Mitteilung zur geänderten Parkordnung in der Gemeinde Lengenfeld unterm Stein

Bahnhofstraße

Nach Fertigstellung der Bahnhofstraße wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises auf Vorschlag der Gemeinde eine neue Parkordnung angeordnet.

  • Das eingeschränkte Halteverbot vom Abzweig Heideweg (Friedensplatz) in Richtung Kirche bis zum Kriegerdenkmal wurde aufgehoben.
  • Von der Kirche aus gesehen rechtsseitig, beginnend von der Einfahrt Haupteingang Krankenhaus bis zum Heideweg (Friedensplatz) wurde ein eingeschränktes Halteverbot neu angeordnet.

Somit wird die Möglichkeit geschaffen, dass die von den Anliegern vor ihren Grundstücken geschaffenen Parkflächen ohne Behinderung genutzt werden können.

  • Im Bereich des Krankenhauses ist gegenüber dem Haupteingang (Parkbuchten) mit einer Parkbegrenzung von einer Stunde das Parken erlaubt.

Schulstraße

In der Schulstraße vor dem Friedhof, zwischen Wendeschleife und Goldgasse, wird das Halteverbot auf die Zeit Montag bis Freitag 07.00 – 16.00 Uhr (Schülerbusverkehr) begrenzt. Somit besteht für Friedhofsbesucher die Möglichkeit, in den Abendstunden und an den Wochenenden zu parken.

Allgemeine Hinweise

  • Von Seiten des Ordnungsamtes wird darauf verwiesen, dass es verboten ist, auf den Fußwegen zu halten oder zu parken. Ausgenommen davon sind die Fußwegbereiche, die durch eine Beschilderung zur Parkordnung kenntlich gemacht sind.
  • Fußwege, die mit einem Rundbord vom Straßenbereich abgegrenzt sind, gestatten und erlauben nicht automatisch das Halten und Parken auf dem Fußweg.
  • Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass speziell im Hauptstraßenbereich (Mitteldorf) ständig Parkverstöße festgestellt werden. Das bezieht sich im Besonderen auf den Bereich des Planes, rechts und links der Hauptstraße, Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung, Parken auf den Fußwegen, obwohl eine eindeutige Beschilderung das Parken verbietet. Analog ist es vor und gegenüber der VR-Bank.

Sicherlich ist es zumutbar, den Hauptparkplatz (Gedeplatz) zu nutzen. Es kommt wiederholt zu Behin-derungen des fließenden Straßenverkehrs so auch im Besonderen von Rettungsfahrzeugen.

Wir möchten bitten, diese Hinweise zu beachten.

gez. Dienemann
Bürgermeister