt es, dass zunächst die Kommunen alle eigenen Möglichkeiten suchen und nutzen, damit sie die ihnen obliegenden Aufgaben dauerhaft und in hoher Qualität erfüllen können.

Verschärft stellt sich die Situation in Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 5.000 Einwohnern dar, weil hier in der Regel die Grenzen der Optimierung der Verwaltung bereits völlig ausgeschöpft sind. Der Vorteil von Landgemeinden gegenüber den Verwaltungsgemeinschaften besteht insbesondere darin, dass eine leistungsfähigere und effizientere Verwaltung, durch spezialisiertes Personal und die Nutzung von Energieeffekten, eine abgestimmte Gemeindeentwicklung für ein größeres Gebiet möglich ist. Deshalb ist vorgesehen, dass aus den Gebieten der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 5.000 Einwohnern grundsätzlich Landgemeinden gebildet werden.

Neue Verwaltungsgemeinschaften sollen nach dem Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes nicht mehr gebildet werden. Auch Erweiterungen bestehender Verwaltungsgemeinschaften sollen grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Ausnahmen werden nur im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls zugelassen werden, wenn anderenfalls die entstehenden Strukturen zu sachwidrigen Verhältnissen führen würden. Die Regelung zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung soll zur Rechtsklarheit führen und darüber hinaus für kommunale strukturelle Mindestgrößen verbindlich sein. Eine Kreisstrukturreform ist für die nächsten Jahre nicht angedacht.

Das bedeutet für unsere Gemeinde, dass wir uns rechtzeitig mit der neuen Gemeindestrukturreform befassen und nach Wegen und Möglichkeiten suchen, um die Interessen der Gemeinden sowie ihren Bürgern gerecht zu werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll bis zum Ende des Jahres 2012 die zukünftige Weiterentwicklung klargestellt sein.

Für uns als Lengenfelder geht es um den Erhalt von vorhandenen Standorten (Gymnasium, Grundschule, Schwimmbad etc.) sowie die Sicherstellung des beschlossenen Investitionsprogramms (Saal der Gemeindeschänke, Bahnhof, Tourismusförderung etc.) bis zum Jahr 2013.

Die finanzielle Situation der Gemeinde stellt sich derzeit so dar, dass für das Jahr 2010 der Haushaltsplan noch ausgeglichen durch den Gemeinderat beschlossen werden konnte.

Die Schlüsselzuweisung des Landes weist im Verhältnis zum Jahr 2009 ein Minus von 53.500 € auf. Ebenfalls sind die Lohn- und Einkommenssteuern mit einem Minus von 8.000 € zu verzeichnen. Die Kreisumlage wurde um 30.000 € erhöht. Weitere Ausgabenerhöhungen sind entsprechend des neuen Kindertagesstättengesetzes fällig.

Unterm Strich war der Gemeindehaushalt des Jahres 2010 mit einem Gesamtminus von über 100.000 € auszugleichen. Für das Jahr 2011 ist mit einer weiteren Verminderung der Einnahmen der Gemeinde vom Land Thüringen zu rechnen.

Die von Seiten des Landes angekündigte Förderung für Gemeindezusammenschlüsse (pro Einwohner 100 €) werden nicht zur Verfügung gestellt.

Nach den vielen Kürzungen des Landes ist selbst bei sparsamster Haushaltsführung der Fortbestand einzelner Kommunen, so auch der Gemeinde Lengenfeld unterm Stein, ohne Abgabenerhöhungen oder Streichungen freiwilliger Aufgaben wesentlich erschwert worden.

„Freiwillige Zusammenschlüsse“ von Kommunen sind somit die Alternative des Landes.

gez. Dienemann, Bürgermeister