Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt
In der Zeit vom 26.Oktober 2007 bis 13. November 2007 ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt erlaubt.
Bei der Verbrennung dürfen jedoch keine Belastungen für die Umwelt
sowie Belästigungen der Nachbarn erfolgen.
Weitere Regelungen und Bestimmungen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein, Ordnungsamt, Unterm Kirchberg 1 eingesehen werden.