Mitteilung der VG: Thüringer Erziehungsgeld

Am 01. Juli 2006 löst das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. Mit dem neuen Thüringer Erziehungsgeld will die Thüringer Landesregierung die Erziehungsleistung der Eltern besser honorieren.

Ab dem 01. Juli 2006 haben alle Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren – ohne Einkommensprüfung – Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld.
Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für das erste Kind 150 € monatlich, für das zweite Kind 200 € monatlich, für das dritte Kind 250 € monatlich und 300 € monatlich für vierte und weitere Kinder.

Durch den verbesserten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 2 Jahren und das Thüringer Erziehungsgeld ist eine nach der Lebenssituation der Familie entsprechende Betreuung des Kindes in der Familie oder im Kindergarten garantiert.

Wer sein Kind im dritten Lebensjahr in einem Kindergarten oder in Kindertagespflege betreuen lässt, unterschreibt eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von maximal 150 € im Monat. Wenn Sie nur eine stunden- oder tageweise Betreuung Ihres Kindes vereinbaren, ist der Träger verpflichtet, Ihnen das Erziehungsgeld anteilig zu erstatten bzw. zu verrechnen. Die Höhe des Elternbeitrages bleibt davon unberührt.

Das Antragsformular für das neue Thüringer Erziehungsgeld erhalten Sie bei der

Verwaltungsgemeinschaft
Bereich Finanzen
Unterm Kirchberg 1
99976 Lengenfeld unterm Stein

zu den üblichen Öffnungszeiten.

gez. Engelmann-Bärenklau
VG-Vorsitzender