Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1988 zur Meldung der Erfassung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grund-gesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).
Alle Personen des Geburtsjahrganges 1988, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachste-henden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:
VG Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein,
Pass- und Meldewesen
Lengenfeld unterm Stein, Unterm Kirchberg 1
Sprechzeiten in Lengenfeld unterm Stein:
Montag, Donnerstag u. Freitag: |
9.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag: |
9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr |
Achtung neu: jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflicht-voraussetzungen erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsgeldes verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Aus-lagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Lengenfeld unterm Stein, 13.10.2006
Im Auftrag
Kaufhold
Mitarbeiterin Meldewesen